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16.12.04
15:46 Uhr
CDU

Ursula Sassen: GruWAG – Parlament verkommt zum Erfüllungsgehilfen der Landesregierung

Nr. 588/04 16. Dezember 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik TOP 2 Ursula Sassen: GruWAG – Parlament verkommt zum Erfüllungsgehilfen der Landes- regierung

Die Landesregierung hat bereits vor genau einem Jahr über das Haushaltsbegleitgesetz eine Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe um 100 % vorgenommen. Durch die Aufhe- bung der Zweckbindung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Viertel der Abgabe in den allgemeinen Haushalt versickern kann.
Damit werden die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für die Misswirtschaft von Rot- Grün zur Kasse gebeten, und das Parlament soll diese Dreistigkeit heute im nach hinein sanktionieren.
Es wird uns vorgegaukelt, dass die Grundwasserentnahmeabgabe eine Investition in die Zukunft sei, so Detlef Matthiesen bei der letzten Debatte am 16.06.2004. Wo ist denn die Investition in die Zukunft, wenn die für dieses Jahr erwarteten 6 Mio. Mehreinnahmen aus der GruWAG angesichts jährlich zu zahlender 940 Mio. € Zinsen nur 1 Tropfen auf dem hei- ßen Stein bedeuten?
Dann wird uns immer wieder das Märchen von der Neuwaldbildung erzählt. Wenn man es bei der 100 %igen Zweckbindung belassen hätte, wäre die Neuwaldbildung auch weiterhin ohne Erhöhung der Abgabe möglich.
Die GruWAG wurde seinerzeit als Lenkungsabgabe eingeführt. Die Verbraucher haben rea- giert, und der Wasserverbrauch ist gesunken. Und was tut die Landesregierung? Sie bestraft die Bürgerinnen und Bürger für den bewussten Umgang mit der Ressource Wasser, indem sie die Abgabe erhöht.
Die Vorgehensweise der Landesregierung, über das Haushaltsbegleitgesetz vollendete Tat- sachen geschaffen zu haben, hat nichts mit einem ordentlichen demokratischen Gesetzge- bungsverfahren zu tun. Zu solch überstürzten Maßnahmen greift man nur, wenn man pleite ist. Rot-Grün hat wieder einmal bewiesen, dass sie nicht an einem ernsthaften Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange interessiert sind.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren vor der heutigen Lesung der Gesetzesnovelle sind viele Hinweise auf Schwachstellen des Gesetzes eingegangen. Diese einfach zu ignorieren und wider besseren Wissens nicht zu berücksichtigen, mache ich den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, und besonders Ihnen, Herr Minister Müller, zum Vorwurf.
Sie, meine Damen und Herren, der SPD-Fraktion und von Bündnis 90 / Die Grünen und auch vom SSW, hätten mit Änderungsanträgen den Beweis antreten können, Bedenken stattzugeben und den handwerklich schlechten Gesetzentwurf zu korrigieren. Mit diesem Entwurf des Grundwasserabgabengesetzes • setzen Sie ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, • schaffen Sie noch mehr Bürokratie, • sind Gewerbetriebe nicht klar definiert, • stehen die Kosten z. B. für Zählerstandsermittlung, Anlagenprüfung und Antragsbearbei- tung durch Wasserversorgungsunternehmen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Er- sparnis für Gewerbetriebe, • werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsaufgaben die Wasserpreise steigen, • wird die Landwirtschaft voll belastet und • sind auch kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser, Feuerwehr, Tourismus-Wellness-Zentren betroffen. Die Liste der negativen Auswirkungen ist lang.
(z.B. muss der Tourismus-Service Westerland für 42.000 cbm, die Tourismuszentrale St. Peter Ording für 46.000 cbm und das Westküstenklinikum Brunsbüttel / Heide für 81.000 cbm Wasser demnächst den doppel- ten Betrag entrichten, was deren Haushalt zusätzlich belasten wird.)

Einige Bemerkung möchte ich noch zur so genannten „Gelben Prüfliste“ für die Überprüfung von Gesetzen, Landesverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auch zu dieser Geset- zesänderung vorliegt, machen:
• Der Punkt 1.2.3. „Führt die Vorschrift zu Einsparungen?“ wird immerhin mit „nein“ beant- wortet.
• Interessant ist auch, dass die Gender-Mainstreaming-Methode angewandt wurde und die Frage, ob die Vorschrift überall dort Ermessenspielräume einräumt, wo sie möglich und unter dem Gesichtpunkt des Vollzugs sinnvoll sind, ein Kreuzchen bei „entfällt“ hat.
• Punkt 5 der „Gelben Prüfliste“ fragt: „Liegen zu der Vorschrift bereits Änderungsvorschlä- ge von Verbänden, Institutionen oder des Landesrechnungshofes vor?“. Die Antwort heißt „Nein“. Da muss ich mich doch sehr wundern. Entweder wurde die Prüfliste zu früh ausgefüllt oder aber eingegangene Änderungsvorschläge wurden nicht wahrgenommen.
Für die CDU ist klar, Rot/ Grün will die Grundwasserentnahmeabgabe missbrauchen. Ohne die Aufweichung der Zweckbindung wäre die Erhöhung nicht notwendig.
Daher lehnen wir das Gesetz ab.