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11.10.06
18:20 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 5: Mehr Freiraum für die Wirtschaft

Nr. 357/06 11. Oktober 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 5: Mehr Freiraum für die Wirtschaft Mehr Freiraum für die Wirtschaft durch Entbürokratisierung und Deregulierung hat für die CDU-Fraktion eine hohe Priorität. Wir wollen die Chancen nutzen, die sich aus weniger Regulierung und weniger Vorschriften ergeben. Dies gilt ganz besonders für die Wirtschaftspolitik, denn unsere Unternehmen brauchen mehr Freiheit, um sich noch erfolgreicher auf den Märkten zu positionieren und Arbeitsplätze schaffen. Da- her haben wir im Koalitionsvertrag mit Blick auf den Einzelhandel vereinbart, alle La- denschlussbeschränkungen an Werktagen ersatzlos zu streichen, sobald dafür die landesrechtliche Zuständigkeit besteht. Mit der Föderalismusreform liegt diese Ver- antwortung jetzt bei den Ländern. Für den Einzelhandel schaffen wir nach dem PACT-Gesetz mit unserem Entwurf eines Ladenöffnungszeitengesetzes neue Chan- cen der Positionierung und der unternehmerischen Betätigung.
Unser Gesetzentwurf lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass die Verkaufsstellen von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein dürfen. Wohl- gemerkt dürfen, denn niemand ist gezwungen, rund um die Uhr sein Einzelhandels- geschäft zu öffnen. Wir geben damit dem Einzelhandel die Chance, seine Öffnungs- zeiten noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und örtliche Gegebenheiten ab- zustimmen. Dies kann ein Plus im Marketing der Einzelhandelsstandorte untereinan- der sein und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Wir wissen, dass der überwiegende Teil des Einzelhandels diese neuen Chancen verantwortungsvoll nutzen wird. Wir nehmen allerdings auch die Bedenken von Kir- chen und Arbeitnehmern ernst. Daher haben wir hinsichtlich des Arbeitnehmerschut- zes auf die einschlägigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz hingewiesen.
Die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage haben sich aus Sicht der Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu einem Marketinginstrument des Einzelhandels entwickelt. Deswegen gab es durchaus Stimmen, die hier eine Ausweitung gefordert haben. Mit Blick auf die besondere Stellung der kirchlichen Feiertage und der Sonntage haben wir uns allerdings dafür entschieden, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf jähr- lich höchstens 4 – wie bisher – festzulegen. Damit bleibt den Städten und Kommu- nen auch in der Zukunft ein großer Spielraum bei der Gestaltung von Events, die aus besonderem Anlass mit verkaufsoffenen Sonntagen verbunden werden. Ausgenommen haben wir hiervon lediglich neben dem Karfreitag, dem 1. Mai, dem Oster- und Pfingstsonntag, dem Volkstrauertag und den Totensonntag besonders die Vorweihnachtszeit mit den Adventssonntagen und dem 24. Dezember. Diese beson- deren kirchlichen Feiertage sind nach unserer christlichen Überzeugung nicht dazu angetan, sie mit verkaufsoffenen Sonntagen zu verbinden, zumal mit den bestehen- den Regelungen ausreichend flexible Möglichkeiten bestehen, über das Jahr hinweg verkaufsoffene Sonntage durchzuführen.
Erhalten und gesetzlich verankern wollen wir auch die bisherige Regelung für Kur- und Erholungsorte, die so genannte Bäderregelung, die wir bekanntlich im vergan- genen Jahr novelliert hatten und die sich insgesamt auch im Wettbewerb der touris- tisch geprägten Bundesländer bewährt hat.
Ebenfalls erhalten bleibt die Regelung für den Grenzhandel, nach der Verkaufsstel- len für den Verkauf von Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen innerhalb eines Zeit- raums von 11.00 bis 23.00 Uhr in Grenz-Gemeinden geöffnet sein dürfen. Der Grenzhandel im Norden unseres Landes hat sich mit einem Umsatzvolumen von jährlich mehr als 700 Mio. Euro und über 2.000 Beschäftigten zu einem bedeutsa- men Wirtschaftsfaktor entwickelt, den wir mit dieser Regelung sichern wollen.
Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf eine Regelung für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht haben, die dem Einzelhandel neue Chancen eröffnet und auch mit Blick auf Ladenöffnungszeiten in benachbarten Bundesländern wettbewerbsfähig ist, so dass es nicht zu einem Abfluss von Kauf- kraft aus Schleswig-Holstein heraus kommen wird. Der Wirtschaftsausschuss wird sich federführend, der Sozialausschuss mitberatend im Rahmen einer Anhörung mit dem Ladenöffnungszeitengesetz befassen. Lassen Sie uns hierüber konstruktiv dis- kutieren und neue Chancen nutzen.