Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.04.04
11:20 Uhr
CDU

Jost de Jager: CDU stärkt durch eigene HSG-Novelle Autonomie der Hochschulen

Nr. 189/04 14. April 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Hochschulpolitik Jost de Jager: CDU stärkt durch eigene HSG-Novelle Autonomie der Hochschulen

Die CDU-Landtagsfraktion wird eine eigene Novelle des Hochschulgesetzes in die kommende Sitzung des Landtages einbringen. Damit wolle die CDU- Fraktion vor allem die Autonomie der Hochschulen ganz erheblich erweitern und so zu schnelleren Entscheidungsabläufen und mehr Handlungsfreiheit für Fachhochschulen und Universitäten kommen. Dies sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Jost de Jager, am Mittwoch in Kiel. Zugleich solle mit dem Gesetzentwurf überflüssige Bildungsbürokratie abgebaut und die Hochschulen für den nationalen und internationalen Wettbewerb aufgestellt werden.
Nach 16 Jahren rot-grüner Politik habe Schleswig-Holstein laut Stifterverband der Deutschen Wissenschaft eines der rückständigsten und restriktivsten Hochschulgesetze Deutschlands. Daran ändere sich auch durch den Referentenentwurf des Bildungsministeriums nicht viel. Denn statt den zahlreichen Forderungen aus Wissenschaft und Wirtschaft nach mehr Autonomie, Wettbewerb und Deregulierung nachzukommen, beschränke sich der Entwurf der Ministerin auf eine einseitige Stärkung der Leitungsstrukturen, so de Jager. „Die wirklich wichtigen Punkte werden von Rot-Grün nicht angepackt.“
Mit der HSG-Novelle gieße die CDU-Fraktion ihre bisherige Hochschulpolitik in Gesetzesform. Sie lege damit ein in sich geschlossenes Packet vor und hole die Diskussion um Wettbewerb und Profilbildung im Hochschulwesen der vergangenen Wochen aus den abstrakten Höhen der Grundsatzdebatten in eine Neufassung des Hochschulgesetzes. Jetzt werde sich zeigen wie ernst es Rot-Grün mit mehr Eigenverantwortung der Hochschulen wirklich sei, betonte de Jager. Autonomie Kernstück des CDU-Entwurfes sei, dass die Hochschulen sich die Lehrenden künftig selber auswählen dürfen. Den Hochschulen werde die Option gegeben, auf Antrag Berufungen von Professorinnen und Professoren durch das
Rektorat selber durchzuführen (vgl. § 96 Abs. 1 CDU-Entwurf). Die Ministerin hingegen entlasse die Hochschulen solange nicht in die Freiheit, wie sie sich die Berufung von Lehrstuhlinhabern weiter vorbehalte.
Darüber hinaus schaffe die CDU für die Hochschulen mehr Freiheiten bei der Auswahl von Lernenden (vgl. § 3 Hochschulzulassungsgesetz des CDU- Entwurfes). „Im Hochschulzulassungsgesetz eröffnen wir den Hochschulen die Möglichkeit in nicht ZVS-relevanten Studiengängen 90 % der Studienplätze in einem eigenen Auswahlverfahren zu vergeben. Ein Selbstauswahlrecht für alle Studiengänge erlaube das derzeitige Hochschulrahmengesetz leider noch nicht“, so de Jager.
In die alleinige Entscheidungshoheit der Hochschulen solle in Zukunft die Festlegung der Semesterferien und die Einteilung des Studienjahres fallen (vgl. § 88 Abs. 1 und 2 CDU-Entwurf). Hochschulen können für alle oder für einzelne Studiengänge eine Einteilung in Trimester vornehmen. Damit könne in passenden Studiengängen die Studiendauer verkürzt und ein zusätzliches profilbildendes Angebot geschaffen werden. Ebenfalls sei in dem CDU-Entwurf eine Experimentierklausel zur Erprobung neue Gremienstrukturen vorgesehen (vgl. § 36 CDU-Entwurf). Unter Beibehaltung der Beteiligung der unterschiedlichen Hochschulgruppen können die Hochschulen neue Organisationsformen auszuprobieren.
Stärkung der Leitungsstrukturen Größere Autonomie setze gleichzeitig klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Hochschulen und damit die Stärkung der Rektorate voraus. Deshalb sehe der CDU-Entwurf eine Amtszeitverlängerung aller Mitglieder des Rektorates vor. Sie sollen für mindestens vier und höchstens sechs Jahre gewählt werden (vgl. § 45 Abs. 2 CDU-Entwurf). Der Rektor werde zudem gestärkt, indem er das Vorschlagsrecht für die anderen Rektoratsmitglieder und eine Richtlinienkompetenz erhalte. Ziel sei ein Beschleunigung der Entscheidungsabläufe und eine Stärkung der Führungskompetenz des Rektorates, nicht die Entmachtung akademischer Gremien.
An den Aufgaben der Prorektoren und Kanzler ändere die CDU in ihrem Gesetzentwurf nichts. Ebenfalls die Aufgabenbereiche der Senate, Dekanate und Fachbereichskonvente blieben im CDU-Entwurf unberührt. „Auch in Hochschulen brauchen wir Checks und Balances“, betonte de Jager Dazu gehöre auch die Zustimmung des Senates zu den Zielvereinbarungen, die nicht zu einem Agreement zwischen Rektor und Ministerin werden dürfen. Bedenklich sei in diesem Zusammenhang, dass bei einem Nichtzustandekommen der Zielvereinbarungen das Ministerium die Bedingungen künftig diktiere. Landeshochschulrat und Zusammenarbeit mit Hamburg Während die Landesregierung in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung des Landeshochschulplanes vorsehe und Hochschulstrukturentwicklung nur noch durch einzelne, von einander unabhängige Zielvereinbarungen betreiben wolle, werde die CDU den Blick auf die gesamte Hochschulstruktur Schleswig-

Holsteins und des gesamten norddeutschen Raumes nicht verlieren. Mit der gesetzlichen Umsetzung eines Landeshochschulrates (vgl. § 19 CDU-Entwurf), in dem Vertreter von außen berufen werden sollen, setze die CDU nicht nur eine Empfehlung der Erichsen-Kommission um, sondern gewährleiste auch eine landesweit angelegte Hochschulpolitik. Allerdings müsse man Schleswig-Holstein und Hamburg stärker als eine gemeinsame Wissenschaftsregion verstehen. Aus diesem Grund führe der CDU-Entwurf eine gesetzliche Verpflichtung zur Abstimmung der Hochschulplanung mit Hamburg ein (vgl. § 18 Abs. 3 CDU-Entwurf).