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22.03.07
10:14 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 18: Nicht an den Bedürfnissen der Familien vorbeiplanen

Nr. 123/07 22. März 2007



PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort! Sozialpolitik Heike Franzen zu TOP 18: Nicht an den Bedürfnissen der Familien vorbeiplanen Wir diskutieren heute hier im Hause, aber bereits seit einigen Wochen bundesweit, über den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder, die jünger sind als drei Jahre. Und das ist gut so. Diese Debatte ist längst überfällig. Zum einen vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum anderen in Anbetracht der immer häufiger festgestellten Defizite bei der Entwicklung von Kindern.
Wenn wir es wirklich wollen, dass Familien die Erziehung von Kindern und die beruflichen Tätigkeiten mit einander vereinbaren können - und wir müssen es wollen, denn bereits jetzt zeichnet sich ein Fachkräftemangel auf den Arbeitsmarkt ab und die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft zeigt, dass wir in Zukunft auf die Arbeitskraft der arbeitsfähigen Bevölkerung angewiesen seien werden - wenn wir also wollen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, dann benötigen wir zwei Dinge.
1. Ein ausreichendes Angebot von qualifizierten Betreuungsplätzen auch für unter Dreijährige und das sowohl in der Form von Krippenplätzen als auch im Bereich des Tagespflegepersonals. Was nützt uns das neu eingeführte Elterngeld, wenn anschließend nicht klar ist, wie die Betreuung der Kleinen sichergestellt werden kann, wenn die Eltern wieder in den Beruf eintreten wollen oder müssen. Dabei muss die Betreuung sehr flexibel gestaltet werden können, ebenso flexibel wie die Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten für die Mitarbeiter gestalten. Hier begrüße ich übrigens den Vorschlag der Familienministerin Frau von der Leyens, mehr Betriebskindergärten einzurichten.
2. Brauchen wir endlich die gesellschaftliche Anerkennung der unterschiedlichen Formen von Familie. Es gibt keine guten und keine schlechten Familien, es gibt verschiedene Familien mit unterschiedlichen familiären Bedürfnissen. Die einen bleiben zu Hause, um ihre Kinder zu erziehen – das ist gut so, die anderen haben einen Betreuungsbedarf, um ihre Kinder zu erziehen – auch das ist gut so. Ausschlaggebend ist dabei ausschließlich, dass es den Kindern dabei gut geht!
Hinzu kommt, dass gerade unsere Generation von der nachfolgenden viel verlangt. Sie ist zahlenmäßig viel geringer vertreten als wir, sie soll aber sich selbst, ihre Kinder und uns finanzieren, versorgen und pflegen. Dabei muss sie flexibel, innovativ und wettbewerbsfähig sein. Dafür braucht sie das nötige Rüstzeug in Form von guter Betreuung und Bildung. Das ist nach meiner Auffassung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen, weil wir auch alle davon profitieren.
2005 hat die Bundesregierung das Tagesstättenausbaugesetz verabschiedet und einen Anspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige für einen gezielten Personenkreis festgeschrieben. Finanziert werden sollte das aus den jährlichen Mehreinnahmen der Kommunen durch die Umstellung auf Hartz IV. Mehreinnahmen sind allerdings bei den Kommunen nicht zu verzeichnen gewesen, ganz im Gegenteil, die Kommunen hatten mehr Ausgaben. Wir haben bereits im September 2005 über den Stand der Ausbaumaßnahmen in den Kreisen diskutiert und haben feststellen können, dass sich die Kommunalpolitiker dennoch auf den Weg gemacht haben, um das Tagesstättenausbaugesetz umzusetzen. Zum damaligen Zeitpunkt konnten nur wenige konkrete Aussagen über die Umsetzung des Tagesstättenausbaugesetzes gemacht werden, da es ja gerade erst beschlossen war. Jetzt haben wir 2007 und nun sollten die Entwicklungen in den Kreisen und kreisfreien Städten doch absehbar sein und wir wollen uns darüber einen Überblick verschaffen.
Der Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für die die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erforderlich ist. Und wenn wir den Ausbau als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sehen, dann müssen sich auch alle an der Finanzierung beteiligen. Wenn der Bund einen deutlich schnelleren und größeren Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten will, dann muss er sich auch an der Finanzierung beteiligen.
Das gleiche gilt für die Gesellschaft. Eine einseitige Finanzierung von Betreuungsangeboten durch die Eltern schulpflichtiger und in Ausbildung befindlicher Kinder über eine Kürzung des Kindergeldes ist ungerecht. Hier muss sich der Koalitionsausschuss auf Bundesebene etwas anderes überlegen, um diesen richtigen und wichtigen Weg zu finanzieren.
Wichtig ist dabei, dass nicht an den Bedürfnissen der Familien vorbei geplant wird und deshalb ist es auch richtig, wenn zunächst einmal der Bedarf für weitere Betreuungsplätze ermittelt wird, sowohl auf der Ebene der Länder, was wir mit unserem Antrag bezwecken, als auch auf der Ebene des Bundes. Wir wissen, dass das Angebot insbesondere zwischen den alten und der neuen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. So liegt das Angebot in den neuen Bundesländern bei rund 37 % und in den alten Bundesländern bei 8 %. Man kann also schon deutlich sehen, wo der Ausbaubedarf wohl liegen könnte.
Bei allem guten politischen Willen, hier an dieser Stelle mehr zu tun, müssen wir aber auch auf dem Teppich bleiben. Die unterschiedlichen Angebote resultieren aus unterschiedlich gewachsenen Gesellschaften und deren Bedürfnissen. Darum ist auch eine Bedarfsermittlung für den Ausbau von Betreuungsangeboten insbesondere in den alten Bundesländern notwendig.
Am 2. April wird es unter der Leitung der Bundesfamilienministerin eine Konferenz stattfinden, an der Bund, Länder und Kommunen beteiligt sein werden und in der es eine erste Bestandsaufnahme geben soll. Anschließend soll über die Finanzierung gesprochen werden. Für uns ergibt sich daraus die Aufgabe, sich jetzt konstruktiv an diesen Gesprächen zu beteiligen und gemeinsam nach Wegen für einen Ausbau der Betreuungsangebote zu finden. Und zum Schluss zwei Anmerkungen zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. 1. Bei diesem Antrag hat man den Eindruck er wurde gestellt nach dem Motto: Es ist zu diesem Thema zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von den Grünen.
2. Freue ich mich, dass Sie in Ihrer Begründung unseren Antrag sowie das Vorgehen der Bundesregierung unterstützen. Sie schreiben: Das von der Großen Koalition in Berlin beschlossenen Verfahren, jetzt den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für unter Dreijährige zu ermitteln, ist nicht zielführend. Wo Sie Recht haben, da haben Sie Recht.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung beider vorliegenden Anträge zur abschließenden Beratung federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss.