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20.01.04
14:12 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: GdP-Forderung berechtigt

Nr. 23/04 20. Januar 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Justizpolitik Thorsten Geißler: GdP-Forderung berechtigt „Die Forderung der Gewerkschaft der Polizei, Bediensteten im schleswig- holsteinischen Justizvollzug das Distanzmittel Pfefferspray als Selbstverteidigungsmittel einzusetzen, ist berechtigt. Ich hoffe, dass das Justizministerium der Forderung umgehend Rechnung trägt“. Dies erklärte heute der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler.
Der CDU-Abgeordnete verwies darauf, dass er bereits im September 2002 diesbezüglich eine Kleine Anfrage an das Justizministerium gerichtet hatte. In der Antwort hatte die Landesregierung erklärt, sie wolle zunächst die Erfahrungen anderer Länder abwarten und auswerten. „Es ist befremdlich, dass nach einem so langen Zeitraum immer noch keine Entscheidung getroffen wurde. Ich habe daher heute erneut eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet“, sagte Geißler.

Anlage: Kleine Anfragen http://www.lvn.ltsh.de/infothek/wahl14/drucks/2100/drucksache-14-2157.pdf

Drucksache 15/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Januar 204 15. Wahlperiode Kleine Anfrage

des Abg. Thorsten Geißler (CDU)
Selbstverteidigungsausstattung von Justizvollzugsbediensteten (2. Kleine Anfrage)
Vorbemerkung des Fragestellers:
In der Antwort der Landesregierung auf die 1. Kleine Anfrage vom 25. September 2002 wird auf eine Auswertung verwiesen, die den Einsatz von Pfefferspray bei Gefangenen auswerten soll. Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchem Ergebnis hat die Auswertung der Erfahrungen des Einsatzes von Pfefferspray geführt?
2. Welche Länder statten ihre Justizvollzugsbediensteten zur Selbstverteidi- gung mit Pfefferspray aus?
3. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass die schleswig-holsteinischen Justizvollzugsbediensteten künftig entsprechend ausgestattet sind?
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wann wird die Ausstattung erfolgen?