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11.03.04
16:37 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Landesregierung muss Integrationsbemühungen intensivieren

Nr. 158/04 11. März 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP21 Klaus Schlie: Landesregierung muss Integrationsbemühungen intensivieren
Im Mai 2001 hat meine Fraktion den Antrag zur Integration dauerhaft und rechtmäßig in Schleswig-Holstein lebender Ausländer in den Landtag eingebracht. Seitdem ist mit dem nunmehr vorgelegten Bericht, der vor fast genau 2 Jahren im Plenum beratenen Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Gesundheitssituation der Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein und dem danach im Sommer vorgestellten Konzept der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten zwar viel Papier produziert worden, doch große Erfolge kann ich nicht erkennen.
Wie bereits in der Antwort auf die Große Anfrage aus dem Jahr 2002 nachzulesen, stellt die Landesregierung nach wie vor auf die Eigenständigkeit der Migrantinnen und Migranten ab. Es ist richtig, dass sie selbst Anstrengungen erbringen müssen, um Chancengleichheit sowohl beim Zugang zum Gesundheitswesen und als auch zum Arbeitsmark herzustellen. Ihre Selbsthilfepotentiale müssen mit Nachdruck gefördert werden.
Die dafür von der Landesregierung aufgezeigten Maßnahmen können mich allerdings nicht überzeugen, da sie ein wirkliches Konzept vermissen lassen.
Für mich ist eine erfolgreiche Integration nach wie vor unabdingbar mit der Kenntnis und dem Erwerb der deutschen Sprache verbunden. Sie ist die unverzichtbare Voraussetzung zur Beseitigung sozialer Benachteiligung und zum Erreichen schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Erfolge. Oftmals werden Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache fälschlicherweise mit fehlender Intelligenz gleichgesetzt.
Deshalb hat die CDU in ihrem Antrag vom Mai 2001 die Sprachkompetenz und insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache für alle auf Dauer bei uns lebender ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger als obligatorisch und verbindlich gefordert. Das 116 Seiten umfassende Konzept der Landesregierung vom Juni 2002 widmet ganze 10 Seiten dem Spracherwerb. Es geht von einem 5-Säulen-Modell aus, das den Spracherwerb für alle Kinder und Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verbessern soll. Auch der nunmehr vorgelegte Bericht spricht von diesem 5-Säulen-Modell. Einen guten Ansatz dieses Modells sehe ich in der Sprachförderung von Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen und mit ihren Eltern zu einem Einschulungsgespräch gebeten werden, um sie ggf. in einem Deutsch-Intensivkurs zu fördern. Allerdings sehe ich nicht, inwieweit diese Sprach-Intensiv-Maßnahmen bisher erfolgreich waren und in welchem Maße diese Förderung nach der Einschulung fortgesetzt wird.
Ich kann nur sagen, dass die Landesregierung bessere Erfolge vorweisen könnte, wenn sie unseren Integrationsantrag umgesetzt hätte, denn für uns ist nach wie vor das Erlernen der deutschen Sprache unabdingbar mit einer erfolgreichen Integration verbunden.
Nach wie vor fordern wir, dass spezielle Sprachlernprogramme für Frauen angeboten werden, die nicht berufstätig sind. Insofern war ich angenehm überrascht, in dem Bericht zu lesen, dass die Sprachförderung von (Migranten-) Müttern und Kleinkindern vor Eintritt in die Schule auch ein Thema ist.
Allerdings frage ich mich, warum lediglich 25 Familien bzw. Mütter bis 2005 die Möglichkeit erhalten sollen, an einem solchen Sprachförderkurs teilzunehmen. Warum unternimmt die Landesregierung nicht den Versuch, einen größeren Personenkreis zu erreichen?
Lassen Sie mich abschließend auf den Themenkomplex Arbeit und Beschäftigung zu sprechen kommen.
Ich stimme mit der Landesregierung darin überein, dass einerseits Erwerbstätigkeit die Grundlage für eine erfolgreiche ökonomische und gesellschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten darstellt, aber andererseits in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Arbeitsmarktchancen der einheimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht beeinträchtigt werden dürfen. So wichtig Projekte wie „AIM – Ausbildung und Integration von Migrantinnen und Migranten“ und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sind, so darf angesichts von mehr als 4,6 Millionen offiziell gemeldeten Arbeitslosen und insgesamt nahezu 7,8 Millionen arbeitssuchenden Menschen in Deutschland nicht übersehen werden, dass der deutsche Arbeitsmarkt überstrapaziert ist.
Insofern darf es auch beim Zuwanderungsgesetz keine faulen Kompromisse zu Lasten der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.
M. E. sind die bisherigen Ergebnisse des von der Landesregierung betriebenen Integrationsprozesses noch immer unbefriedigend. Sie muss ihre Integrationsbemühungen intensivieren – mit unserem Antrag ist sie gut beraten. Dort findet sie sowohl zu dem Komplex „Wohnen und soziales Umfeld“ als auch zu dem Komplex „Zugang zum öffentlichen Dienst“ wertvolle Hinweise, auf die ich jetzt im Detail nicht mehr näher eingehen kann.