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21.11.07
10:41 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 7: Unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohle aller Kinder

Sozialpolitik
Nr.402/07 vom 21. November 2007
Torsten Geerdts zu TOP 7: Unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohle aller Kinder
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention durch die UNO-Generalversammlung beschlossen. Der gestrige Tag gilt seitdem als der „Internationale Tag für Kinderrechte“. Mit Ausnahme der USA und Somalias haben alle Staaten der Welt die Konvention ratifiziert.
Heute, am 21. November 2007, verabschieden wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der heutigen Beschlussfassung einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Kinderrechtskonvention hier vor Ort mit Leben zu erfüllen.
Die Konvention aus dem Jahr 1989 nennt drei Hauptziele, die es zu verwirklichen gilt:
1. Die Schutzrechte für Kinder und Jugendliche sollen ausgebaut werden; 2. es sollen Förderrechte für Kinder und Jugendliche geschaffen werden und 3. es sollen Rechte zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen formuliert werden.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 Das Kinderschutzgesetz ist aus meiner Sicht nur ein Baustein, aber ein ganz wesentlicher Baustein, um Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zu schützen, um einen Beitrag zu leisten Vernachlässigungen, Verwahrlosungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bekämpfen. Und gleichzeitig Eltern, ob als Paar oder allein erziehend den Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten ohne Hemmschwellen zu ermöglichen.
Wir werden auch mit diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können. Wir wollen als Gesetzgeber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort aber alles unternehmen, um Hilfe und Beratung zu optimieren. Dazu kann das vorliegende Gesetz einen Beitrag leisten. Es darf aber nicht losgelöst von anderen Entscheidungen gesehen und diskutiert werden:
- Vor wenigen Monaten haben wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufgenommen. Wir wollen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit denen von Erwachsenen auf einer Augenhöhe diskutiert werden.
- Der Kinder-Jugend-Aktionsplan mit seinen sechs Handlungsfeldern ist bei der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes von maßgeblicher Bedeutung. Kinder sollen gesund aufwachsen, viele Familien benötigen frühe Hilfen, Kinder haben einen Anspruch auf eine ganzheitliche Bildung, sie sollen beteiligt werden, die soziale Ausgrenzung wollen wir bekämpfen, ihnen sollen die Türen geöffnet werden zur Jugendkultur und zum Jugendtourismus.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um an dieser Stelle allen zu danken, die sich in den vergangenen Monaten an der Diskussion über dieses Gesetz beteiligt haben.
Die Anhörungsergebnisse haben wir ausgewertet und viele Anregungen in den vorliegenden Gesetzestext aufgenommen. Unser Ziel ist es, einen breiten Konsens für das Kinderschutzgesetz zu erreichen, damit wir in der Umsetzung erfolgreich sind.
Ich danke aber auch den Mitgliedern im Sozialausschuss. Und ich meine da wirklich die Mitglieder aller Fraktionen. Denn in der Diskussion in der letzten Ausschusssitzung und in der dortigen Schlussabstimmung haben wir uns deutlich aufeinander zu bewegt, eigene Bedenken zurückgestellt. Am Ende gab es die Zustimmung von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Lars Harms hat seine Zustimmung erklärt und die FDP hat sich nur enthalten.
Die Sozial-, Gesundheits- und Jugendpolitiker waren sich in der Zielsetzung dieses Gesetzes immer einig. Wir haben uns über den richtigen Weg

