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07.06.07
15:08 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 2: Erfolgreiche Initialzündung für Öffentlich-Private-Partnerschaften in Schleswig-Holstein

Finanzpolitik
Nr. 218/07 vom 07. Juni 2007
Tobias Koch zu TOP 2: Erfolgreiche Initialzündung für Öffentlich-Private-Partnerschaften in Schleswig-Holstein
Es gilt das gesprochene Wort
Ende 2005 hat der Landtag auf Antrag von CDU und SPD die Landesregierung aufgefordert, Öffentlich-Private Partnerschaften in Schleswig-Holstein zu erleichtern.
Den daraus resultierenden Gesetzentwurf beraten wir heute in 2. Lesung im Landtag. Zuvor wurde der Gesetzentwurf in mehreren Sitzung des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses intensiv diskutiert, es gab ein Anhörungsverfahren und ergänzende Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes.
Zusammen mit der ÖPP-Initiative der Landesregierung hat nach meinem Eindruck bereits diese Diskussion des Gesetzentwurfes dazu geführt, dass mittlerweile eine erfolgreiche Initialzündung für Öffentlich-Private-Partnerschaften in Schleswig-Holstein eingetreten ist.
ÖPP-Projekte sind zu einer festen Komponente für Investitions-Entscheidungen sowohl auf landes- wie auch auf kommunaler Ebene geworden. Angefangen von Großprojekten wie dem Zentrum für Partikeltherapie bis hin zu zahlreichen Schulbaumaßnahmen der Kommunen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 werden Öffentlich-Private-Partnerschaften geprüft, aus-geschrieben und zum Teil bereits realisiert.
Dabei zeigt sich, dass selbst bei kleineren Investitionsvolumen im einstelligen Millionen-bereich mit Hilfe von ÖPP Effizienzgewinne von knapp 20% realisiert werden können – beispielhaft sei hierfür der geplante Bau einer neuen Sporthalle in meiner Heimatstadt Ahrensburg genannt.
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes werden derzeit noch bestehende Hürden für Öffentlich-Private Partnerschaften beseitigt und damit die Vorschläge der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2005 umgesetzt. So enthält der Gesetzentwurf die verbindliche Verpflichtung, bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf den gesamten Lebenszyklus eines Projektes abzustellen und dabei die Risikoverteilung zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner zu berücksichtigen.
Ebenso wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Land und Kommunen die Veräußerung von Vermögensgegenständen selbst dann ermöglicht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben weiterhin benötigt werden – nämlich unter der Maßgabe, dass die Veräußerung zur anschließenden Eigennutzung erfolgt und auf diese Weise die Aufgabe mindestens ebenso wirtschaftlich erfüllt werden kann. Damit sind beide konkreten Forderungen des CDU-SPD Antrages vollständig abgearbeitet worden. Mein herzlicher Dank dafür gilt unserem Finanzminister, Rainer Wiegard, und den Mitarbeitern seines Hauses.
Mit der heutigen Gesetzverabschiedung schaffen wir beste Voraussetzungen, um bei öffentlichen Bauvorhaben in Schleswig-Holstein zukünftig private Partner zu beteiligen und dadurch Kosteneinsparungen von rund 20% zu erzielen, indem Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung eines Vorhabens durch den privaten Parten optimal aufeinander abgestimmt werden. Gleichzeitig erscheint es angebracht, daran zu erinnern, dass ÖPP nach wir noch nicht „Bauen ohne Geld“ bedeutet. Als der Finanzminister in der damaligen Debatte richtigerweise genau darauf aufmerksam gemacht hat, glaubte die Opposition schon, jetzt würden die Seifenblasen bei den Regierungsfraktionen zerplatzen.
Wenn man heute die Diskussionen um die Zukunft des UK-SH betrachtet, so kann man jedoch den Eindruck gewinnen, dass ÖPP für manch Einen in diesem Hause zum Allheilmittel geworden ist, um unliebsame Privatisierungen zu verhindern. Aber selbst Kosteneinsparungen von 20% dank ÖPP können einen Investitionsstau nur abmildern und nicht vollständig beseitigen. Die restlichen 80% der ursprünglichen Baukosten sind weiterhin von der öffentliche Hand zu tragen.

Seite 2/3 Gerade auch vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass mit dem ÖPP-Erleichterungsgesetz die Notwendigkeit einer Aufgabenkritik noch einmal betont und gesetzlich festgeschrieben wird. Wir legen uns damit die Selbstverpflichtung auf, jederzeit zu prüfen, ob und inwieweit bislang vom Staat wahrgenommene Aufgaben verzichtbar sind oder in anderer Weise erfüllt werden können.
Ferner ist geregelt, dass Privaten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, darzulegen, ob sie die vom Land wahrgenommene Aufgabe ebenso gut oder besser erfüllen können.
Meine Damen und Herren, jeder Bürger würde bereits heute erwarten, dass die öffentliche Hand genau so verfährt und würde überrascht feststellen, dass dem bislang nicht so ist. Für meine Fraktion begrüße ich deshalb auch diese Gesetzesinhalte ausdrücklich.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass von dem ÖPP-Erleichterungsgesetz ein deutlicher Impuls für mehr Investitionen und für einen Verzicht oder eine Privatisierung bisheriger Staatsaufgaben ausgeht. Beides zusammen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sanierung unseres Landeshaushaltes. Die CDU Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf deshalb geschlossen zustimmen.



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