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24.01.07
10:18 Uhr
CDU

Susanne Herold zu TOP 2 und 19: Bessere Bildungsvoraussetzungen für unsere Kinder

Nr. 021/07 24. Januar 2007



PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Bildungspolitik Susanne Herold zu TOP 2 und 19: Bessere Bildungsvoraussetzungen für unsere Kinder Schleswig-Holstein steht vor der größten Schulreform seiner Geschichte und die benötigen wir dringend, um unsere gesellschaftspolitische Mitverantwortung für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins gerecht zu werden.
Wir wollen mehr und vor allen Dingen bessere Bildungsvoraussetzungen und Bildungsbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen und deshalb haben wir das benötigte Fundament, unser Schulgesetz, in wesentlichen Teilen neu gefasst. Und es liegt heute in der Verantwortung aller anwesenden Parteien das neue Schulgesetz zu verabschieden und somit den Weg dafür zu ebnen, dass unsere Schülerinnen und Schüler von den Maßnahmen profitieren können, die im neuen Schulgesetz verankert wurden.
Anhörungsergebnisse und Änderungsanträge sind in den Gesetzentwurf eingeflossen und ich denke, wir haben nunmehr nach 20-monatiger Beratung ein Gesetz vorliegen, das eine gute Antwort auf gesellschaftliche und auch demographische Veränderungen in unserem Land gibt.
Regionalschule und Gymnasium entsprechen dem Ansatz eines gegliederten differenzierten Schulartangebots. Gemeinschaftsschulen werden als alternatives integratives System, in dem alle Schüler unter Auflösung der Schularten gemeinsam unterrichtet werden, auf Antrag des Schulträgers hinzukommen können.
Es handelt sich hier um einen zwischen CDU und SPD ausgehandelten Kompromiss, bei dem die CDU ihre ursprünglichen Vorstellungen nach wie vor nicht vergessen hat. Wir stehen zu differenzierten Strukturen mit homogenen Lern- und Leistungsgruppen. Schließlich würde der Bundestrainer unserer Fußballnationalmannschaft auch nicht auf die Idee kommen, in seinen Kader eine Bezirksligamannschaft zu integrieren, um bessere Leistungsergebnisse zu erzielen.
Der CDU ist es mit der Verankerung der Regionalschule im Schulgesetz gelungen, eine Antwort auf den zunehmenden Imageverlust unserer Hauptschulen sowie die landesweit zurückgehenden Schülerzahlen zu geben. Bereits heute haben die Hälfte aller Bundesländer die Straffung der Schulstrukturen hin zu einer gemeinsamen Schulart mit Haupt- und Realschulbildungsgang realisiert. Die wesentlichen Stärken der Regionalschule liegen in: der Differenzierung nach Bildungsgängen, - einer erhöhten Durchlässigkeit. So wird leistungsstarken Schülerinnen und Schülern durch so genannte H+- bzw. R+-Kurse der Aufstieg in den Realschulbildungsgang bzw. das Gymnasium ermöglicht. - qualifizierten berufsvorbereitenden Abschlüssen und - einem hohen Maß an individueller Förderung.
Mit der Einführung der Regionalschule retten wir die Hauptschulen vor dem Zusammenbruch. Auch jede dritte von insgesamt 167 Realschulen wird in den nächsten Jahren gefährdet sein, denn der Rückgang der Schülerzahlen um ca. 70.000 Schülerinnen und Schüler wird ganz Schleswig-Holstein treffen. Auf solche Entwicklungen muss Politik reagieren und deshalb wird die CDU die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen für Schleswig- Holstein voranbringen.
Ich möchte an dieser Stelle an die Vertreter der Realschulen appellieren, ihren Widerstand gegen die Regionalschule aufzugeben. Ab dem 7. Jahrgang wird an dieser Schulart eine äußere Differenzierung in Haupt- und Realschulbildungsgang vorgenommen. Der Hauptschulabschluss wird wie bisher nach dem 9. Jahrgang, aber jetzt mit einer verpflichtenden Abschlussprüfung, erlangt. Realschüler können nach erfolgreichem Realschulabschluss in Klassenstufe 10 in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln. Wenn der VDR behauptet, dass die Zusammenarbeit mit Hauptschulen zum Abbau des Bildungsniveaus der Realschulen führe, so wird hier an der Realität vorbei diskutiert. Es besteht schon heute an den Realschulen unseres Landes eine zunehmende „Vermischung“ von Haupt- und Realschülern. Die Quote liegt an einigen Schulen sogar bei 30 %. Zudem gibt es bereits jetzt 40 verbundene Haupt- und Realschulen, die mit ihrer qualitativ guten Arbeit nachweisen, dass differenzierte Verbundsysteme erfolgreich sind.
