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20.02.04
11:48 Uhr
CDU

Monika Schwalm: Beihilfe – Norddeutsche Zusammenarbeit gefordert

Nr. 107/04 20. Februar 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 12 Monika Schwalm: Beihilfe – Norddeutsche Zusammenarbeit gefordert Der Bericht der Landesregierung über die Weiterentwicklung der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge in Schleswig-Holstein gibt einen hervorragenden Überblick über die Zusammenhänge bzw. die Unterschiede zwischen den zwei völlig verschiedenen Leistungssystemen Gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe: Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung – die Beihilfe eine ergänzende Fürsorgeleistung. Beide Systeme sind nicht kompatibel. In dem vorliegenden Bericht wird eindrucksvoll dargestellt, welche Probleme und Ungerechtigkeiten entstehen, wenn Leistungseinschränkungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereich der Beihilfe übernommen werden. Dieser Bericht ist – aus meiner Sicht – auch sehr gut geeignet, der immer wieder in der Öffentlichkeit aufkommenden Neid- und Privilegierungsdebatte über die vermeintlichen Vorteile der Beamtinnen und Beamten entgegenzuwirken.
Unser Landesbeamtengesetz regelt, dass Schleswig-Holstein unmittelbar die Beihilfevorschriften des Bundes anwendet, mit 3 Ausnahmen und zwar unabhängig davon, ob es sich für unser Land um günstige oder ungünstige Maßnahmen handelt. Abweichungen können nur durch Änderung des Landesbeamtengesetzes geregelt werden. Der Beschluss des Bundestages, die Änderungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes wirkungsgleich – und die Betonung liegt hier auf wirkungsgleich - in die Beihilferegelungen zu übernehmen, fand Niederschlag in der 27. Änderung der Beihilfevorschriften, in der eine wortgetreue und inhaltsgleiche Übernahme der Wirkungen des GMG in die Beihilfe vorgenommen wurde. Wie problematisch das ist, finden wir auf Seite 6 des Berichtes, indem die Landesregierung formuliert: ich zitiere: Die Änderungsübernahme durch den Bund ins Beihilferecht erfolgte unter dem Motto: „Änderungen aus kosmetischen Gründen übernehmen, koste es was es wolle.“
Dieses Vorgehen des Bundes hat nun dazu geführt, dass auch die schleswig- holsteinische Landesregierung für eine eigene landesrechtliche Regelung eintritt. 8 Bundesländer haben bereits eine solche Regelung. Die Übersicht auf Seite 10 des Berichtes zeigt deutlich die unterschiedlichen Anwendungen von Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern.
Auf Seite 8 formuliert die Landesregierung ihre Eckpunkte für ein eigenes Landesrecht. Eine Abkoppelung vom Bund erscheint sinnvoll. Auch die Absicht, dabei zunächst kurzfristig die 28. Änderung des Bundes nicht zu übernehmen, findet unsere Zustimmung.
Das Vorhaben, in bestimmten Bereichen beihilfefähige Aufwendungen grundsätzlich zu pauschalieren (z.B. zahnärztliche Leistungen und Sehhilfen), scheinen richtig und stellen auch eine personelle Entlastung dar. Und – das ist das entscheidende – die von den meisten Beamtinnen und Beamten gewählten Beitragsergänzungen bleiben in ihrer Wirkung erhalten. Erstattungsfähig sind nach diesen Ergänzungstarifen nur Aufwendungen, die auch beihilfefähig sind.
Der schwierigste Punkt, den es zu regeln gilt, ist nach unserer Auffassung die Absicht, die Abzugsbeträge zusammenzuführen und einen pauschalierten Selbstbehalt – gestaffelt nach Besoldungsgruppen – einzuführen. Jetzt ist es so, dass die unterschiedlichsten Aufwendungen unterschiedliche Abzugsbeträge haben, die jeweils sehr zeitaufwendig von den Sachbearbeitern zu beachten sind. Unstrittig ist, dass eine Pauschalierung erhebliche Synergieeffekte beim Besoldungsamt auslösen würde – aber welcher jährliche Selbstbehalt ist gerecht und sozial? Ein Blick auf die Tabelle auf Seite 10 zeigt, dass die Regelung in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Da geht es über einen Eigenanteil von 50 € pro Beihilfeberechtigtem pro Jahr, über 270 € in Baden-Württemberg bis hin zu 770 € pro Jahr – gestaffelt nach Besoldungsgruppen. Hier gilt es, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall zu versuchen, zu einer gemeinsamen Regelung der Norddeutschen Bundesländer zu kommen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt, dass es nicht so leicht sein könnte – aber besonders auch im Hinblick auf mögliche weitere Kooperationen im norddeutschen Bereich, ist dies von Vorteil.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel deutlich machen. Bei der Fusion der Datenzentralen und der Eichämter wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass Schleswig-Holsteinisches Recht anzuwenden ist. Das ist eine Schlechterstellung der Hamburger Kolleginnen und Kollegen, da Hamburg ein eigenes Landesrecht hat und noch offen ist, ob die GMG-Maßnahmen übernommen werden.
Bei der Zusammenlegung der Statistischen Landesämter wurde die Anwendung des Hamburger Rechtes vereinbart. Dies ist eine Besserstellung der Schleswig- Holsteiner, da Schleswig-Holsteinisches Recht bis jetzt Bundesrecht anwendet und somit auch die GMG-Maßnahmen unsere Beamtinnen und Beamten trifft.
Wir werden uns einer sinnvollen Weiterentwicklung des Beihilferechtes nicht verweigern. Wir sollten den Bericht zu Kenntnis nehmen und die konkreten Vorschläge der Regierung zur Gesetzesänderung abwarten.