Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.12.06
17:14 Uhr
CDU

Frank Sauter zu TOP 20: Der Antrag der Grünen steht im Widerspruch zur eigenen Antragsbegründung

Nr. 449/06 14. Dezember 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Finanzpolitik Frank Sauter zu TOP 20: Der Antrag der Grünen steht im Widerspruch zur eigenen Antragsbegründung Das deutsche Steuerrecht ist seit Jahrzehnten auch Spiegelbild gesellschaftspoliti- scher Standpunkte und Überzeugungen der jeweiligen politischen Mehrheiten.
Dieses ist ein wichtiger Grund dafür, dass dieses Rechtsgebiet in einer Weise über- frachtet wurde, dass es heute als nur schwer durchschaubar gilt.
Und so manch einer mit einer guten Idee hat am Anfang der Debatte an einer Schraube gedreht, um sich am Ende darüber zu wundern, was tatsächlich als Ergeb- nis herauskommt!
Da passen die Dinge, die man ursprünglich wollte, mit den Ergebnissen, die man tat- sächlich erzielte, auf einmal nicht mehr überein.
Hierüber wissen auch die Antragsteller ein Lied zu singen!
Während in der Antragsbegründung die Bundesregierung aufgefordert wird, das Recht auf Bildung und Existenzsicherung aller Kinder zu gewährleisten und nicht ü- ber steuerliche Gestaltung so genannte gut Verdienende besser zu stellen, fordert der Antrag das genaue Gegenteil!
Er fordert die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einführung eines indivi- duellen Steuerfreibetragsmodells, verknüpft mit individuellen Gestaltungsmöglichkei- ten, die natürlich diejenigen besonders begünstigt, die besonders hohe Einkommen erzielen und damit auch besonders hohe Steuern bezahlen.
Damit steht der Antrag der Grünen im Widerspruch zur eigenen Antragsbegründung!
Das Parlament muss sich fragen, worüber überhaupt beraten werden soll: Über das, was die Grünen beantragen oder über das, was sie wirklich wollen! Möglicherweise müssen sich die Grünen erst selbst einmal Klarheit hierüber ver- schaffen! Dieses sollten sie auch tun, bevor sie es von anderen fordern!
Wir kennen das hier von den Grünen geforderte Grundfreibetragsmodell in ähnlicher Form aus den steuerpolitischen Debattenbeiträgen von Friedrich Merz und Professor Kirchhoff.
Ich bin deswegen weit davon entfernt, diese Modelle negativ zu beurteilen. Man muss allerdings berücksichtigen, dass die bisherigen Diskussionen um diese Grund- freibetragsmodelle in einem viel größeren Gesamtzusammenhang geführt wurden: Sie waren immer Bestandteil einer umfassenden Reform des Ertragssteuerrechts.
Diese umfassende Reform sah u. a. einen niedrigeren Stufentarif bzw. eine stark ab- gesenkte Steuerbelastungskurve vor.
Auf der Grundlage des heutigen Einkommenssteuerrechts, der heute bestehenden hohen Progressionssätze, wäre die Einführung dieses Grundfreibetragmodells eine Begünstigung besser Verdienender, die möglicherweise doch nicht von den An- tragstellern so gewollt ist.
Die Antragsteller haben ihren Antrag mit der Überschrift versehen „Kinderförderung wichtiger als Ehegattensplitting“ und sich darauf beschränkt, eine Steuerrechtsdebat- te zu führen.
Jedoch gibt der Antrag keine Antwort auf die Frage der Förderung von Kindern, die in Familien bzw. Haushalten leben, in denen überhaupt kein steuerpflichtiges oder nur ein sehr geringes Einkommen erwirtschaftet wird: Die große politische Fragestellung, wie das Geld, das unsere Gesellschaft für Kinder und Familien zur Verfügung stellt, auch tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, wird nicht beantwortet!
Die Beantwortung dieser Frage wird nicht einmal angeregt bzw. in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gestellt. Dies ist die eigentliche Schwäche des vorliegen- den Antrages, meine Damen und Herren.
Wir alle wissen, dass eine grundlegende Reform des Ertragssteuerrechts für diese Legislaturperiode nicht mehr auf der Agenda der Bundesregierung steht. Es wird also Sache der Parteien sein, in ihrem Programm für zukünftige Wahlentscheidungen sich festzulegen, in welcher Weise Kinder- und Familienförderung in Deutschland ausges- taltet werden soll.
Da ich nicht ausschließen will, dass der Finanzausschuss des Schleswig- Holsteinischen Landtages diesen Meinungsbildungsprozessen zusätzliche Impulse verleihen kann, beantrage ich die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.