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11.06.07
15:02 Uhr
CDU

Thomas Stritzl und Hans- Jörn Arp zum Glücksspielmonopol: Erneut krasser „Tippfehler“ des Lotto/Toto Blocks - Blockade gegen Private ist rechtswidrig – Länder sollten sich neu beraten lassen!

Glückspielstaatsvertrag
Nr. 226/07 vom 11. Juni 2007
Thomas Stritzl und Hans- Jörn Arp zum Glücksspielmonopol: Erneut krasser „Tippfehler“ des Lotto/Toto Blocks - Blockade gegen Private ist rechtswidrig – Länder sollten sich neu beraten lassen!
Mit seinem Beschluss vom 08. Juni hat das OLG Düsseldorf durch seinen Kartellsenat die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt und allen „Bestrebungen der staatlich kontrollierten Lottogesellschaften, unliebsame Konkurrenz insbesondere durch gewerbliche Spielvermittler zu unterbinden“ eine klare Absage zu erteilt.
„Bedenkt man die vorangegangene Kritik des Lotto/Toto-Blocks an der angegriffenen Entscheidung des Bundeskartellamtes (substanzlos / am Thema vorbei / inhaltlich falsch / vor Gericht nicht bestandsfähig u.s.w.)“, dann stelle sich spätestens jetzt die Frage, „ob die Landesregierungen weiter so auf den Rat des Lotto/Toto-Blocks vertrauen sollten“, erklärten die Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp in einer ersten Stellungnahme.
Schließlich hätte sich der Lotto/Toto – Block auch bereits bei der zu erwartenden Reaktion der EU – Kommission auf die geplante Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages kräftig und wiederholt krass „vertippt“. Mittlerweile habe die EU-Kommission in rund einem halben Dutzend Fällen die geplanten Neuregelungen als nicht EU-rechtskonform gebrandmarkt. Auch dies war von den Offiziellen als stets „nicht zu erwarten“ dargestellt
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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Offensichtlich verhindere das nachvollziehbare Eigeninteresse des Lotto/Toto - Blocks die erforderliche Distanz, um als „Ratgeber für das Ganze“ fungieren zu können. Die Länder sollten sich deshalb vor der endgültigen Entscheidung über den Glückspielstaatsvertrag neu beraten lassen.
Thomas Stritzl und Hans Jörn Arp abschließend: “Es muss das gemeinsame Interesse von Landesregierungen und – parlamenten sein, die Neuordnung des Glücksspielwesens möglichst frei von vermeidbaren Rechtsbrüchen und darauf fußenden möglichen Schadensersatzzahlungen zu gestalten. Ziel muss es vielmehr sein, das Glücksspielwesen auf moderne und zukunftsfähige Beine zu stellen.“



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