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11.10.06
12:37 Uhr
CDU

Thomas Stritzl zu TOP 3, 4 und 34: Änderung der Verfassung und neues Parlamentsinformationsgesetz sind wichtige Schritte voran

Nr. 352/06 11. Oktober 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Justizpolitik Thomas Stritzl zu TOP 3, 4 und 34: Änderung der Verfassung und neues Parlamentsinformati- onsgesetz sind wichtige Schritte voran In der heutigen Parlamentsdebatte zu den oben aufgeführten Tagesordnungspunkten erklär- te der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, unter anderem:
Mit der heutigen 2. Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung unserer Landesverfassung, des Gesetzes über die Unterrichtung des Parlamentes sowie der Änderung unserer Ge- schäftsordnung unterstreichen wir durch
- Einführung eines eigenen Verfassungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein
die Eigenständigkeit unseres Landes zwischen den Meeren;
bekräftigen wir den Schutzanspruch der besonders hilfsbedürftigen Menschen in Pflegesitua- tionen
- durch Aufnahme der Bestimmung zum Schutz und zur Forderung pflegebedürftiger Men- schen in unsere Verfassung;
stärken wir die Rechte des Parlaments insgesamt gegenüber der Regierung durch Einfüh- rung einer gesetzlichen Informationspflicht der Exekutive
- über den Weg des so genannten Parlaments-Informationsgesetzes,
unterstützen wir die besondere Stellung des Oppositionsführers
- indem wir den bisherigen Modus „Stärkeverhältnis der Oppositionsfraktionen untereinan- der“ um die Kriterien „Erreichte-Stimmenanzahl“ bei der vorangegangenen Landtagswahl sowie – Losentscheid - falls auch auf dieser Stufe „Gleichheit“ festzustellen wäre, erwei- tern.
Die „Balance of Power“ zwischen Ministerpräsident und Oppositionsführer im Landtag ist also gesichert.
Thomas Stritzl: „Diese Änderungen unserer Verfassung dienen den Pflegebedürftigen und stärken die Stellung des Parlamentes gegenüber der Regierung“.