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12.11.04
11:47 Uhr
CDU

Claus Hopp: Novelle des Landeswaldgesetzes ist kein Meisterstück

Nr. 535/04 12. November 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik TOP 10 und 32 Claus Hopp: Novelle des Landeswaldgesetzes ist kein Meisterstück Anlässlich der zweiten Lesung des Landeswaldgesetzes erklärte der wald- und forst- politische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Claus Hopp, MdL:
„’Meine Fragezeichen zur einer von Umweltminister Klaus Müller angekündigten No- velle des Landeswaldgesetzes beziehen sich vor allem darauf, ob es sinnvoll ist, ein Gesetz zu novellieren, wenn parallel die übergeordnete Bundesgesetzgebung mit offenem Ausgang beraten wird. Außerdem beschäftigt sich auch die Föderalismus- kommission damit’, so die ostholsteinische Bundestagsabgeordnete Bettina Hage- dorn in den LN vom 9. September 2004.
Dieser Bewertung ist, zumal es nie ein Dementi gegeben hat, nichts hinzuzufügen. Ungeachtet dessen hielt es die rot-grün geführte Landesregierung für geboten, in ihrem letzten Regierungsjahr noch schnell eine Novellierung des Landeswaldgeset- zes durchzudrücken. Die CDU-Landtagsfraktion hält diese „Operation“ am „Patienten Wald“ nicht nur für überflüssig, sondern sogar für schädlich.
- Völlig ohne Not wird mit der Novellierung eine Öffnung der Wälder vorgenom- men. Der geringere Waldanteil in Schleswig-Holstein und seine kleinflächigen Waldstrukturen haben aus gutem Grund dazu geführt, dass das Betretungs- recht in Schleswig-Holstein anders geregelt ist, als in anderen Bundesländern. Nicht zuletzt aus naturschutzfachlichen Gründen rechtfertigt dies nach unserer Auffassung eine andere Regelung – zumal es damit nie Probleme gegeben hat.
- Für uns ist und bleibt der Wald auch ein „Betrieb“, der rentabel arbeiten muss. Eine weitere Verökologisierung (standortheimische Bäume, vorgeschriebene Alt- und Totholzanteile, Herausnahme von Waldflächen aus der Bewirtschaf- tung und anderes mehr) mag zwar aus naturschutzfachlicher Sicht wün- schenswert sein, trägt aber in der aktuellen finanzpolitischen Situation unnötig zu ihrer Verschärfung bei.
- Bisher konnte kein plausibles Argument für die angeblich notwendige Einfüh- rung eines „Sondervermögens Wald“ vorgebracht werden. Das Land zahlt auch zukünftig weiterhin die Gehälter, und es muss auch die anfallenden Defi- zite ausgleichen. Warum also soll der Landtag einer Veränderung zustimmen, deren Plausibilität nicht zu begründen ist. Eine Verordnung um der Verände- rung willen macht keinen Sinn und wird von uns abgelehnt.
- Während die Landesregierung auf der einen Seite mit dem „Sondervermögen Wald“ Dinge regelt, die nicht geregelt werden müssen, lässt sie auf der ande- ren Seite wichtige und notwendige Regelungen unter den Tisch fallen. Nicht im Gesetz geregelt ist die Situation des Fachpersonals im Staats- und Körper- schaftswald und die an sie gestellten Voraussetzungen. Nach unserer Auffas- sung ist aber gerade eine Bewirtschaftung unserer Wälder durch Fachperso- nal unabdingbar.
In aller Kürze noch einige Anmerkungen zu ihrem Antrag „Waldinitiative Schleswig- Holstein fortsetzen“. Wir werden Ihren Claqueur-Antrag ablehnen. Es ist uns zu we- nig, dass der Landtag nur „bekräftigt“, „würdigt“, „unterstreicht“, und „begrüßt“. Wir haben daher einen eigenen Antrag formuliert, der zwar einiges aus Ihrem Antrag ü- bernimmt, der aber auch die Landesregierung „auffordert“, etwas zu tun.
Zusammengefasst ist die Novellierung des Landeswaldgesetzes kein „Meisterstück“. Das lag aber auch daran, dass die Mehrheitsfraktionen an einem wirklichen Mei- nungsaustausch gar nicht interessiert waren. Wir lehnen ihre Vorstellungen zur No- vellierung des Landeswaldgesetzes ab und halten unsere Vorschläge dagegen.
Mit der Formulierung im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode ist Rot/Grün jäm- merlich gescheitert. Dort hieß es noch „Unser Ziel bleibt die deutliche Erhöhung des Waldanteils.“ Ihr jetziges Herumdoktern und die Schaffung eines „Sondervermögens Wald“ werden an dieser kläglichen Bilanz nichts ändern. Sie sind gescheitert. Unver- ändert beträgt der Waldanteil in Schleswig-Holstein 9,9 %, und unser Land ist und bleibt nach wie vor das Schlusslicht unter allen bundesdeutschen Flächenländern. Da sich in all den Jahren daran nichts geändert hat wird es Zeit, dass sich am 20. Februar 2005 etwas ändert – auch im Interesse unseres Waldes. 16 Jahre roter und rot-grün geführter Landesregierung, Frau Simonis, sind genug.“