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28.09.05
11:38 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 4:Wir wollen den Kommunen Gestaltungsraum zurückgeben

Nr. 228/05 28. September 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 4: Wir wollen den Kommunen Gestaltungsraum zurückgeben
Hinter dem nüchtern wirkenden Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung“ verbirgt sich tatsächlich ein Thema, das in den vergangenen Jahren nicht nur hier im Parlament, sondern auch im Land mit viel Leidenschaft und Herzblut, vor allem aber auch sehr kontrovers dis- kutiert wurde: Es geht um die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten! – von den einen total ab- gelehnt – von anderen kritisch bis konstruktiv erwartungsvoll beäugt und von einem relativ überschaubaren Fanclub heiß geliebt. Folglich haben wir auch bei diesem Thema in den Koalitionsverhandlungen intensiv um Positionen, Aussagen und For- mulierungen gerungen – vor allem aber um eine Zahl!
Am Ende haben wir uns auf folgenden Wortlaut im Koalitionsvertrag (S. 38) geeinigt – ich zitiere: „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten einen großen Beitrag zu Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen und sollen deshalb auch künftig erhalten bleiben. Diese Aufgabe ist (in) Gemeinden mit mehr als 15.000 EinwohnerInnen hauptamtlich wahrzunehmen, in kleineren Gemeinden sollte dies nach Maßgabe kommunaler Eigenentscheidung angestrebt werden.“
Mit der Einbringung unseres gemeinsamen CDU/SPD-Gesetzentwurfes und der heu- tigen 1. Lesung wollen wir diesen Punkt aus unserem Koalitionsvertrag konsequent in die Realität umsetzen.
Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, überzogene staatliche Regelungen weiter zu- rückzudrängen und den Kommunen wieder mehr eigenen Gestaltungsraum zurück- zugeben. Sie sollen wieder selbst entscheiden können, in welcher Art und Weise sie die im Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau mitgestalten und umsetzen wollen.
Deshalb sind nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in Zukunft nicht mehr wie bisher Gemeinden und Ämter ab 10.000 Einwohner, sondern erst ab 15.000 Einwohner ge- setzlich verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzustellen. Es ist kein Geheimnis, dass diese Lösung für uns in der CDU-Fraktion nur eine halb- herzige Lösung ist. Wir haben uns immer für eine komplette Abschaffung der rechtli- chen Bevormundung der Kommunen in dieser Frage stark gemacht. Unsere Geset- zesinitiative aus dem Jahr 2001 belegt dieses eindeutig.
Aber in einer Großen Koalition können auf keiner Seite alle Wünsche in Erfüllung gehen – wir müssen uns auf das Machbare beschränken!
Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und unserem heute eingebrachten Ge- setzentwurf ist aber auch die Grundlage für den Fortbestand von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein geschaffen. Die Gleichstellungs- beauftragte der Gemeinde Rellingen sagte in ihrem Bericht „10 Jahre Gleichstel- lungsarbeit in Rellingen – 1995 bis 2005 im Teil 1.2. zu den Aussagen im Koalitions- vertrag – ich zitiere: „Diese Formulierungen lassen auch nach einer Gesetzesänderung den kleinen Kommunen einen großen Spielraum für die Bestellung einer hauptamtlichen Gleich- stellungsbeauftragten.“
Ergänzend zu meinen bisherigen Ausführungen möchte ich auf die grundsätzlichen Aussagen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf S. 37 des Koalitionsver- trages hinweisen – ich zitiere: „Die tatsächliche partnerschaftliche Teilhabe beider Geschlechter ist trotz weitgehen- der rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männer und großer Fortschritte in den letzten Jahren immer noch nicht erreicht. Die Gleichstellung von Frauen und Män- nern ist Querschnittsaufgabe. Wir werden im Sinne des Gender-Main-Streaming in allen Politikbereichen die Belange von Frauen und Männern gleichermaßen berück- sichtigen. Bewährte Maßnahmen der klassischen Frauenförderung werden wir fort- führen.“
Hiermit wird deutlich, dass es einen grundsätzlichen Konsens darüber gibt, dass Gleichstellungsarbeit auch in Zukunft erforderlich ist.
Es gibt zwar eine weitgehende rechtliche Gleichstellung und auch Fortschritte – aber in der Lebenswirklichkeit sieht die Welt für Frau doch noch immer anders aus als für Mann!
Die hauptamtlichen wie auch die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten haben unbestritten einen erheblichen Anteil an der Weiterentwicklung der Gleichstellungs- arbeit in unserem Land. Dafür gebührt ihnen Respekt und Dank! Und dieses um so mehr, weil ihnen die Arbeit manches Mal auch schwer gemacht worden ist. Sie ha- ben unbeirrt weitergemacht, sie haben gekämpft und sie haben sich immer häufiger durchgesetzt – mit guten Ideen, mit Tatkraft und Überzeugungskraft. Es gibt aber auch erhebliche Unterschiede in der inhaltlichen Qualität, in der Effizienz und damit auch in der Akzeptanz in der jeweiligen Kommune. Ich bin sicher: Da wo gute Arbeit geleistet wird, werden die Verantwortlichen Wege finden, um auch in Zukunft verant- wortungsbewusst Gleichstellungsarbeit sicherzustellen.
Im Interesse der Gleichstellungsarbeit – das heißt vor allem im Interesse der Frauen – sollten wir aber auch die Grenzen von staatlichen Maßnahmen und damit auch von Gleichstellungsbeauftragten erkennen. Wenn wir die Teilhabe-Chancen von Frauen nachhaltig verbessern wollen, dann müssen wir alle gemeinsam daran arbeiten, die noch bestehenden Benachteiligun- gen von Frauen in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft abzuschaffen.
Gleichberechtigung wird nur verwirklicht werden können, wenn das immer noch in den Köpfen verankerte Rollenverständnis von Männern und Frauen überwunden wird; wenn sich mehr Männer als bisher an der Familienarbeit beteiligen, die Kinder- erziehung als gemeinsame Aufgabe betrachten, ihren Kindern ein partnerschaftliches Miteinander vorleben und den Frauen zutrauen, dass sie – neben Küche, Kindern und Kirche – in allen Arbeitsfeldern, in Wirtschaft und Politik auf allen Ebenen bis in die Führungspositionen hinein mithalten können.
So lange aber sogar noch ernsthaft die Frage gestellt wird, ob Deutschland reif sei für eine Kanzlerin – so lange ein Bundeskanzler noch versucht, seine männliche Dominanz auszuspielen, und damit einfach den Anspruch einer Frau auf das Kanz- leramt platt zu machen – so lange haben wir wirklich noch viel Arbeit vor uns, um eine echte Gleichstellung der Frau zu erreichen.
Erst wenn wir die Gleichwertigkeit der Unterschiedlichkeit von Frauen und Männern erkannt und anerkannt haben – erst dann sind wir auf dem Weg zu einer nachhalti- gen Gleichberechtigung.
Ich beantrage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.