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13.12.06
11:27 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Kommunalwahlrecht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Kommunalwahlrecht Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 520.06 / 13.12.06
Die große Koalition stellt sich stur
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetz haben wir eine grundlegende Modernisierung des Kommu- nalwahlrechtes vorgeschlagen.
Es geht um mehr Demokratie, um mehr Möglichkeiten für die BürgerInnen, Einfluss auf die Listen der Parteien zu nehmen, um eine gerechtere Verteilung der Sitze auf die Par- teien und um die Erleichterung von Kandidaturen.
Nichts von dem was wir vorgeschlagen haben, ist neu. In den meisten anderen Bundes- ländern wird das längst praktiziert. In Hamburg wurde eine solche Modernisierung vor zwei Jahren durch einen Volksentscheid durchgesetzt.
Mit der pauschalen Ablehnung dieses Gesetzes beweist die große Koalition nur eines: Sie ist nur noch mit sich selbst beschäftigt und ist nicht mehr in der Lage, neue Impulse von außen überhaupt an sich ranzulassen.
Eine besondere Rolle spielt bei der Diskussion die Fünf-Prozent-Klausel. Die Fünf- Prozent-Hürde ist mittlerweile in fast allen Flächenländern abgeschafft worden. In mehre- ren Fällen geschah das durch Gerichtsurteile.
Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Einschränkung der Chancengleichheit, die eine beson- dere Rechtfertigung verlangt. Im Bundestag und in den Landtagen wird sie von den Ge- richten akzeptiert, weil dort die Handlungsfähigkeit der Regierung im Vordergrund steht. Auf kommunaler Ebene zieht dieses Argument nicht.
1/2 In fast allen Bundesländern wurde die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft, ohne dass die Kommunalpolitik darunter gelitten hat. Durch die Direktwahl der BürgermeisterInnen ist aber auch das letzte Argument gefallen, den Zugang zu den Parlamenten einzuschrän- ken.
Es ist nicht einzusehen, dass Stimmen verloren gehen, obwohl sie für die Erringung ei- nes Mandates im Kommunalparlament ausreichen.
Es ist schlicht schwer begreiflich, wieso die Mehrheit hier im Landtag ein Gesetz verab- schieden will, obwohl sie weiß, dass das Gesetz rechtlich nicht haltbar ist.
Das wirft kein gutes Licht auf das Parlament, es wirft kein gutes Licht auf die Politik – und vor allem wirft es kein gutes Licht auf diese Koalition.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie aus ihrer Verweigerungsecke raus. Dies hier ist kein Kindergarten – dies ist ein Landesparlament. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

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