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24.09.04
10:52 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Medienvielfalt in Schleswig-Holstein sichern

Nr. 476/04 24. September 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Medienpolitik TOP 4 Martin Kayenburg: Medienvielfalt in Schleswig-Holstein sichern Neuerdings betreibt die Regierungskoalition Medienpolitik über Tischvorlagen in den Ausschüssen. Diese Unart ist nicht nur unsportlich, sondern wird auch den medien- politischen Belangen, der Bürgerinnen und Bürger, der Medien und selbst der ULR nicht gerecht. So versuchen Sie - in letzter Zeit übrigens zunehmend - schnell mal ein paar Dinge mit der heißen Nadel rot-grün zu stricken.
Mit Blick auf den 20. Februar 2005 wollen Sie, Herr Hentschel, dann noch schnell klammheimlich Ihre Klientel durch die Hintertür absichern. Das werden wir nicht mit- machen!
Dass Sie Ihre eigenen Leute im Rahmen der kulturellen Filmförderung jobtechnisch absichern wollen, beweist nur, dass Rot/Grün die Chancen der eigenen Parteien zur Landtagswahl im Februar 2005 schon längst klein geschrieben haben.
Wir wollen in diesem Land endlich wieder etwas bewegen, nachdem Sie hier den Stillstand geschafft haben.
Wir wollen eine moderne, zukunftssichere Medienpolitik, die europarechtlichen Grundsätzen standhält. Wir wollen, dass die Arbeitsplätze im Bereich der Medienwirtschaft in Schleswig- Holstein erhalten bleiben. Wir wollen, dass den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes auch im November, wenn das digital-terrestrische Fernsehen (DVB-T) in Schleswig-Holstein als Insellö- sung „Kiel“ und „Hamburg/Lübeck“ eingeführt wird, weiterhin eine Medienvielfalt in der regionalen Berichterstattung erhalten bleibt. Deswegen streiten wir für eine Ver- ankerung der Fensterprogramme in einem europarechtlich zulässigen Rahmen, wie in unserem Gesetzentwurf (Drs. 15/3162 neu) formuliert.
Im Grundsatz dürften wir uns bei diesem Punkt sogar einig sein. Zur Diskussion stand und steht aber die Frage, ob die Medienunternehmen zur Produktion ihrer Fensterprogramme im Lande verpflichtet werden können. In diesem Punkt gibt es europarechtliche Bedenken, denen wir nachgegangen sind, während Herr Hentschel Klientelpolitik betreibt. Lesen Sie doch stattdessen das Gutachten des Wissenschaft- lichen Dienstes, das inzwischen verumdruckt ist. Das Gutachten wird vor allem im Hinblick auf die anstehende Neuerung im 8. Rundfunkstaatsvertrag bezüglich der Fensterprogramme in § 25 Abs. 4 Relevanz bekommen. Dort soll nämlich verankert werden, dass Fensterprogrammveranstalter und Hauptprogrammveranstalter keine verbundenen Unternehmen sein dürfen.
Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dürfte die von Ihnen über- nommene Formulierung des Vorschlages der ULR europarechtlich gegen die Dienst- leistungsfreiheit aus Art. 49 ff. EGV verstoßen.
Offenbar haben Sie nicht umfassend genug geprüft. Es waren nämlich zwei Aspekte juristisch zu hinterfragen: Erstens musste geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 ff EG-Vertrag (EGV) vorliegt und zweitens musste geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 ff EGV besteht.
Nach summarischer Prüfung besteht bei der ULR-Formulierung kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit, da keine substanzielle und spezifische Behinderung des Marktzugangs vorliegt. Es liegt aber wohl ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfrei- heit aus Art. 49 ff EGV vor.
Zur Erläuterung: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs handelt es sich beim Rundfunk um eine Dienstleistung im Sinne des Art. 49 ff EGV.