Seite 2/5 gestritten, um mehr Kinder vor Gewalt in den Familien und vor Vernachlässigung zu schützen.
Wir haben jetzt eine Öffnung ins Gesetz aufgenommen, die es den Kommunen überlässt, wohin die Zentrale Stelle die Daten melden soll. Das war der Punkt, liebe Kollegin Heinold, wo wir auseinander waren. Ich glaube, der jetzt geschaffene Handlungsspielraum für die Kreise und Städte kommt Ihrem Ansinnen ein Stück näher. CDU und SPD werden vor Ort weiter für das Jugendamt werben und Sie für das Gesundheitsamt.
Wichtig ist, festzustellen, dass der Paragraph 7a mit der Schaffung einer Zentralen Stelle das Herzstück des Gesetzes bleibt. Dort wird die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen geregelt. Sie dient der Sicherung eines gesunden Aufwachsens und der Vermeidung einer Gefährdung von Kindern.
Die Zentrale Stelle hat die Aufgabe durch die Ermittlung der Kinder im Alter vom dritten Lebensmonat bis zu fünfeinhalb Jahren, die nicht an einer für ihr Alter vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, eine solche Teilnahme zu sichern.
Wir haben in diesen Paragraphen nach der Anhörung eine wichtige Ergänzung aufgenommen, die da lautet: Wird eine Früherkennungsuntersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführt, sollen die gesetzlichen Vertreter des untersuchten Kindes sich die Untersuchung auf einem von der zentralen Stelle bereitgestellten Formular bescheinigen lassen, das sie anschließend der Zentralen Stelle übermitteln.
Ich persönlich bleibe dabei, dass ich mir eine größte Wirkung des Gesetzes verspreche, wenn die Zentrale Stelle ihre Daten an die Jugendämter meldet. Von dort aus gibt es aus meiner Sicht einen schnelleren und unbürokratischeren Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten der freien Träger.
Wir setzen mit unserem Gesetzentwurf auf niedrigschwellige Beratung, auf die Vermittlung zu den Fachärzten, auf die Nutzung bestehender Netzwerke und auf eine unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder.
Die CDU-Landtagsfraktion möchte, dass möglichst selten in die Privatsphäre von Problemfamilien eingedrungen wird. Das wäre genauso wenig hilfreich, wie die Forderung nach finanziellen Sanktionen, die am Ende erneut vernachlässigte Kinder treffen würden.
Mit dem heute zu verabschiedenden Kinderschutzgesetz wollen wir erreichen, dass

Seite 3/5 - möglichst alle Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Kinder haben einen Anspruch auf starke Eltern; - selbstbewusste Kinder früh lernen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen; - die Datenübermittlung unbürokratisch funktioniert, damit die Eltern, die mit ihren Kindern nicht zur Früherkennungsuntersuchung erscheinen, angesprochen und beraten werden; - die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Hebammen eng und vertrauensvoll wird; - die Verbandsarbeit gestärkt wird. Beispielhaft nenne ich hier die Arbeit in den 15 Schutzengelprojekten und frühen Hilfen.
Bei der Umsetzung dieses Gesetzes sind Ärzte, Hebammen genauso mit im Boot wie die Kinderschutzbünde, die Familienbildungsstätten, die Kindertafeln, die Lehrer, Erzieher, unsere Polizei und die Justiz. Und selbstverständlich haben wir in dem heute zu verabschiedenden Gesetzestext, die Kinderschutzzentren mit aufgenommen. Ihre Arbeit ist sowohl in Kiel, Lübeck und an der Westküste unverzichtbar.
„Hilfe statt Strafe“ ist das Motto der vielen haupt- und ehrenamtlichen Kinderschützer im Lande. Bei der Formulierung des Gesetzes haben wir uns von diesem Leitmotiv leiten lassen, indem wir die Hilfe und die Beratung in den Mittelpunkt gestellt haben. Aber wir haben auch die gewünschte Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz klar beschrieben.
Ich habe es eingangs gesagt: Wir wollen das Kinderschutzgesetz angewandt wissen und setzen gleichzeitig auf die Handlungsfelder in unserem Kinder-Jugend-Aktionsplan. Denn bei der Gesundheitsförderung kommt es sehr darauf an, die Entwicklung des Kindes genau im Auge zu haben. Es gilt verstärkt auf die Ernährung aber auch auf die Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen zu achten.
Die Gesellschaft muss früh erkennen und die Gesundheit von Kindern nachhaltig sichern. Prävention ab dem Kindesalter ist die beste Sparpolitik. Wer in Kindergesundheit investiert, entlastet mittelfristig die Sozialhaushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Wir machen heute als Schleswig-Holsteiner mit dem Kinderschutzgesetz einen großen Schritt nach vorne. Wir nehmen eine Spitzenstellung im Vergleich aller Bundesländer ein.
Ich bedanke mich dafür, dass wir als Parlament diesen Weg gemeinsam mit der Sozialministerin, den freien Trägern, den Ärzten, den Hebammen, der Polizei, der Justiz und den Kommunen gehen können.



Seite 4/5 Und trotz aller Freude sind wir damit nicht am Ende des Weges, um Schleswig-Holstein zu dem kinder- und familienfreundlichen Land in Deutschland zu machen. Denn Kinder brauchen Kinder, um sich zu entfalten und soziale Tugenden zu lernen.



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