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13.07.07
12:28 Uhr
CDU

Manfred Ritzek zu TOP 37: Management zu professionellerer und zuverlässigerer Unternehmenspolitik aufgefordert

Energiepolitik
Nr. 289/07 vom 13. Juli 2007
Manfred Ritzek zu TOP 37: Management zu professionellerer und zuverlässigerer Unternehmenspolitik aufgefordert
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Die Vorfälle in Brunsbüttel und Krümmel haben niemanden unbeeindruckt gelassen. Das liegt nicht nur an dem zeitlichen Zusammenfall großer technischer Probleme an den beiden Kernkraftanlagen, sondern auch daran, dass es beim Thema Kernkraft immer um das Ganze geht:
Nämlich für oder gegen Kernkraftwerke zu sein. Dafür oder dagegen aus verschiedenen Gründen: aus wirtschaftlichen, aus Klimaschutz relevanten, aus sicherheitstechnischen, parteipolitischen und ideologischen Gründen. Glaubens- und Vertrauensargumente werden in solchen Störfallsituationen hochstilisiert. Leider treten verlässliche Bewertungen aufgrund mangelnder Fachkenntnisse häufig in den Hintergrund. Um so wichtiger ist eine transparente und glaubwürdige Darstellung aller Fakten durch die Verantwortlichen.
Jeder Betrieb von Kernkraftwerken ist nur zu rechtfertigen, wenn der Betrieb mit höchster Sicherheit - ohne Einschränkungen - erfolgt.
Deshalb war es unmittelbar nach Auftreten der Störfälle an den beiden Kernkraftwerken von entscheidender Bedeutung, dass drei wichtige
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Meldungen vom Betreiber Vattenfall gegeben wurden. Nämlich:
• dass keine Menschen in den Anlagen und draußen zu Schaden gekommen sind, • dass keine Schädigung des Reaktorprozesses und damit auch keine Strahlengefährdung nach außen erfolgte, • dass der Prozess unmittelbar nach dem Schadenseintritt beherrschbar war.
„Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr, die Anlage war in stabilem Zustand, die Sicherheitssysteme haben gegriffen“, so auch die Ausführungen des Sachverständigen vom TÜV Nord bei der Anhörung in der vorigen Woche, so auch die Ausführungen der verantwortlichen Ministerin.
Trotz dieser Erstinformationen gab es gleich nach Eintritt der Schadensfälle einen Wust von politischen Forderungen, Verunglimpfungen, falschen Bewertungen, die als Panikmache nicht zu verantworten sind.
Die Bewertung der Vorfälle verschlechterte sich jedoch zusätzlich durch die unzureichende Informationspolitik in der Zeit nach Eintritt der Schadensfälle. Tür und Tor öffneten sich für Spekulationen der schlimmsten Art.
Eine ungeplante Schnellabschaltung einer Großanlage bedeutet immer einen massiven Eingriff in ein technisches System, hat immer auch Auswirkungen auf andere technische Teilbereiche, die in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Diese Sachverhalte hätte das Vattenfall Management allen unmittelbar nach Schadenseintritt mitteilen müssen. Dieses Versäumnis muss sehr kritisch bewertet werden.
Kommunikation muss Zusammenhänge verdeutlichen und nicht nur Informationen scheibchenweise aneinanderreihen, dann auch noch mit zeitlichen Verzögerungen. Qualifiziertes Kommunikationsmanagement ist eine Forderung im Qualitätsmanagement-System, das in Kernkraftwerken angewendet wird.
Kommunikationsmanagement – insbesondere bei solch gravierenden technischen Problemen wie im Falle der beiden Kernkraftwerke - erfordert Glaubwürdigkeit, Verständlichkeit, Vollständigkeit und Konkretheit der Informationen, die auch die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar machen, um Spekulationen zu vermeiden.
Eine nur wortgetreue Anwendung des „§8 Meldeverfahren“ (Verordnung über die Meldung von Störfällen) für meldepflichtige Ereignisse zwischen Kategorie

Seite 2/3 S und V mit unterschiedlichen Fristen genügt meiner Meinung nach nicht der notwendigen Informationspflicht.
Und bei diesen massiven Störungen nur von „Auffälligkeiten“ zu sprechen, weil dieses die Definition im „Manual“ ist, nimmt eine – wenn auch unbeabsichtigte – Irreführung der Öffentlichkeit in Kauf. Vertrauensbildend sind solche Begriffe jedenfalls nicht.
Das Unternehmen selbst, aber auch die unabhängigen Sachverständigen des TÜV-Nord als unabhängige Prüfungsorganisationen müssen auch folgende Sachverhalte überprüfen: • die Arbeitsanweisungen im Schadensfall, • die Qualifikation der Verantwortlichen zur Umsetzung dieser Anweisungen,
• die Begründung von Bedienungs-Fehlverhalten und • die Umsetzung von Fehleranalysen zur Vermeidung von Fehlern.
Ein unverzügliches „Externes Audit“ in der gegenwärtigen Situation auf höchster Anforderungsstufe wäre meiner Meinung nach die richtige Managemententscheidung.
Es ist zu begrüßen, dass der für August beplante „Turn Around“ in Krümmel bereits jetzt erfolgt und Krümmel somit erst nach Ende dieser technischen Überprüfung wieder in Betrieb geht. Diese Forderung war eine richtige Entscheidung der Sozialministerin.
Die beiden Störfälle dürfen nicht zur Panikmache verwendet werden, wohl aber dafür, dass alle Probleme zu analysieren, abzustellen und zu kommunizieren sind.
Das erfordert das oberste Gebot zum Betrieb von Kernkraftwerken: nämlich Sicherheit der Prozesse.



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