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03.05.06
15:06 Uhr
CDU

Claus Ehlers: Anpassung der Vorsteuerpauschale unzureichend

Nr. 161/06 03. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Agrarpolitik Claus Ehlers: Anpassung der Vorsteuerpauschale unzureichend „Die Entscheidung des Koalitionsausschusses in Berlin, die Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu erhöhen, war zwar längst überfällig, ist aber in der vorgesehenen Höhe völlig unzureichend“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Claus Ehlers.
Europäisches Recht sehe vor, dass land- und forstwirtschaftliche Erzeuger als Aus- gleich für die auf Vorprodukte gezahlte Mehrwertsteuer eine Pauschalregelung an- wenden könnten. Die damit verbundenen Bürokratie- und Kosteneinsparungen seien beachtlich.
Nach Anhebung der Mehrwertsteuer um vorgesehene 3-Prozent-Punkte müsste die Vorsteuerpauschale auf 12 Prozent für landwirtschaftliche und 6 Prozent für forstwirt- schaftliche Betriebe steigen. Die Vorsteuerpauschale soll dem Beschluss des Koaliti- onsausschusses zufolge jedoch nur auf 10,7 bzw. auf 5,5 Prozent-Punkte angeho- ben werden. Diese unzureichende Anhebung der Umsatzsteuerpauschale könne da- zu führen, dass viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe zur Regelbesteuerung übergehen. Mit der Umstellung hätten die Betriebe Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vorsteuer auf Investitionen der Vorjahre, bis zu 10 Jahre zurückliegend.
Sollten nur 20 Prozent der Betriebe umstellen, koste dies den Steuerzahlern rund 460 Mio Euro. Die Anwendung der Pauschalierung, von der zur Zeit rund 90 Prozent aller land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Gebrauch machten, bedeute lediglich eine Vereinfachung, aber keine Subventionierung der Betriebe. Deshalb mache es keinen Sinn, durch eine unzureichende Vorsteuerpauschale die Betriebe in die Re- gelbesteuerung zu drängen. Die Regelbesteuerung würde zu ca. 1,6 Millionen zu- sätzlichen Umsatzsteuervorgängen führen mit entsprechenden Mehrkosten für die Finanzverwaltungen.