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17.06.04
17:13 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Nicht den Zuwanderungskompromiss gefährden

Nr. 327/04 17. Juni 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 20 Peter Lehnert: Nicht den Zuwanderungskompromiss gefährden
Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden, also der Schutz verfolgter Menschen, wie wir ihn wollen und wie ihn unsere Verfassung garantiert, findet nur dann auf Dauer die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn gleichzeitig kein Zweifel daran besteht, dass unberechtigte Zuwanderung im Ergebnis nicht zu einem faktischen oder gar rechtlich abgesicherten Daueraufenthalt in Deutschland führen können.
Schon die Diskussion über eine erneute Altfallregelung gibt ein falsches politisches Signal. Sie würde nicht nur Personen belohnen, denen es beispielsweise gelungen ist, unter Missbrauch des Asylrechts nach Deutschland einzureisen und eine faktisch längere Aufenthaltsdauer zu erreichen. Zugleich wird auch eine Anreizwirkung auf diejenigen Menschen ausgeübt, die noch in ihrem Heimatland sind. Bei ihnen wird die Hoffnung und der Eindruck erzeugt, man könne in Deutschland ohne das Vorhandensein politischer oder religiöser Verfolgung auf Dauer Aufnahme finden, sofern es nur gelingt, lange genug dort zu bleiben und dann unter irgendeine Altfallregelung zu fallen.
Dies wäre ein fatales Signal, weil es den Zuwanderungsdruck auf Deutschland weiter verstärken, den Zuwanderungskompromiss ad absurdum führen und den Integrationsbemühungen für die hier legal lebenden Ausländerinnen und Ausländer entgegenwirken würde.
Deutschland hat mit dem Asylkompromiss im Jahr 1992 und dem nun gefundenen Zuwanderungskompromiss vernünftige Entscheidungen getroffen und ist dabei ein humanes und weltoffenes Land geblieben.
Im Zuge des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien war es Deutschland, das mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge aus dieser Region aufgenommen hat und damit mehr Menschen als alle anderen EU-Staaten zusammen. Unser Land hat damals in einer großen, gemeinsamen Kraftanstrengung all diesen Menschen Schutz und Sicherheit gegeben.

Angesichts der Schwierigkeiten, die sich beim Vollzug der asylrechtlichen Bestimmungen vor allem dann ergaben, wenn Asyl- und Vertriebenenbewerber sowie Bürgerkriegsflüchtlinge bereits länger in Deutschland waren und sich faktisch integriert hatten, haben die Innenminister und –senatoren der Länder zahlreiche Altfall- und Härtefallregelungen beschlossen: Altfallregelung anlässlich des Asylkompromisses 1992 ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer aus Angola, Mosambik, Vietnam 1993 Härtefallregelung 1996 für Familien mit minderjährigen Kindern Altfallregelung 1999 (abgelehnte Asylbewerber) Altfallregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien November 2000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien Februar 2001 Regelung aus dem ehemaligen Jugoslawien Mai 2001 Bleiberegelung für abgelehnte Spätaussiedlerbewerber November 2001 Härtefallregelung im Rahmen des Zuwanderungskompromisses Juni 2004.
Hinzu kommt noch die Umsetzung der EU-Anerkennungsrichtlinie betr. nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung. Diese umfangreiche Auflistung macht deutlich, dass es in diesem Bereich auch mit der Union bereits zahlreiche Regelungen gegeben hat.
Wir sollten allerdings nicht den nun gefundenen Zuwanderungskompromiss nun durch weitreichende zusätzliche Forderungen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Schleswig-Holstein wieder gefährden. Bei allem Verständnis für die grünen Kollegen, dass sie an der Ausformulierung des gefundenen Kompromisses nicht direkt beteiligt sind, sollte doch die gefundene Einigung Bestand haben. Wir als CDU haben volles Vertrauen in diejenigen, die den gefundenen Kompromiss in Gesetzestexte gießen sollen. Wir vertrauen Herrn Schily, Herrn Beckstein und Herrn Müller.
Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zu unserem Antrag „Sicherheit, Integration und Zuwanderung“ in der vorletzten Landtagssitzung (42. Sitzung am 28. April 2004): Das notwendige Beharren der Union, den untrennbaren Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Integration und Sicherheit auch bei diesem Gesetzesvorhaben beizubehalten, hat sich gelohnt. Es ist der Union zu verdanken, dass etwa
eine Abschiebungsanordnung der Länder und des Bundes schon auf Grund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose erfolgen kann,
bei Einbürgerungsverfahren und vor Erteilung unbefristeter Niederlassungserlaubnisse zwingend eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz erfolgt,
Hassprediger ausgewiesen werden könne,
Schleuser, die zu Freiheitsstrafen von einem Jahr verurteilt sind, ausgewiesen werden müssen,


eine Warndatei für Visumverfahren eingerichtet wird und damit eine erste Konsequenz aus dem Schleuser-Skandal auf Grund des Fischer-Volmer-Erlasses gezogen wird.
Ein weiterer Erfolg ist darüber hinaus, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung bei der Integration wahrnimmt und damit Länder und Kommunen vor weiteren finanziellen Belastungen geschützt werden.