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07.03.06
14:02 Uhr
CDU

Manfred Ritzek: Abschalten der erzeugten Windenergie vom Stromnetz nicht verantwortbar

Nr. 92/06 07. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Energiepolitik Manfred Ritzek: Abschalten der erzeugten Windenergie vom Stromnetz nicht verantwortbar

Unser Land hat sich für den Ausbau der regenerativen Energien entschlossen. Dazu gehört für den Strombereich auch der Ausbau der Windkraftenergie. Regenerative Energien gehören zum zukunftsorientierten Energiemix. Das ist einstimmig politi- scher Wille. „Deshalb ist es nicht vertretbar, dass von dem derzeit in Schleswig- Holstein gesamt erzeugten Windkraftstrom von 2.200 MW pro Jahr 20% und mehr nicht in das Stromnetz aufgenommen wird, weil es - insbesondere bei günstigen Windverhältnissen - keine ausreichenden Leitungskapazitäten gibt“, so der energie- politische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Manfred Ritzek. Die Optimierung der bestehenden Leitungen ist dazu ebenso erforderlich wie der Bau von neuen Netzleitungen, um die Einspeisung von Windkraftstrom zu sichern. Das gilt insbesondere auch für die erhöhte Strommenge aus Repower- und Offshore- Anlagen. Der Streit um die Wirtschaftlichkeit von Freileitungen oder Erdkabelleitun- gen darf den Ausbau der Windkraft nicht verzögern. Auch wenn betriebswirtschaftlich die Erdverkabelung als reine Investition teurer wäre als der Bau von Überlandleitun- gen – was pro Einzelfall zu prüfen wäre – so ist der Bau von Erdleitungen wesentlich schneller zu realisieren. Die vielen Einsprüche bei Überlandleitungen führen zu Ver- zögerungen von bis zu fünf Jahren. Das sind wertvolle Jahre, in denen der Wind- kraftstrom nicht in das Leitungsnetz aufgenommen werden kann. „Und das ist unver- antwortlich, sowohl gegenüber den Windkraftbetreibern wir auch aus volkswirtschaft- licher Sicht“, so Ritzek. Mit dem 2004 revidierten „Erneuerbares Energie Gesetz“ (EEG) sollte mit der erhöh- ten Zahlung pro Kilowattstunde an die Windkraftmüller sowohl ein Anreiz zum Bau von Windkraftanlagen geschaffen als auch die Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, ausreichende Übertragungskapazitäten bereitzustellen. Gerichte befassen sich bereits mit dem Prioritätsprinzip, d.h., mit der Prüfung, ob auf Basis des EEG Strom aus Ökoanlagen auch bei Netzüberlastung vollständig abgenommen und ver- gütet werden muss. „Es wäre dringend zu wünschen, wenn Netzbetreiber unter Berücksichtigung be- triebswirtschaftlicher, aber auch volkswirtschaftlicher Erfordernisse schnell und ohne Verzögerungen zu einer Netzinvestitionspolitik kämen, die der Bedeutung zur Erhö- hung regenerativer Energien am Energiemix entspricht. Produzierter Strom aus Windkraftanlagen darf jedenfalls nicht ungenutzt bleiben“, so Ritzek abschließend.