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02.09.05
15:22 Uhr
CDU

Klaus Klinckhamer zu TOP 20: Aufhebung der Landesverordnung zur Bestimmung des Werteverhältnisses für Dauergründland richtig und notwendig

Nr. 207/05 02. September 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Agrarpolitik Klaus Klinckhamer zu TOP 20: Aufhebung der Landesverordnung zur Bestimmung des Werte- verhältnisses für Dauergründland richtig und notwendig
Die Landesregierung hat die Landesverordnung zur Bestimmung des Werteverhält- nisses für Dauergrünland aufgehoben und damit eine Vereinbarung im Koalitionsver- trag umgesetzt. Dieser Schritt war richtig und notwendig.
Mit der EU-Agrarreform erhalten Grünlandflächen erstmalig eine Prämie, die durch Kürzungen bei den Ackerflächen aufgebracht werden. Niemand denkt daran, diese Prämie wieder rückgängig zu machen. Es bleibt jedoch die Tatsache bestehen, dass Ackerbauern für die Grünlandprämie aufkommen. Wir gehen davon aus, dass das jetzige Prämiensystem wie vorgesehen bis 2013 durchhält und verlässlich ist.
Bis zum Jahr 2013 werden Grünlandbetriebe den Ackerbaubetrieben gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass die Ackerbaubetriebe rund 100 Euro je Hektar abgeben müssen und damit ohnehin die Verlierer sind.
Zusätzliche Kürzungen, wie in der nun aufgehobenen Landesverordnung vorgese- hen, sind daher nicht hinnehmbar.
Die gleitende Anpassung und spätere Gleichstellung der Prämien ist von der Europä- ischen Union beschlossen. Daran können wir nichts ändern, aber wir können landes- politische Fehlentwicklungen rückgängig machen. Und genau dies haben wir mit un- serem Koalitionspartner vereinbart.
Die Landesregierung wird die Grünlandbetriebe nicht im Regen stehen lassen. Der- zeit wird geprüft, welche Möglichkeiten nach 2006 bestehen, um diese Betriebe zu stützen, ohne die Ackerbaubetriebe zusätzlich zu belasten.
Es hat sich inzwischen auch bei Nicht-Landwirten herumgesprochen, dass der Preis- verfall bei Getreide kaum noch ausreicht, die Betriebe über Wasser zu halten. Weiter einkommenssenkende Maßnahmen sind daher nicht vertretbar. Deshalb ha- ben wir uns mit Nachdruck gegen die Landesverordnung des früheren Ministers Mül- ler gewandt.
Auch Grünlandbetriebe sind wegen des Milchpreisverfalls nicht auf Rosen gebettet. Es ist jedoch nicht legitim, diese beiden Betriebsarten mit politischen Mitteln gegen- einander auszuspielen. Hier geht es auch um die Verlässlichkeit der Politik. Die Be- triebsleiter verstehen Prämien als Einkommen, das in die Betriebsplanung einbezo- gen wird. Für die Betriebe ist Vertrauensschutz daher außerordentlich wichtig. Ohne verlässliche Plandaten ist eine zukunftsgerichtete Planung auf den Höfen nicht mög- lich.
Ich möchte nur am Rande bemerken, dass einige wenige Grünlandbetriebe unter Einbeziehung aller Prämien bis zu 900 Euro je Hektar erhalten. Dies sind nur Einzel- fälle, zeigt aber deutlich, dass die derzeitige Gründlandprämie allein nicht aussage- kräftig ist.
Wir sind für die Landwirtschaft verlässlicher Partner. Und das bleiben wir auch. Des- halb werden wir das gegenseitige Ausspielen der Betriebe nicht zulassen.
Wir halten uns an die Vorgaben der Europäischen Union, und wir werden nicht drauf- satteln. Deshalb lehnen wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.