In dem Gutachten heißt es dazu wörtlich: „Wenn der Vorschlag der ULR (Umdruck 15/4363) die Gestaltung und Produktion von Sendebeiträgen mit Schleswig-Holstein- Bezug in Schleswig-Holstein erfolgen müssen, und die technische Zusammenfüh- rung der Beiträge zu einer Sendung innerhalb des Gebiets erfolgen muss, für das das Fensterprogramm bestimmt ist, so schließt diese Regelung aus, dass Pro- grammveranstalter diese Sendebeiträge in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi- schen Union gestalten und produzieren (lassen). Eine solche Vorschrift stellt eine Beschränkung der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EGV dar.“
Über ihre handwerklichen Fehler hinaus kritisieren wir auch das Schmierentheater von Rot/Grün in den Ausschusssitzungen. In der gemeinsamen Ausschusssitzung von Innen und Recht und Wirtschaft in der letzten Woche präsentierten Sie uns näm- lich den Gipfel Ihrer Unverfrorenheit.
Die Spatzen pfiffen es doch von den Dächern: Die kleinen Grünen wurden der roten Mutter unbequem. Sie wollten der Einführung eines Gütesiegels für Decoder nur noch zustimmen, wenn die kulturelle Filmförderung fest im Rundfunkgesetz verankert wird.
Was machte die Landesmutter nun mit ihren ungezogenen Koalitions-Kindern? Um Ruhe im Schiff zu haben, Frau Simonis, verkaufen Sie anscheinend auch Ihre Glaubwürdigkeit an den Koalitionspartner und blamieren sich bei den Medien unse- res Landes bis auf die Knochen. Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie die kulturelle Filmförderung nun unter Punkt 3 Ihres letzten Tischvorlagenpamphlets (Umdruck 15/4930) im Rundfunkgesetz verankern wollen.
Die kulturelle Filmförderung wird bisher aus der Rundfunkabgabe und nicht aus der Rundfunkgebühr finanziert. Und nun stellen Sie sich hier hin und wollen die kulturelle Filmförderung über die Rundfunkgebühr finanzieren, um die Klientelpolitik der Grü- nen zu unterstützen, obwohl Sie andererseits doch über eine Senkung des Anteils der Landesmedienanstalt an den Rundfunkgebühren nachdenken.
Sie können doch nicht auf der einen Seite von Senkungen sprechen und auf der an- deren Seite den Etat mit immer mehr Fremdaufgaben belasten. Mal ganz zu schwei- gen davon, dass Sie damit die Privaten Rundfunkanbieter zusätzlich belasten. Herz- lichen Glückwunsch, das war eine echte Simonis!
Dabei kommt die kulturelle Filmförderung bei Ihnen doch gar nicht zu kurz. Von 1991 bis zum Jahr 2003 sind schon über 1,4 Mio. Euro in die kulturelle Filmförderung ge- flossen. Nach der Förderungs-Systematik der ULR erhält die kulturelle Filmförderung 120 T Euro p. a. von den sonstigen Einnahmen und aus dem Fördertopf der MSH und aus dem Titel „Förderung freier Produktionen“ erhält sie noch einmal 100 T Euro in diesem Jahr zusätzlich.
Im Übrigen ist die kulturelle Filmförderung eigentlich ein ureigenes Bildungsthema. Ich will Sie daran erinnern, meine Damen und Herren von Rot/Grün, dass Sie es wa- ren, die wegen der von Ihnen verursachten Haushaltsprobleme die kulturelle Filmför- derung aus dem Etat des Bildungsministeriums gestrichen haben. Es war auch dafür kein Geld mehr da, dass ist die bittere Wahrheit!
Mit Ihrem Änderungsantrag stellen Sie ganz eindeutig Ihre Klientelpolitik in den Mit- telpunkt. Wir dagegen wollen den Belangen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Dies ist auch der Grund dafür, warum wir der Einführung eines Gütesiegels für Decoder gemäß dem Vorschlag der ULR zustimmen. Dazu sei noch einmal klar- gestellt, dass es nicht um die technische Qualität geht, sondern um die Benutzer- freundlichkeit für den Verbraucher. Wenn DVB-T am 8. November dieses Jahres Wirklichkeit wird, dann erachten wir es für hilfreich, dass die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes durch das Gütesiegel eine Orientierungsmarke beim Kauf ihrer De- coder haben. Und wir sind der Auffassung, dass die Vergabe dieses Gütesiegels in den Händen der ULR gut aufgehoben ist.