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17.03.05
12:57 Uhr
CDU

Heinz Maurus zur Änderung der Geschäftsordnung: Juristisch mag dies, was Sie sich hier hinbiegen in Ordnung sein – moralisch ist es dies nicht!

Nr. 81/05 17. März 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Heinz Maurus zur Änderung der Geschäftsordnung: Juristisch mag dies, was Sie sich hier hinbiegen in Ordnung sein – moralisch ist es dies nicht!
Das amtliche Endergebnis der Landtagswahl vom 20. Februar 2005 macht es deut- lich: CDU 40,2 %, SPD 38,7 %, FDP 6,6 %, Grüne 6,2 %, SSW 3,6 %. In Gewinnen und Verlusten heißt dies SPD minus 4,4 %, Grüne 0,0 % und SSW minus 0,5 %, CDU plus 5 %. An diesem Ergebnis wird deutlich, SPD und Grüne sind abgewählt. Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wollten den Wechsel – aber nicht so die Wahlverlierer und der SSW.
Die von Ihnen nun angestrebte und vom SSW gestützte rot-grüne Minderheitenregie- rung ist ein absolutes Novum in der Bundesrepublik. Sie ist auch keine Minderheits- regierung nach skandinavischem Vorbild, denn dort wird nicht der Wahlverlierer, sondern in aller Regel der Wahlgewinner toleriert. Die von Ihnen nun angestrebte und vom SSW gestützte rot-grüne Minderheitenregierung ist ein Konstrukt, das Sie hier nun sogar noch veranlasst durch eine Änderung der Geschäftsordnung eine Mehrheit in den Ausschüssen zu konstruieren. Wie war das denn eigentlich vor der Wahl?
Die Welt vom 27.12.2004: Simonis will sich nicht vom SSW tolerieren lassen. Lübecker Nachrichten vom 19.12.2004: Ministerpräsidentin Heide Simonis hat einer Minderheitenregierung bereits eine klare Absage erteilt. In den Augen der Menschen sei die duldende Partei das Engelchen die geduldete Partei das Ferkelchen.
Und nach der Wahl betonen in den ersten Tagen Lothar Hay und Anke Spoorendonk unisono: „Wir beabsichtigen keine Änderung der Geschäftsordnung. Keine weiteren Privilegien für den SSW. Ein Grundmandat wird abgelehnt. Keine Lex SSW.“
Und jetzt? – Und jetzt bemühen Sie die Juristen und ziehen das Bundesverfas- sungsgericht zur Rechtfertigung Ihres Tuns heran, bemühen den Spiegelbildlich- keitsgrundsatz und das Transparenzgebot und stellen die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments auf der Grundlage der bisherigen Geschäftsordnung in Frage. Nichts ist mehr übrig von Ihren vollmundigen Ankündigungen, dass Ihr neues Kon- strukt zu mehr Demokratie im Hause führen werde.
Nein! Sie stellen von vornherein die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse in Frage und konstruieren sich Ihre Mehrheiten, in dem Rot-Grün dem SSW ein weiteres Privileg aufdrängt und der SSW es sich aktiv durch sein Abstimmungsverhalten nimmt. Ich hab das sehr bewusst so formuliert, denn anders als bei der Änderung des Wahl- rechts übernimmt der SSW bei der Entscheidung über die Geschäftsordnung eine aktive Rolle. Mit Einführung des Grundmandats ist der SSW anders als in der Ver- gangenheit nicht mehr nur mit Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen vertre- ten. Er soll jetzt nach langer Zeit wieder Stimmrecht bekommen. Nur in der 1. und 4. Wahlperiode, als der SSW auch über Fraktionsstärke verfügte, war dies der Fall.
Ob nunmehr das von Ihnen beabsichtigte Konstrukt tatsächlich die Arbeitsfähigkeit des Hauses gewährleistet bleibt dahingestellt. Denn in Zukunft müssen die Abgeord- neten des SSW in besonderer Weise in den Gremien präsent sein. Zwei Abgeordne- te in acht Ausschüssen – da muten Sie, liebe Kollegen vom SSW, sich und uns ja einiges zu. Wir nehmen Sie hier in die Pflicht und erstmals auch in die Mithaftung für das Ergebnis rot-grüner Politik im Lande.
Wir werden der Änderung der Geschäftsordnung und der damit verbundenen weite- ren Einführung eines Privilegs für den SSW nicht zustimmen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Juristisch mag das, was Sie sich von Rot-Grün mit dem SSW gemeinsam hier hinbiegen in Ordnung sein, moralisch ist es dies nicht.