Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.02.08
15:34 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 6: Die Organspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung

Gesundheitspolitik
Nr. 071/08 vom 28. Februar 2008
Ursula Sassen zu TOP 6: Die Organspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung
Sperrfrist: Redebeginn. Es gilt das gesprochene Wort.
Die Organtransplantation stellt eine der erfolgreichsten medizinischen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts dar, gelingt es doch mit einem Spenderorgan in lebensbedrohlichen Situationen lebensrettend einzugreifen oder chronisch Kranken eine wesentliche Verbesserung ihrer Lebensqualität zu ermöglichen.
Das 1997 von Bundestag und Bundesrat in breitem Konsens verabschiedete Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben. Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt. Ebenso wird bestraft, wer Organe, die Gegenstand verbotenen Handelstreibens sind, entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt. In Deutschland ist bisher kein einziger Fall von Organhandel bekannt geworden. In § 12 Abs. 3, Satz 2 TPG ist geregelt, dass die Wartelisten der Transplantationszentren als einheitliche Warteliste zu behandeln sind, um allen Patienten, die auf eine Organtransplantation warten, die gleichen Chancen einzuräumen. Diese Warteliste wird auf der Grundlage des Vertrages über die Vermittlungsstelle nach § 12 TPG von Eurotransplant als einheitliche Warteliste je Organ geführt.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 In Deutschland ist das Aufkommen von Organspenden weiterhin geringer als in anderen europäischen Ländern. Schleswig-Holstein ist in diesem Punkt das Schlusslicht unter den Bundesländern. Daher waren die populistischen Äußerungen des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg im Dezember letzten Jahres bezüglich einer zwei Klassen Versorgung bei Organtransplantationen schädlich und haben nicht dazu beigetragen, die Bereitschaft zur Organspende zu stärken.
In der Frage für oder gegen eine Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Diese Frage muss jeder für sich persönlich beantworten und niemand hat das Recht, solche Entscheidung zu kritisieren.
Wichtig ist jedoch, dass eine Entscheidung getroffen wird, diese in einem Organspendeausweis dokumentiert und mit Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen besprochen wird.
In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine postmortale Organentnahme nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Spenders bzw. der Angehörigen erfolgen kann. Bei der in Österreich, Italien oder Spanien praktizierten Widerspruchslösung ist die Organentnahme im Todesfall die Regel, es sei denn, man hat zu Lebzeiten der Explantation ausdrücklich widersprochen.
Die deutsche Regelung zur Organspende ist eine Entscheidung aus innerer Überzeugung: „Ja“ zur Hilfe für schwer Kranke, die ohne Organspende keine Überlebenschance haben!
Die Aufklärung über Voraussetzungen und Chancen einer postmortalen Organspende müssen intensiviert und Bedenken und Ängste ausgeräumt werden, damit sich angesichts der langen Warteliste mehr Spender finden!
Mit dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (SH-A-TG) wollen wir diesem Ziel ein Stück näher kommen und begrüßen, dass die FDP mit ihrem Gesetzentwurf die Initialzündung gegeben hat. Es hat eine Anhörung auf der Grundlage des FDP-Entwurfs gegeben, eine weitere nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen, so dass wir ein umfassendes Meinungsbild in dieser wichtigen Sache erhalten haben.
Während der Gesetzentwurf der FDP vorsieht, dass Transplantationsbeauftragte Ärzte oder Ärztinnen sein müssen, können nach unserem Gesetz auch Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder –pfleger mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege zu Transplantationsbeauftragten bestellt werden, zumal sie nicht direkt an der

Seite 2/3 Transplantation eines Organs beteiligt, sondern für die Organisation zuständig sind. Dies führt zur Entlastung des Ärzteteams.
Die Befürchtung mangelhafter Akzeptanz solcher Beauftragten sollte nicht ausschlaggebend sein, sondern einzig und allein die Qualifikation und die Persönlichkeit.
Transplantationsbeauftragte nehmen eine herausragende Aufgabe wahr. Sie sind Vertrauenspersonen für alle Beteiligten und es wäre wünschenswert, dass sie auch in der Lage sind, Angehörige einfühlsam zu begleiten. Daher sind sie für Aus- und Fortbildungen freizustellen. Die für die Organspende zu leistende Öffentlichkeitsarbeit sehen wir im Gegensatz zum FDP-Entwurf nicht bei den Beauftragten, sondern bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein, der DSO und anderen Einrichtungen.
Das SH-A-TG allein kann nicht dazu beitragen, dass Organsspende in Schleswig-Holstein einen höheren Stellenwert gewinnt, wohl aber unterstützend wirken. Es bedarf des Zusammenspiels aller Beteiligten und einer noch besseren Zusammenarbeit mit der DSO, um Organtransplantationen effizienter durchzuführen.
Im Vorfeld der Beratung erhielt ich eine kritische Nachfrage, warum im Gesetz festgeschrieben sei, dass dieses mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft trete. Es ist beabsichtigt, das Gesetz nach einer befristeten Laufzeit der Überprüfung auf Praxistauglichkeit zu unterziehen und abzugleichen, ob die gesteckten Ziele erreicht werden konnten oder nachgebessert werden muss.
Vielleicht trägt die heutige Debatte dazu bei, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen.
Organspenderausweise und mehr gibt es unter www.organspende-info.de. Organspende schenkt Leben!



Seite 3/3