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20.01.04
14:23 Uhr
CDU

Johann Wadephul: CDU lehnt Haltbarkeitsdatum für Volksentscheid – Gesetze ab

Nr. 24/04 20. Januar 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik Johann Wadephul: CDU lehnt Haltbarkeitsdatum für Volksentscheid – Gesetze ab SPD soll mit mehr Demokratie bei sich selber anfangen
Zur geplanten Reform des schleswig-holsteinischen Volksabstimmungsrechts erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Johann Wadephul:
Wir lehnen das geplante „Haltbarkeitsdatum“ für Gesetze, die durch Volksentscheid zustande gekommen sind, ab. Wir teilen dabei die vom Innenminister in den Ausschusserörterungen vorgetragenen Bedenken:
1. Wenn der Landtag in der Tat entschlossen wäre, ein innerhalb der letzten zwei Jahre durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz zu ändern, dann müsste er sich das genau überlegen. Denken Sie nur an die von uns erlebte öffentliche Situation bei der Rechtschreibreform. Ich behaupte: Eine solche Korrektur wird ohnehin nur mit den Stimmen mindestens der beiden großen Fraktionen, also de facto mit 2/3 Mehrheit, zustande kommen. Eine Verfassungsänderung ist überflüssig.
2. Wenn SPD und Grüne mehr Demokratie wollen, dann sollten sie in ihren eigenen Parteien anfangen. So stimmen in einigen Wahlkreisversammlungen gerade einmal 20 SPD-Genossen darüber ab, wer Landtagskandidat wird. Das krasse Missverhältnis zu ca. 55.000 Wahlberechtigten pro Landtagswahlkreis ist der eigentliche Skandal.
3. In der CDU Schleswig-Holstein darf jedes Mitglied sofort mitbestimmen und – wählen.
Davon ist die Funktionärspartei SPD noch weit entfernt.
Die CDU-Landtagsfraktion wird der Verfassungsänderung nach Einführung eines sogenannten Haltbarkeitsdatums nicht zustimmen.