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06.10.03
11:20 Uhr
CDU

Manfred Ritzek: Entwurf der Verfassung bedeutet Änderungsfähigkeit

Nr. 426/03 06. Oktober 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Europapolitik Manfred Ritzek: Entwurf der Verfassung bedeutet Änderungsfähigkeit „Wenn der Entwurf der Europäischen Verfassung in der jetzt beginnenden Europäischen Regierungskonferenz nicht mehr geändert werden könnte, wäre die Postzusendung mit den jeweiligen Unterschriften der Regierungschefs ausreichend, um dieses Dokument zu verabschieden,“ so der europapolitische Sprecher der CDU- Fraktion Schleswig-Holstein.
Der bisherige Entwurf sei ein allgemein anerkanntes Dokument, aber eben ein Entwurf, der durch verantwortliche und inhaltsreiche Ergänzungen/ Änderungen noch mehr Substanz für die endgültige Verfassung erhalte.
„Und hier ist insbesondere die Aufnahme des Gottesbezuges in die Präambel zu nennen,“ so Ritzek.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag habe sich für die Aufnahme ausgesprochen, wie auch die Ministerkonferenz der Bundesländer, bedeutende Mitgliedsländer seien ebenfalls für die Aufnahme des Gottesbezuges in die Präambel.
„Wenn, wie in der Präambel beschrieben, alle Werte aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas geschöpft werden, so kann es sich bei der religiösen Überlieferung doch nur um die jüdisch-christliche handeln. Ohne den Humanismus als eine zentrale Epoche in der europäischen Geschichte anzuzweifeln, ist die europäische Geschichte aber länger als 200 Jahre. Es ist nicht einzusehen, warum der Verfassungskonvent die 1200 Jahre lange Geschichte Europas von der Krönung Karls des Großen im Jahre 800 auf einen Zeitraum von 200 Jahren verengen will,“ so Ritzek.
Alle Werte, die der Konvent im Präambel-Entwurf nennt, fänden ihren Ursprung in der langen Geschichte des Christentums, eine Epoche, die voller Auseinandersetzung war, auch zwischen klerikalen und säkularen Kräften. Die Werte der Europäischen Union setzen das Christentum mit seiner ganzen Entwicklung voraus, ob man es will oder nicht.
„Der Europarat hat bei seiner Gründung die Verschränkung von Christentum und Europa als einmalig geschichtliche Entwicklung noch akzeptiert, als sie das mit der heutigen Europaflagge gültige Symbol schufen. Es gibt keinen Grund, warum in der jetzigen Verfassungspräambel vom christlichen Erbe keine Rede mehr sein soll,“ so Ritzek.
Es werde noch andere Änderungswünsche geben, von kleineren und größeren gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedsländern. Textliche, zum Teil sprachlich komplizierte Ausdrucksweisen, scheinen das kleinste Problem zu sein. Die Zahl der hauptamtlichen Kommissare, die Berufung und Verantwortlichkeit der Mitglieder des Rechnungshofes, die Zahl der Mitglieder des Europäischen Gerichtshofes seien noch einige weitere Aufgaben, die umfassend in dem endgültigen Entwurf geregelt werden müssen.
„Die Regierungskonferenz wird an Änderungswünschen nicht scheitern. Dafür ist das bisher Erreichte schon von geschichtlicher Bedeutung. Aber gegen substanzielle, nachhaltige Veränderungen, insbesondere bezogen auf die europäischen Werte, wird hoffentlich keiner etwas haben können,“ so Ritzek abschließend.