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20.02.04
11:16 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Juristenausbildungsgesetz – zu wenig Inhalte

Nr. 105/04 20. Februar 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Justizpolitik TOP 3 Thorsten Geißler: Juristenausbildungsgesetz – zu wenig Inhalte Bereits in der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen hatte sich meine Fraktion kritisch mit dem Vorhaben der Landesregierung auseinandergesetzt.
Dabei haben wir nicht nur die Verspätung beklagt, der Gesetzentwurf der Landesverfassung wurde im Landtag über ein Jahr nach Verabschiedung des Rahmengesetzes durch den Bund zugeleitet. Wir sind eines der letzten Bundesländer, das sein Landesrecht an die bundesgesetzlichen Vorgaben anpasst.
Die von uns geäußerte inhaltliche Kritik hat sich während der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses im Wesentlichen bestätigt. Zwar wird die Ausbildungsreform im Grundsatz von vielen begrüßt, dem stimmen auch wir zu. Dies betrifft die Vorschriften zur Neustrukturierung des Studiums im besonderen Hinblick auf die nun geforderten Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit, ebenso wie den erforderlichen Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Begrüßt wird auch beispielsweise die Verdoppelung der Zeit der anwaltlichen Station im Referendariat.
Auch hat die Landesregierung immerhin einen Kritikpunkt aufgegriffen.
Durch die im Ursprungsentwurf vorgesehenen kurzen Übergangsfristen befürchteten viele Studierende durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen im internationalen Recht, insbesondere durch Teilnahme am so genannten Paris-Programm der Kieler Rechtswissenschaftlichen Fakultät ihr Examen erst nach 2006 absolvieren zu können und dann den neuen Examensbedingungen unterworfen zu sein. Daraufhin haben viele auf Auslandsaufenthalte verzichtet.
Die Landesregierung hat in letzter Minute die Übergangsvorschriften überarbeitet und dieses Problem beseitigt. Dies will ich ausdrücklich begrüßen.
Unbeantwortet jedoch sind Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit des Gesetzes, das heute beschlossen wird; denn auf die rechtswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts- Universität werden durch die Umsetzung des Gesetzentwurfs erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Die Dekanin der Fakultät hat dazu detailliert Stellung genommen. Es wird einen Mehraufwand geben für die Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen. Personeller Aufwand wird durch die Errichtung eines Prüfungsamts für die Schwerpunktbereichsprüfung veranlasst, die obligatorisch durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Zukunft durchzuführen sind.
Durch die Einbindung von universitätsexternen Prüferinnen und Prüfern werden Vergütungskosten entstehen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu lediglich, „zusätzlicher Aufwand wird bei der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität durch die von ihr durchzuführende Schwerpunktbereichsprüfung und durch die Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen und Schlüsselqualifikationen entstehen. Der Aufwand ist schließlich in Abhängigkeit von der Anzahl der bereitgestellten Studienplätze zu betrachten. Dieser ist im Rahmen vergütbarer Mittel und Ressourcen des Hochschulbudgets zu decken.“
Der deutsche Hochschulverband hat diese euphemistische Formulierung mit den Worten kommentiert: „Man gibt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts- Universität Steine statt Brot.“ Denn bereits jetzt befindet sich die Christian-Albrechts- Universität aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes, gemessen an den im Prinzip unveränderten Aufgaben, im Zustand völlig unzureichender Finanzausstattung. Zwar wird die Situation der Rechtswissenschaftlichen Fakultät dadurch etwas erleichtert, dass die Studentenzahl bereits zum Wintersemester 2003/2004 von 360 auf 260 gesenkt wurde. Dies allein ermöglicht der Fakultät aber noch keinen adäquaten Unterricht zur Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen und Schlüsselqualifikationen. Insbesondere verfügt die Fakultät über kein Personal, das diesen Unterricht in angemessener Weise geben könnte.
Es macht wenig Sinn, ein Gesetz zu verabschieden, wenn die Voraussetzungen zu dessen Umsetzung nicht im Ansatz hergestellt sind. Wir hätten deshalb gerne im Innen- und Rechtsausschuss den Vertretern der Fakultät Gelegenheit gegeben, ihre Argumente noch einmal mündlich vorzutragen und sich dabei auch Fragen der Ausschussmitglieder zu stellen. Leider wurde unser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Allein dieses Verhalten der Mehrheitsfraktionen macht es uns unmöglich, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. Es entspricht gutem parlamentarischen Brauch, Anträgen auf Anhörungen stattzugeben.
Bereits in der 1. Lesung haben wir darauf aufmerksam gemacht dass der Gesetzentwurf der Landesregierung recht dürr ist. Er umfasst gerade einmal 16 Paragraphen. Viele gewichtige Fragen will die Landesregierung nicht durch Gesetz, sondern durch Verordnung regeln. Darunter so wichtige Fragen wie Gliederung des Vorbereitungsdienstes. Wir haben darauf verzichtet, Änderungsanträge zu stellen, weil sich diese in die Systematik des Gesetzentwurfes der Landesregierung nicht eingefügt hätten. Wünschenswert wäre es aus unserer Sicht aber gewesen, diese und andere Fragen gesetzlich zu regeln.
Es gibt keinen Zweifel an der Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung, und es gibt ebenso wenig Zweifel, dass das Bundesgesetz zur Reform der Juristenausbildung aus dem Jahre 2002 ebenso Verbesserungen darstellt wie das nun in 2. Lesung beratene Juristenausbildungsgesetz des Landes. Aus den von mir genannten Gründen können wir dem Gesetz trotzdem nicht zustimmen, wir werden uns der Stimme enthalten.