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16.04.04
11:02 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese: Fristverlängerung bei NATURA 2000 dringend erforderlich

Nr. 192/04 16. April 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese: Fristverlängerung bei "NATURA 2000" dringend erforderlich „Die Landesregierung hat im Rahmen von "NATURA 2000" bei der Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie grobe handwerkliche Fehler gemacht. Deshalb ist dringend eine Schadensbegrenzung erforderlich,“ mit diesen Worten begründete die CDU- Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin, Herlich Marie Todsen-Reese, MdL, den Antrag der CDU-Landtagsfraktion für die April-Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Todsen-Reese erneuerte den Vorwurf, dass viele Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinien von der Landesregierung hausgemacht seien. Fehlende bzw. veraltete Daten, mangelnde Strategie, Konzeptionslosigkeit und fehlende Transparenz hätten – nicht nur bei den Bewohnern Eiderstedts – das Fass zum Überlaufen gebracht. „Dieses Vorgehen und Verhalten des Umweltministers kann so nicht hingenommen werden und muss vom Landtag missbilligt werden“, so Todsen-Reese.
In Anbetracht der gemachten Fehler müsse es jetzt verstärkt darum gehen, die Richtlinien - ohne Zusatzforderung des Landes - umzusetzen und die noch verbleibende Zeit optimal zu nutzen; vor allem im Sinne der Betroffenen und Beteiligten vor Ort. Hierfür sei es erforderlich und unumgänglich, eine Fristverlängerung für die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen über den Mai hinaus bis zum Jahresende zu gewähren. „In dieser Zeit kann die Landesregierung auch endlich ein in sich schlüssiges naturschutzfachliches Gesamtkonzept erstellen, das diesen Namen auch zu Recht trägt“, so Todsen-Reese. Wenn das jetzige naturschutzfachliche Konzept fundiert gewesen wäre, sei nicht erklärbar, warum das Land mit ständig neuen Tranchen überzogen und verunsichert wurde.
Abschließend regte die umweltpolitische Sprecherin an, die Landesregierung möge sich über den Bundesrat an die Bundesregierung wenden, damit deren Vertreter in den Ministerräten und in den Konferenzen der Regierungschefs dafür sorgten, dass die Richtlinien auf den Prüfstand kämen. Insbesondere aber auch wegen der gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung dieser Richtlinien, die praxisfern sind und die Menschen bevormunden brauchen wir dringend deren Korrektur. Wenn eine Richtlinie, wie die Vogelschutzrichtlinie schon über 25 Jahre alt sei, so müsse sie überprüft und zumindest so angepasst werden, dass sie dem Subsidiaritätsprinzip auch entspreche.