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11.10.07
17:07 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 32: Meldepflicht ans Krebsregister für alle Länder

Gesundheitspolitik
Nr. 373/07 vom 11. Oktober 2007
Ursula Sassen zu TOP 32: Meldepflicht ans Krebsregister für alle Länder
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Am 9. Dezember 2006 wurde das Krebsregister Schleswig-Holstein 10 Jahre alt. Der Bericht der Landesregierung liefert den Beweis dafür, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von krebsbezogenen Daten für die Erforschung der Krebsursachen und Risikofaktoren sowie für die Entwicklung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen unerlässlich ist.
1995 verpflichtete das Bundeskrebsregistergesetz alle Länder dazu, bis Ende 1999 flächendeckende bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten.
Die bevölkerungsbezogenen (epidemiologischen) Krebsregister erfassen die Daten in räumlich definierten Bevölkerungsgruppen und unterscheiden sich daher von den so genannten klinischen Krebsregistern, die sich nur auf die Daten ihres Behandlungszentrums beschränken unabhängig von ihrer regionalen Herkunft.
Auf der Grundlage der epidemiologischen Daten können Krebserkrankungen erfasst sowie ihre Ursachen erforscht werden. Die Verwendung dieser Krebsregister stellt sicher, dass alle in einer definierten Bevölkerung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 gemeldeten Krankheitsfälle berücksichtigt werden. Die Krebsregister unterscheiden sich sehr im erreichten Vollständigkeitsgrad, in Flächendeckung und im Meldemodus.
Als aussagekräftig gilt ein Krebsregister, wenn es eine Vollzähligkeit von mindestens 90 % erreicht hat. Erst dann lassen sich zuverlässige und belastbare Auswertungen durchführen, die zum Vergleich mit anderen Bundesländern bzw. Untersuchungen der regionalen und zeitlichen Verteilung geeignet sind.
Bisher bildete das saarländische Krebsregister die Basis des Referenzregisters, da das Saarland bereits seit 1967 ein Krebsregister geführt und lange Zeit als einziges Bundesland die international erforderliche Rate von über 90 % aller Neuerkrankungen registrierte.
Seit 2006 gehört auch das Krebsregister Schleswig-Holstein als Vollmitglied („voting member“) in die International Association of Cancer Registries (IACR), einer der WHO verbundenen Einrichtung zur weltweiten Krebsregistrierung.
Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass Schleswig-Holstein zu den Bundesländern gehört, die eine Meldepflicht eingeführt haben, während in einigen Bundesländern lediglich ein Melderecht besteht.
Erscheinen in einem Landeskrebsregister prozentual gesehen vergleichsweise höhere Raten an Krebserkrankungen kann dies auch Ausdruck eines verlässlicheren Meldewesens sein.
Hier sei als Beispiel erwähnt, dass das Brustkrebs-Indiz in Schleswig-Holstein um ca. 20 % höher als im Bundesdurchschnitt liegt. Dies kann sowohl als Folge der vollzähligen Krebsregistrierung als auch der vorbildlichen Bemühungen in Schleswig-Holstein zur verbesserten Diagnostik bei Verdacht auf Brustkrebs (z.B. „Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“) betrachtet werden.
Schleswig-Holstein hat nicht nur mit dem Meldemodus, sondern auch mit dem Aufbau des Krebsregisters – gemäß Empfehlung des Bundeskrebsregisters – den richtigen Weg beschritten.
Die Vertrauensstelle bei der Ärztekammer Schleswig-Holsteins und die Registrierstelle beim Institut für Krebsepidemiologie (IKE e.V.) an der Universität Lübeck haben sich bewährt und entsprechen auch den hohen Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).
Dennoch gibt es Defizite:

Seite 2/3 Die Erfassungsquote im Hamburger Randgebiet ist trotz des Datenaustausches mit dem Hamburger Krebsregister (dort gilt Melderecht statt Meldepflicht) noch unzureichend.
Besonders zu bedauern ist, dass die Region Geesthacht, die wegen der Häufung von Leukämiefällen bei Kindern besonders im öffentlichen Interesse stand, die niedrigste Erfassungsquote für Krebserkrankungen in ganz Schleswig-Holstein aufweist. Das Krebsregister hat mit Veröffentlichungen im Ärzteblatt und in einem eindringlichen Schreiben die Ärzteschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Meldung an das Krebsregister aufgefordert.
Dank gilt an dieser Stelle allen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, die sich an der Krebsregistrierung beteiligt haben, damit die Krebsforschung, die Krebserkennung, die Therapie und die Nachsorge weiter verbessert werden können.
Die 1996 eingerichtete „Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland“ hat sich zur Aufgabe gesetzt, einheitliche Methoden zu entwickeln, die es ermöglichen, die Daten der regionalen Register zu vergleichen und für länderübergreifende Fragestellungen aufzubereiten.
Schleswig-Holstein sollte sich aktiv daran beteiligen und vor allem mit Hamburg vergleichbare und zuverlässige Erhebungsmethoden anstreben.



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