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09.06.06
11:58 Uhr
CDU

Torsten Geerdts: Pflege und Betreutes Wohnen klarer definieren

Nr. 223/06 09. Juni 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik Torsten Geerdts: Pflege und Betreutes Wohnen klarer definieren Damp: Am Rande der Klausurtagung des Arbeitskreises „Soziales“ der CDU- Landtagsfraktion kündigte der Seniorenpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion Torsten Geerdts, heute eine Initiative der Fraktion im Bereich der Seniorenpolitik an. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches des Arbeitskreises „Sozi- ales“ mit dem geschäftsführenden Landesvorstand der Senioren Union Schleswig- Holstein. „Die Senioren haben uns einen klaren Handlungsbedarf in den Bereichen der Pflege und des Betreuten Wohnens vor Augen geführt“, so Geerdts.
Geerdts und die Landesvorsitzende der Senioren Union, Helga Kleiner, nannten vier Punkte, die unverzüglich anzugehen seien:

1. „Die Pflegeberatung in Schleswig-Holstein für ältere Menschen und deren An- gehörige muss intensiviert werden“, forderte Geerdts. Dies sei auch im Koaliti- onsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart worden. „Da müssen wir jetzt endlich ran“, so Geerdts. Die Betroffenen seien mit dem breiten Angebot häu- fig überfordert. Viele, die mit ambulanten Diensten noch in den eigenen vier Wänden leben könnten, würden deshalb unnötigerweise in stationäre Heime aufgenommen. „Durch eine zielführende Beratung können wir den Senioren ermöglichen, noch lange in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Das steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern spart zudem Kosten. Beratungsstellen rechnen sich“, so Kleiner.
2. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ sei weiterhin besser zu definieren: „Heute wird unter „Betreutem Wohnen“ häufig ein Angebot verstanden, bei dem Essen aufs Zimmer gebracht wird und eine Haushaltshilfe zur Verfügung steht.“ Dies sei nicht ausreichend, erklärte Geerdts. Vielmehr sei es der Wunsch der Seni- oren, dass der Umzug in die betreute Wohnung auch ihr letzter Umzug sei, um nicht noch einmal ein vertrautes Umfeld aufgeben zu müssen. „Nur Wohnun- gen, die sicherstellen, dass das gesamte Spektrum von einfacher Betreuung bis hin zur Schwerstpflege gewährleistet ist, erfüllen das Kriterium „Betreutes Wohnen“, so Kleiner. Das müsse auch gesetzlich verankert werden. 3. Auch der Begriff der „Sonderleistungen“ sei klarer zu definieren. „Wer diese Sonderleistungen in Anspruch nimmt, muss auch selbst für die Kosten auf- kommen“, so Geerdts. Deshalb müsse hier eine klarere Abgrenzung geschaf- fen werden.
4. Bei der jetzt anstehenden Reform der Pflegeversicherung müsste weiterhin unbedingt die Altersdemenz in den Pflegestufen erfasst werden. „Aufgrund unserer immer älter werdenden Gesellschaft nimmt leider auch die Zahl an Demenzkranken zu. Das sind klare Pflegefälle, die auch als solche behandelt werden müssen“, erklärte Geerdts abschließend.