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04.02.08
16:51 Uhr
CDU

Susanne Herold zu Schulgenehmigungen: Kreise und kreisfreie Städte nehmen zu Recht ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Schulentwicklungsplanung wahr

Bildungspolitik
Nr. 036/2008 vom 04. Februar 2008
Susanne Herold zu Schulgenehmigungen: Kreise und kreisfreie Städte nehmen zu Recht ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Schulentwicklungsplanung wahr
Zu den Genehmigungen von Regional- und Gemeinschaftsschulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Susanne Herold:
„Es ist ein erfreuliches Zeichen für die Akzeptanz der Bildungsreform an der Basis, dass sich bereits so viele Schulträger für eine der beiden Schularten entschieden haben.“
Allerdings sei es die Aufgabe der Kreise, eine sorgfältige Schulentwicklungsplanung dafür zu sorgen, dass sich das Schulangebot am zu erwartenden Bedarf orientiere. Genau deshalb sei auch eine mehrjährige Übergangsphase vorgesehen worden. Herold äußerte deshalb ihr Unverständnis über öffentliche Kritik an denjenigen Kreisen und kreisfreien Städten, die wie vorgesehen diese Übergangsphase für die Planung ausschöpften: „Die Kreise und kreisfreien Städte haben ganz klar eine koordinierende Funktion und nehmen diese zu Recht wahr. Wenn jeder Schulträger für sich planen dürfte, würde selbstverständlich jeder Ort am liebsten alle Schulabschlüsse anbieten, ganz unabhängig davon, ob die Schülerzahlen dafür ausreichen“, so Herold. Ohne sorgfältige Schulentwicklungsplanung komme es zwangsläufig im Laufe der Jahre zu Über- oder Unterkapazitäten, die dann wieder abgebaut werden müssten.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Um solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, sei ganz bewusst die Schulentwicklungsplanung der Kreise und kreisfreien Städte als grundsätzliche Voraussetzung für die Genehmigung jeder neuen Schule ins Gesetz aufgenommen worden. Herold hält es vor diesem Hintergrund für rechtlich bedenklich und praktisch nicht ohne Reibungsverluste umsetzbar, wenn in großer Zahl Schulen ohne vorliegende Schulentwicklungsplanung oder sogar gegen den Willen des Kreises genehmigt werden. Deshalb sei es bedauerlich dass die Schulentwicklungsplanung nicht in allen Fällen abgewartet wurde: „Es ist bereits heute absehbar, dass 2012 nicht alle Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe haben werden. Dann wären an vielen Schulen heute falsche Hoffnungen geweckt worden“, so Herold.



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