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22.03.07
16:29 Uhr
CDU

Winfried Wengler zu TOP 20: Energiesparverordnung setzt Aufwand und Ertrag in ein gesundes Verhältnis

Nr. 128/07 22. März 2007



PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort! Energiepolitik Winfried Wengler zu TOP 20: Energiesparverordnung setzt Aufwand und Ertrag in ein gesundes Verhältnis Spätestens seit der viel beachteten Rede der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 1. März 2007 ist der Klimaschutz auch im politischen Alltag wieder in den Vordergrund auch der täglichen politischen Diskussion gerückt.
Wir sind uns alle einig, dass es verstärkter Bemühungen bedarf, um einen Klimawandel hinauszuzögern oder gar aufzuhalten. Die bisherigen Vereinbarungen des Kyoto- Protokolls reichen hierfür bei weitem nicht aus.
Vielmehr bedarf es einer nachhaltigen Energiestrategie, die sowohl die Versorgungs- als auch die Verbrauchsseite berücksichtigt.
Die Wärmedämmung ist eines der herausragenden Themen zur Steigerung der Energieeffizienz. Daher ist es auch richtig und wichtig, dass wir mit der Änderung der Energiesparverordnung ein gutes Stück Transparenz zwischen Mieter und Vermieter schaffen.
Über 9 Monate haben die beteiligten Ressorts gestritten, bevor sie sich am 24. Oktober auf Einzelheiten eines Energieausweises, insbesondere der Berechnungsgrundlagen verständigt haben. Einig war man sich dabei von vornherein, dass bei jedem Neubau Energieeffizienzgesichtspunkte eine wesentliche Rolle spielen müssen und hierfür ein entsprechender Nachweis erstellt werden muss.
Hauptdiskussionspunkt war hingegen, wie der Nachweis für den Bestand geführt werden muss. Es geht hier schlicht um das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Der so genannte Bedarfsausweis wie er für Neubauten in jedem Fall vorgeschrieben sein wir, bedeutet einen erheblichen Aufwand. Dies soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen auch tatsächlich mit einer Sanierung gerechnet werden kann.

Dem entsprechend wird das Hauptaugenmerk zunächst auf die vor 1978 errichtete Gebäude gerichtet, die nicht zwischenzeitlich energetisch modernisiert wurden. Für alle übrigen soll zunächst eine Wahlfreiheit gelten und ein Nachweis anhand des bisherigen Verbrauchs möglich sein. Dieses mag sicherlich zu ungenaueren Ergebnissen führen, eklatante Abweichungen hingegen dürften hier generell nicht zu erwarten sein.
Weiterhin wird aber auch auf Anreize gesetzt. So wird derjenige, der an der Vielzahl von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung teilnehmen möchte, einen entsprechenden Bedarfsausweis vorlegen müssen.
Ich sehe in dem gefundenen Kompromiss ein sehr gesundes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Obendrein bedeutet es eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts und – meine Damen und Herren – wir sollten uns bemühen, nicht ständig auf EU-Vorschriften darauf zu satteln.
Auch im Sinne einer nachhaltigen CO2-Vermeidung ist es von herausragender Bedeutung, zügig der Energieverschwendung zu begegnen. Sinnvollerweise ist hier bei den größten Verschwendern anzusetzen, bei denen noch bei verhältnismäßig geringem Aufwand ein hoher Ertrag zu erwarten ist.
Ohne Frage sind wir damit noch längst nicht am Ende der erforderlichen Bemühungen, um das proklamierte Einsparziel von 20 % der CO2-Emissionen, insbesondere bei gleichzeitigem Verzicht auf Kernenergie zu erreichen. Ich bin aber der Überzeugung, dass bei der überarbeiteten Energiesparverordnung der richtige Schritt zur richtigen Zeit getan wird.
Sicherlich noch diskussionswürdig ist der Punkt, ob nicht schon in dieser Energiesparverordnung sinnvollerweise die langfristigen Ziele für Neubauten weiter gefasst werden sollten. Die Festschreibung des Status quo bzw. der Stand des Jahres 1995 erscheint hier zumindest auf den ersten Blick nicht weitreichend genug zu sein. Dieser Ansatz kann in den Ausschussberatungen vertieft werden.
Ein Problem habe ich mit der von den Grünen so geliebten Bevormundung der Bürger. Ein Verkäufer wird alles tun, um sein Objekt an den Käufer zu bringen. D.h. er wird zwangsläufig den Vorteil eines Energieausweises für sein Verkaufsgespräch nutzen, ohne dass wir ihm dies gesetzlich vorschreiben. Andererseits wird der mündige Kunde dies von ihm verlangen. Ich halte daher die geforderte Vorschrift für überflüssig.
Ich beantrage Ausschussüberweisung.