Der CDU ist es sehr wichtig, dass bei der Ausgestaltung – der Regionalschule und der Gemeinschaftsschule - gleiche Maßstäbe zu Grunde gelegt werden. Das bedeutet für uns gleiche Schülerkostensätze, gleiche Personalausstattung und eine gleiche Pflichtstundenzahl für die an diesen Schularten arbeitenden Lehrkräfte.
Auch in vielen anderen Bereichen setzt das neue Schulgesetz CDU-Forderungen um. Neben der Intensivierung der Sprachförderung vor Eintritt in die Grundschule wird auch die Forderung nach der frühzeitigen Einführung der ersten Fremdsprache nunmehr an unseren Grundschulen realisiert.
Erhebliche Veränderungen wird es auch an unseren Gymnasien geben. Nennen möchte ich hier die Verkürzung der Schulzeit von neun auf acht Jahre und die Reform der Oberstufe als auch die Einführung von zentralen Abschlussprüfungen, die es im Übrigen für alle Schularten fortan in Schleswig-Holstein geben wird. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir endlich den Anschluss an nationale und internationale Bildungsstrukturen und sind somit zukünftig für die Erhebung nationaler und internationaler Studien besser aufgestellt.
Aus Sicht der CDU ist es daher besonders erfreulich und deshalb möchte ich es hier auch kurz erwähnen, dass die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung für Privatschulen zukünftig von drei auf zwei Jahre verkürzt wird. Dadurch wird es den Privatschulen künftig ein wenig leichter fallen, sich in Schleswig-Holstein zu etablieren. Die CDU wird sich auch weiterhin dafür stark machen, dass mehr Schulen in freier Trägerschaft einen festen Platz in unserer Schullandschaft erhalten, denn in Schleswig-Holstein besuchen lediglich 3,3 % der Schülerinnen und Schüler eine Privatschule, während es im Bundesdurchschnitt 7,1 % sind.
Es gibt noch eine Reihe von Neuerungen im Schulgesetz, die es wert sind, behandelt zu werden. In Anbetracht der Kürze der Zeit möchte ich hier exemplarisch einige Beispiele hervorheben. Die Informationspflicht für Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler wurde festgeschrieben.
1. Grundsätzlich wird jedes Kind mit 6 Jahren eingeschult. Die flexible Eingangsphase ermöglicht die Beschulung je nach individueller Lernentwicklung in einem, zwei oder drei Jahren. Neu ist, dass Kinder mit krankheitsbedingten Störungen nach 2. § 15 des Schulgesetzes beurlaubt werden können. Die Beurlaubung wird vom Schulamt und nicht - wie irrtümlich geäußert - von den Schulleitern genehmigt.
3. Wir bleiben dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ treu. Grundschulverbände werden auch kleine Grundschulen vor Ort, die weniger als 80 Schüler haben, mittels Kooperationen auffangen.
4. Erstmalig werden die öffentlichen berufsbildenden Schulen in einem eigenen Abschnitt des Schulgesetzes behandelt. Es besteht fortan die Möglichkeit, so genannte regionale Bildungszentren zu gründen. Die Schulträger aller 40 berufsbildenden Schulen können somit eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen. „RBZ`s“ arbeiten weitgehend selbstständig, erfüllen dabei nach wie vor den staatlichen Bildungsauftrag und gehen darüber hinaus verstärkt Kooperationen mit der Wirtschaft in der Region ein.
Den Tagesordnungspunkt 19 des SSW zur Berücksichtigung minderheitenpolitischer Aspekte der in die Schulgesetzdebatte aufgenommen wurde sollten wir im Ausschuss eingehend beraten.
Wir stehen heute hier in diesem hohen Hause vor einer historischen Entscheidung, was die zukünftige Gestaltung unserer Schulstrukturen anbelangt. Ein Gesetz kann jedoch nur Rahmenbedingungen liefern. Umgesetzt und mit Leben gefüllt wird es durch unsere Lehrerinnen und Lehrer. Und daher möchte ich an dieser Stelle meinen Kollegen Mut machen, die angestrebten Änderungen mit Energie und Motivation anzugehen. Ich weiß, dass einige von ihnen die anstehenden Belastungen durch die Einführung neuer Strukturen und pädagogischer Konzepte, die auf sie zukommen, kritisch bewerten. Ich bitte sie gerade deshalb hier und heute um ihre Unterstützung, damit die Reformen zum Wohle unserer Kinder erfolgreich umgesetzt werden können.
Lassen Sie mich einen persönlichen Gedanken schließen. Sicherlich wird es bei dem heute zu verabschiedenden Schulgesetz in der Umsetzungsphase noch die eine oder andere Problematik geben. Aber die reformbedürftige Schullandschaft Schleswig-Holstein wird im Endeffekt ein Gesicht erhalten, um den jungen Menschen so viel an elementaren Voraussetzungen mitzugeben, damit sie ihr privates und berufliches Leben meistern können.