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03.05.06
12:38 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 32:Der Berichtsantrag der Grünen ist lediglich eine Ergänzung

Nr. 159/06 03. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 32: Der Berichtsantrag der Grünen ist lediglich eine Ergänzung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Drucksache 16/667 um einen schriftli- chen Bericht der Landesregierung gebeten ob und inwieweit bei der Erarbeitung des „Schlie-Berichts“ der Grundsatz des „Gender Mainstreaming“ Berücksichtigung fin- det. Als frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion möchte ich bekräfti- gen, dass wir voll hinter dem Gender Mainstreaming stehen. Der Vertrag von Ams- terdam, der festlegt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten bei allen ihren Tätigkeiten Un- gleichheiten zwischen Frauen und Männern beseitigen müssen, um so ihre Gleich- stellung zu fördern, war ein wichtiger Schritt auf den Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann. Auch wenn es bereits vorher ein in der Verfassung enthaltenes Verbot gab, rechtliche Vor- oder Nachteile an die Geschlechtszugehörigkeit zu knüpfen, zielt der Vertrag von Amsterdam weitergehend darauf ab, die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern auch real anzugleichen. Dieses Gleichberechtigungsgebot rich- tet sich nicht nur allein an die Frauenpolitik und ihre Institutionen, sondern an sämtli- che Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. In vielen Bereichen wird Gender Mainstreaming erfolgreich umgesetzt und die Auswirkungen sind zu spüren.
Lange Zeit waren Frauen z.B. bei der Altersversorgung benachteiligt. Sie mussten höhere Beiträge für Rentenversicherungen bezahlen, als gleichaltrige Männer. Mir ist es aber auch wichtig zu betonen, dass es hier nicht alleine um das Geschlecht der Frau geht. Nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming müssen die Auswirkungen gesetzlicher Maßnahmen auf Frauen und Männer geprüft werden. Dazu gehört auch die stärkere Förderung von Frauen in sogenannten Männerberufen sowie umgekehrt eine starke Förderung von Männern in sogenannten Frauenberufen.
Der Landtag legt der Landesregierung seit Februar 2001, zweimal pro Legislaturperi- ode, einen Bericht vor, mit dem Inhalt, inwieweit die Prinzipien des Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung umgesetzt worden sind. Dieser Bericht ist wichtig und dokumentiert die Anstrengungen der Landesregierung auf diesem Ge- biet. Der Berichtsantrag der Grünen ist hierzu eine Ergänzung. Ein umfassender Bericht nach vollständiger Umsetzung des „Schlie-Berichts“ wäre nach meiner Ansicht sinn- voller gewesen. Es ist völlig klar, dass die Umsetzung der Vorschläge, die im „Schlie- Bericht“ enthalten sind, Auswirkungen auf bestehende Arbeitsplätze haben werden. Die Umsetzung der Vorschläge ist aber noch gar nicht erfolgt. Demnach kann erst während der Umsetzung das Prinzip des Gender Mainstreaming Auswirkungen auf die Umsetzung haben.
Ich bin davon überzeugt, dass dies im Finanzministerium entsprechend beachtet und realisiert wird.
Das Ziel der „Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung“ ist die Schaffung einer effizienten Verwaltung, die dazu beiträgt den Haushalt zu konsolidieren. Alleine diese beiden Hauptziele müssen auch zur Gleichstellung von Frauen genutzt wer- den.
Betreuungs- und Beratungsangebote, die speziell Frauen unterstützen, können nur dann weiterhin aufrechterhalten werden, wenn der Haushalt saniert ist und für diese freiwilligen Aufgaben Geld zur Verfügung steht. Dies betrifft auch Kinderbetreuungs- angebote, die sehr wichtig sind, um zu gewährleisten, dass Frauen ein Wiederein- stieg in das Berufsleben optimal gelingt. Wenn es kein Geld im Haushalt gibt, wird es schwer, diese Angebote aufrecht zu erhalten. Als frauenpolitische Sprecherin danke ich daher dem Staatssekretär Klaus Schlie für seine Arbeit. Ich bin mir sehr sicher, dass Klaus Schlie auch bei der weiteren Umsetzung der Vorschläge auf seinen Be- richt eng mit den Gleichstellungsbeauftragten zusammenarbeiten wird und die Ver- einbarungen des Amsterdamer Vertrages bei seiner weiteren Arbeit einen hohen Stellenwert einnehmen werden.