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21.11.07
16:20 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 41: RAPEX muss überarbeitet werden

Sozialpolitik
Nr. 408/07 vom 21. November 2007
Ursula Sassen zu TOP 41: RAPEX muss überarbeitet werden
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
In den letzten Monaten häuften sich die Berichte über Rückrufaktionen von Kinderspielzeug. Der weltgrößte Spielzeughersteller Mattel war besonders betroffen. Binnen weniger Wochen hat der US-Konzern mit drei Rückrufaktionen insgesamt etwa 21 Millionen in China hergestelltes Spielzeug wegen möglicher gesundheitlicher Gefahren vom Markt genommen.
Auch der US-Spielwarenhändler Toys“R“Us musste wegen zu hohen Bleigehalts oder gefährlicher Magnete Millionen Spielwaren und Baby-Lätzchen aus China zurückrufen. Das US-Handelsunternehmen Martin Designs rief rund eine Viertelmillion in China hergestellte Adress- und Notizbücher für Kinder zurück.
Das Unternehmen Kolcraft rief 425.000 Laufställe zurück, nachdem ein zehn Monate alter Junge erstickt war, weil er sich in einem Band des Laufstalls verfangen hatte. Vor einigen Wochen wurden Werkzeuge aus Baumärkten beanstandet, da deren Gummigriffe krebserregende Stoffen enthalten.



Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 EU-Verbraucherkommissarin Maglena Kuneva nannte es besorgniserregend, wie viele importierte Produkte sich als gefährlich herausstellen. Bis Jahresende wird in der Europäischen Union mit Beanstandungen in rund 1.500 Fällen gerechnet. Spielzeug liegt dabei an erster Stelle, vor Elektrogeräten und kleinen Motorrädern.
Als ich auf RAPEX „Rapid Alert System for Non Food Products“, ein europaweit betriebenes Schnellinformationssystem bei ernsten Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher aufmerksam wurde, hoffte ich auf eine Lösung des Problems. Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht ist jedoch ziemlich ernüchternd.
Mit der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG, die in Deutschland durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) umgesetzt wurde, sind Anforderungskriterien zum Schutz der Verbraucher festgeschrieben.
Das RAPEX-Verfahren sieht die Meldung von Maßnahmen vor, die behörderlicherseits gegen Produkte getroffen wurden, von denen ein unmittelbares ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher ausgeht. Aus dem vorliegenden Bericht ist mir noch nicht ganz klar geworden, ob die jeweilige Behörde unverzüglich die ergriffenen Maßnahmen an die EU-Kommission weiter leitet oder ob diese zunächst an die für Deutschland zentrale Meldestelle, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BauA geht und von dort sowohl an die Bundesländer und die jeweiligen Behörden als auch an die EU weitergibt.
Die Ausführung der Landesregierung lassen erkennen, dass mit dem RAPEX-Verfahren viel guter Wille vorhanden ist, Schaden vom Verbraucher abzuwenden. Einmal wöchentlich werden die Mitgliedsstaaten von der EU-Kommission über eingegangene Meldungen über gefährliche Produkte informiert. Innerhalb von drei Arbeitstagen werden diese unter Berücksichtigung der Schwere der Mängel an die zuständigen Stellen der Länder weitergeleitet, welche einen Marktüberwachungsauftrag erhalten.


Die Zahl der gemeldeten gefährlichen Produkte/Produktgruppen in 2005 mit 847 ist in 2006 auf 1.051 gestiegen und wird bis Ende 2007 – wie gesagt - bei 1.500 erwartet.
Zu Recht kritisiert die Landesregierung, dass Informationen über gefährliche Produkte nicht schnell genug den Vollzugsbehörden, den Verbraucherzentralen oder den Verbrauchern selbst vorliegen. Zeitaufwendige Verwaltungs- und Prüfverfahren seitens der ermittelnden Behörden sind die Ursache.

Seite 2/3 RAPEX ist Theorie! Die Praxis sieht so aus, dass viele mangelhafte und gesundheitsschädliche Produkte häufig bereits abverkauft und von den Überwachungsbehörden auf dem Markt nicht mehr gefunden werden, da helfen auch Rückrufaktionen des Handels oftmals nicht!
Ein Großteil aller Konsumgüter wird nicht in der EU hergestellt. Das Spielzeug in deutschen Kinderzimmern stammt mittlerweile zu 80 % aus China. Die Ende 2006 von der EU verabschiedete Chemikalienverordnung REACH greift in diesem Fall nicht. Fertigerzeugnisse wie eben Kinderspielzeug werden von dieser EU-Verordnung nicht geregelt. Die Produzenten in Fernost müssen die Unbedenklichkeit der von ihnen benutzten Chemikalien, die sie für Spielzeug verwenden nicht nachweisen. Hier sollte dahingehend nachgebessert werden, dass auch ausländische Hersteller für die Exporte lackierter Produkte nach Europa nur Chemikalien verwenden dürfen, die entsprechend REACH registriert sind. Spielzeug darf Kinder nicht krank machen!
Darüber hinaus wäre auch eine unabhängige europäische Kontrollinstanz oder ein Sicherheitssiegel zu begrüßen – aber bitte auch für Importeure aus nicht europäischen Ländern!
Ich bin zu der Schlussfolgerung gekommen, dass RAPEX ein umständliches Verfahren ist und entgegen seines hoffnungsvollen Namens „Rapid Exchange“ das Ziel verfehlt, schnellst möglich Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Kinder vor gesundheitsschädigenden Produkten zu schützen. Das RAPEX-Informationssystem muss überarbeitet werden.



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