Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.06.07
12:53 Uhr
CDU

Susanne Herold zu TOP 20 und 23: Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen werden eine gleiche Ausstattung erhalten

Bildungspolitik
Nr. 217/07 vom 07. Juni 2007
Susanne Herold zu TOP 20 und 23: Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen werden eine gleiche Ausstattung erhalten
Es gilt das gesprochene Wort
Das neue Schulgesetz sieht eine komplette Neustrukturierung unserer Schulstrukturen vor. Der Rahmen des neuen Schulgesetzes wird durch die Erarbeitung von Verordnungen bzw. Erlassen schrittweise umgesetzt. Dies geschieht in enger Abstimmung der beiden Koalitionspartner. Entsprechende Verordnungen werden dem Kabinett vorgelegt. So findet die aktuelle Umsetzung des neuen Schulgesetzes unter anderem ihren Niederschlag in der im April in Kraft getretenen Gemeinschaftsschulverordnung. Gemeinschaftsschulen werden auf Antrag des Schulträgers nach Vorlage eines pädagogischen Konzeptes genehmigt.
Weitere Voraussetzungen stellen die Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises dar. Darüber hinaus muss ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung dieser Schulart bestehen und Mindestgrößen eingehalten werden. Nachzulesen für die Kollegen des SSW in der Gemeinschaftsschulverordnung §7.
Noch einmal für die Kollegin Spoorendonk:


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 1. Eine Absprache der Schulentwicklungspläne der Schulträger mit dem Kreis bzw. umliegenden Kreisen ist lt. Verordnung vorgegeben. Auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Diese Vorgehensweise sichert die flächendeckende Versorgung mit den zuständigen Schulen der Regionalschulen und den Gymnasien und den auf Antrag entstehenden Gemeinschaftsschulen.
2. Liegt noch kein Schulentwicklungsplan vor, entscheidet in diesem Falle die Schulaufsicht. Nachzulesen unter anderem in der vom Ministerium herausgegebenen Handreichung für Kommunen und Kreise.
Und so ist auch bei den in der letzten Woche genehmigten Gemeinschaftsschulen für Schleswig-Holstein verfahren worden.
Den von Ihnen, Frau Spoorendonk, beklagten kommunalen CDU -Feldzug gegen die Gemeinschaftsschulen kann ich somit nirgendwo entdecken. Und wenn ich mir die Beschlusslage in den Orten anschaue, in denen jetzt Gemeinschaftsschulen entstehen werden, verstehe ich sie noch weniger!
Mit dem Genehmigungsverfahren für Gemeinschaftsschulen durch das Ministerium wurde auch noch einmal eindeutig klar gestellt, dass ein Abitur an einer Gemeinschaftsschule nach 13 Schuljahren erreicht werden kann. So wie das für Regionalschüler mit einem qualifizierten Realschulabschluss zukünftig auch möglich sein wird.
Die auf Fehmarn angedachte Kombination eines G8- Gymnasiums mit einer Gemeinschaftsschule wird es demnach nicht geben.
Will Fehmarn also sein Gymnasium erhalten, ist das nur in der Kombination mit einer Regionalschule möglich.
Die Gemeinschaftsschule setzt auf ein möglichst langes gemeinsames Lernen, mit dem Schwerpunkt der Binnendifferenzierung bis zum Mittleren Abschluss. Dieses Konzept unterscheidet sie von den bisher in Schleswig-Holstein bestehenden Gesamtschulen, die ja nach der 7. Klasse eine äußere Differenzierung vorsehen.
Hierin ist der entscheidende Unterschied und auch die Weiterentwicklung der Gesamtschulen zur Gemeinschaftsschule zu sehen. Notenzeugnisse wird es an der Gemeinschaftsschule erst ab dem 8 Schuljahr verbindlich geben, da hier auch Prognosen für die weitere Schullaufbahn gestellt werden. Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss auf und absolvieren nach 5 bzw. 6 Schuljahren ihren zentralen Abschluss. Der Übergang zur gymnasialen Oberstufe ist bei geeigneter Qualifikation möglich.



