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17.12.04
12:09 Uhr
CDU

Claus Ehlers: Hochwasserschutz mit Vernunft und Augenmaß

Nr. 595/04 17. Dezember 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Agrarpolitik TOP 41 Claus Ehlers: Hochwasserschutz mit Vernunft und Augenmaß
Im Bundesrat wird ein Gesetz beraten, das zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes dienen soll. Darin enthalten sind unter anderem Regelungen, die in Überschwemmungsgebieten zu Ackerbauverboten führen können.
Ich rede über ein Bundesgesetz, das im Vermittlungsausschuss des Bundesrates keine Gnade gefunden hat und außer von allen CDU/CSU-geführten Bundesländern ebenso von Brandenburg und Rheinland-Pfalz abgelehnt wird.
Für den Fall, dass im Bundesrat keine Verständigung mit dem Bund zu erzielen ist, fordern wir die Landesregierung auf, dem Gesetz - so wie es vorliegt - nicht zuzu- stimmen.
Um Irrtümern vorzubeugen: Wir sind für die Schaffung von Retentionsflächen. Wir halten es für richtig und wichtig, vorausschauend Maßnahmen zum Hochwasser- schutz zu ergreifen. Aber das muss mit Vernunft und Augenmaß geschehen.
Das Gesetz setzt Fakten über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Beschränkungen und Verbote, auch gegen jeden fachlichen Rat, sollen durchgesetzt werden.
Es ist noch keine 14 Tage her, da hat der Umweltminister des Landes erklärt: „Ich werde auf die Menschen zugehen“ - oder: „Man muss die Menschen mitnehmen“ und er wolle eine „verbindliche Form der Beteiligung“ bei umweltpolitischen Projekten fin- den. Es ist immer gut, Politik mit den Menschen und nicht gegen sie zu machen.
Kaum haben Sie, Herr Minister, Ihre neue Politik verkündet, machen Sie im Bundes- rat das Gegenteil. Dort setzt sich die schleswig-holsteinische Landesregierung für ein Bundesgesetz ein, das nicht ansatzweise die Betroffenen mitnimmt und einbindet. Das Gesetz ist voller Bewirtschaftungsbeschränkungen, Verboten bis hin zu enteig- nungsgleichen Tatbeständen!
Von einer Mitwirkung Betroffener ist dagegen nichts zu lesen. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung die angekündigte Politik wahr macht und ernsthafte Schritte unter- nimmt, um das Gesetz zu verhindern, das die Interessen der betroffenen Menschen ausblendet.
Nicht die angekündigte Kooperation mit der Landwirtschaft ist die Grundlage des Ge- setzes, sondern die gewollte Konfrontation. So, Herr Minister Müller, schafft man kein Vertrauen. Und Ihre Ankündigungen werden zu inhaltsleeren Floskeln, fernab von der Realität.
Und fernab von der Realität ist das Gesetz insgesamt. Die Kommission der Europäi- schen Union plant ein gemeinsames Aktionsprogramm für den Hochwasserschutz. Niemand weiß derzeit, welche Folgerungen sich aus den künftigen EU-Regelungen ergeben. Es ist absolut unsinnig, jetzt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das nach kurzer Zeit durch EU-Recht überflüssig wird.
Ich will mir ersparen, den umfangreichen Änderungskatalog des Vermittlungsaus- schusses hier vorzutragen. Betroffen durch das Gesetz ist keineswegs nur die Land- wirtschaft, sondern ebenso Unternehmen, Bürger und Kommunen. Das Gesetz macht nicht einmal vor der Planungshoheit der Gemeinden Halt.
Insgesamt betrachtet komme ich zu dem Ergebnis:
• Das Gesetz ist wegen bevorstehender EU-Regelungen überflüssig, • es greift in Eigentumsrechte ein, • es geht rücksichtslos über die Köpfe der Menschen hinweg und • es ist erneut ein Beispiel dafür, dass rot-grüne Beteuerungen, die Menschen einzubinden, nichts wert sind.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dem Gesetz nur mit den umfangrei- chen Änderungen des Bundesrates zuzustimmen und andernfalls das Gesetz abzu- lehnen.