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26.08.04
15:13 Uhr
CDU

Helga Kleiner: In der Pflege muss mehr geschehen

Nr. 427/04 26. August 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik TOP 20 Helga Kleiner: In der Pflege muss mehr geschehen Die CDU-Fraktion hält es für geboten, den Antrag der Regierungsfraktionen in ein- zelnen Punkten zu ergänzen. Mit unserem Ergänzungsantrag wollen wir sicher- stellen, dass der von der Sozialministerin zu erstattende Bericht auch auf diejenigen Sachfragen eingeht, die in der Vergangenheit zwischen den Regierungsparteien und der CDU-Fraktion wiederholt kontrovers diskutiert worden sind. Das erfordert nach unserer Überzeugung schon das Prinzip des fairen Umgangs zwischen Regierung und Opposition.
Aber auch im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl halten wir es für wichtig, dass die Landesregierung eine umfassende Darstellung aller Aspekte zur Fortent- wicklung der Pflegequalität vorträgt.
Zeitgerecht zur Behandlung des Antrages „Fortführung und Weiterentwicklung der Pflegequalitätsoffensive“ im Landtag ist am 23. August eine neue Offensive Pflege- Plus der Presse vorgestellt worden. Mit vielen schönen Worten wird in der Presse- erklärung des Sozialministeriums eine Erfolgsstory beschrieben, so dass man gar nicht glauben kann, dass in Schleswig-Holstein gerade mal wieder ein Pflegeskandal aufgearbeitet werden muss, der für viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Kummer und Sorgen gebracht hat. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als eine sachgerechte, gute, liebevolle Pflege für alle Menschen hier im Lande, die sie brauchen. Aber noch haben wir dieses Ziel leider nicht erreicht. Deshalb sollten Sie Ihre Euphorie noch ein wenig zügeln.
Als ich die Pressemitteilung vom 23. August gelesen hatte, dachte ich: Wie schade, kein Wort über PLAISIR! Anscheinend ist in der Pressekonferenz aber doch davon gesprochen worden, denn in einer kleinen Notiz in den Kieler Nachrichten vom 24. August heißt es, dass die Ministerin schon 2005 eine Verbesserung der Personal- situation in den Pflegeheimen durch die Einführung von PLAISIR erwartet.
Ich freue mich natürlich, wenn gerade in diesen wichtigen, von mir oft angemahnten Bereich Bewegung gekommen ist und harre der Dinge, die jetzt kommen sollen.
Oder sollen Sie auf die Einführung von PLAISIR durch die CDU nach der Regie- rungsübernahme 2005 verwiesen haben? Bei der Behandlung aller Punkte in dem angeforderten Bericht wird dann für Sie, Frau Ministerin Trauernicht, Gelegenheit sein, nüchtern und konkret darzulegen, ob Sie dem Ziel: „Solidarität stiften – Lebensqualität fördern“ näher kommen. Darüber wollen wir anschließend im Plenum zwar engagiert, aber auch sachlich diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dann ein eigenes Urteil darüber bilden, welche Pflegepolitik sie im eigenen Interesse und im Interesse ihrer pflegebe- dürftigen Familienangehörigen für besser halten.
Die von uns beantragten Ergänzungen sind aus sich heraus verständlich und be- dürfen nach meiner Ansicht daher keiner weiteren Begründung.
Ich will deswegen nur einige kurze Bemerkungen zum Problemfeld der Heimaufsicht machen. Die CDU-Fraktion ist seit Jahren für eine besser strukturierte und effektivere Heimaufsicht eingetreten. Die vorige Sozialministerin hat diese ständig wiederholten Forderungen der Opposition zunächst damit abzublocken versucht, dass die ihr zu- stehende Fachaufsicht keine weiteren Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten vorsehen würde. Als wir mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages ihr diese Verteidigungslinie genommen haben, hat sie zunächst ihr Heil in den so beliebten Gesprächen am runden Tisch gesucht und immer wieder – nahezu ge- betsmühlenartig – geltend gemacht, man könne Pflegequalität nicht in die Pflege- heime hineinkontrollieren. Dieses Argument ist wahr und falsch zugleich. Es ist – recht besehen – nichts anderes als ein politisches Totschlagsargument. Natürlich kann man Pflegequalität nicht in die Heime hineinkontrollieren, aber man kann mit einer vernünftigen Heimaufsicht sehr oft Fälle von gefährlicher Pflege verhindern.
Der Berufsstand der Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollte sich hier nicht ange- griffen fühlen. Wir wissen sehr gut, welche schwere und belastende Arbeit die in der Altenpflege tätigen Frauen und Männer leisten, und dass sie ihren Beruf in aller Re- gel verantwortungsbewusst im Interesse der ihnen anvertrauten älteren Menschen ausüben. Der letzte Pflegeskandal im Bereiche des DRK-Landesverbandes hat die- ses wiederum deutlich gezeigt.
Wir bestehen also auf einer den gesetzlichen Bestimmungen des Heimgesetzes ent- sprechenden Heimaufsicht und fordern weitere Verbesserungen in dem Zusammen- wirken zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden. Die Heim- aufsichtsbehörden müssen nach der Änderung des Heimgesetzes jetzt jedes Pfle- geheim mindestens einmal im Jahr auch auf die Pflegequalität hin prüfen und sie müssen des weiteren alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Heim- aufsicht erstellen und veröffentlichen. Außerdem müssen die Heimaufsichts- behörden dem zuständigen Bundesministerium auf Ersuchen Informationen über die von ihnen durchgeführten Heimkontrollen liefern, damit das zuständige Bundes- ministerium seine Berichtspflicht gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erfüllen kann. Die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte haben auch diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung – ohne eine wie auch immer gear- tete Unterstützung seitens der Landesregierung – schultern müssen.
Unser Informationsbedarf hinsichtlich der Praxis in der Heimaufsicht und der Durch- führung der Fachaufsicht durch die Sozialministerin ist groß. Ich hatte deshalb schon am 5. April dieses Jahres eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Landesregierung hat diese Anfrage nur unvollständig beantwortet und dazu erklärt, sie könne sich zu den nicht beantworteten Fragen in der ihr für die Beantwortung ei- ner Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht äußern. Daraufhin haben wir unter dem 16. Juni diesen Jahres beantragt, die Landesregierung möge in der 45. Tagung einen entsprechenden Bericht erstatten. Dieser Antrag ist in der letzten Landtagssitzung als Dringlichkeitsantrag eingebracht worden. Er hat jedoch nicht die notwendige Mehrheit gefunden und war daher als Drs. 15/3515 wieder auf die heuti- ge Tagesordnung gesetzt worden. Wir haben diesen Antrag zurückgezogen und werden jetzt die Angelegenheit zum Gegenstand einer Großen Anfrage machen, die demnächst eingereicht werden wird. Wir gehen davon aus, dass die Landes- regierung diese Anfrage rechtzeitig bis zur 48. Tagung beantworten wird.