Seite 2/4 Die Regionalschulverordnung befindet sich zurzeit noch in der internen Abstimmungsphase. Hier werden Real- und Hauptschüler nach einer gemeinsamen Orientierungsstufe, ab Klassenstufe 7 in den Hauptschul- bzw. Realschulbildungsgang auf Grundlage eines Notenzeugnisses durch die Schule zugeordnet. Neben den bildungsgangbezogenen unterrichteten Kernfächern ist ein schulartübergreifender Unterricht in den Nebenfächern möglich. Dies soll in erster Linie kleinen Schulen helfen, in ihrer Unterrichtsorganisation flexibler zu werden. Für die Hauptschüler wird die Flexible Ausgangsphase flächendeckend eingeführt. Mit einem qualifizierten Abschluss ist der Übergang zur Realschule möglich. Ein qualifizierter Realschulabschluss führt zur Berechtigung auf die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.
Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen werden eine gleiche Ausstattung erhalten. Und dies, meine Damen und Herren, ist der CDU sehr wichtig! Es wird zukünftig in Schleswig-Holstein keine Präferenz für eine bestimmte Schulart geben!
Das heißt: die Unterrichtsverpflichtung für Lehrer, die an der Regionalschule oder an der Gemeinschaftsschule arbeiten, wird einheitlich sein. Es gibt einen gemeinsamen verbindlichen Klassenteiler. Fördermaßnahmen werden an beiden Schularten gleichmäßig verteilt. Lehrkräfte werden durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen auf die neuen Strukturen eingestellt.
Soviel zum derzeitigen Stand der Umsetzung des Schulgesetzes, liebe Kollegen des SSW. Ich könnte mit der Oberstufenverordnung, die jetzt in die Anhörung gehen wird, fortfahren und auch auf die Verordnungen zur Grundschule, Hauptschule, und Realschule abheben. Dazu kämen die sich in der Anhörung befindliche Kontingentstundentafel und die Mindestverordnung. Die Beruflichen Schulen sowie die Förderzentren habe ich dabei bisher völlig außer Acht gelassen. Deshalb schlage ich vor, dass sie für weitere Informationen, auch zu Fragen über Schulträgerfragen- und Schulentwicklungspläne, sowie es das Ministerium in seinem Bericht ebenfalls anbietet, die Website www.mbf.schleswig-holstein.de aufrufen. Hier wird Ihnen geholfen!
Zum Antrag der Grünen, über Schulanmeldungen für das Schuljahr 2007/2008.
Hier wird im Bericht deutlich darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt keine umfassenden Angaben zu den Anmeldungen an Schulen gemacht werden können, da die endgültigen Anmeldezahlen für alle Schularten erst im

Seite 3/4 Laufe dieses Monats vorliegen werden. Deshalb ist es jetzt auch müßig auf den Bericht im Detail näher einzugehen.
Die Anmeldezahlen für die 7 Gemeinschaftsschulen liegen, so wie die Ministerin es auch in der letzten Woche dargestellt hat, vor. Hier ist es schwierig Aussagen zum Anmeldeverhalten der Eltern zu machen. Auffällig ist, dass sehr wenige Anmeldungen gymnasial empfohlener Kinder vorliegen. An 4 von 7 Gemeinschaftsschulen gibt es überhaupt keinen gymnasial empfohlenen Schüler. Ich erwähne das vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung für die Einführung einer Gemeinschaftsschule von einigen Antragstellern, sowie Schafflund und Kellinghusen gefallen ist, um möglichst ein Angebot auf gymnasialem Niveau vor Ort anbieten zu können.
Die Anmeldezahlen der 25 Gesamtschulen im Lande werden ebenfall im Bericht dargestellt. Ich nehme an Frau Birk, dass Sie Ihren Antrag zu den Schulanmeldungen gestellt haben, um bestätigt zu bekommen, dass es an den Gesamtschulen auch im nächsten Schuljahr wieder mehr Anmeldungen gibt, als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden konnten. Ich gebe Ihnen Recht. Das ist so!
Erwähnen möchte ich aber dann in diesem Zusammenhang auch, dass es wie in den Jahren zuvor, weiterhin einen RUN auf unsere Gymnasien gibt. Hundert weitere Planstellen für Gymnasien haben der Bildungs- und Finanzausschuss deshalb zusätzlich bewilligt. Ich schlage vor, über weitere Details nach entsprechender Vorlage der Schulanmeldungen aller Schularten im Bildungsausschuss zu beraten, denn da gehört er eigentlich auch hin.



Seite 4/4