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29.08.03
12:35 Uhr
CDU

Martin Kayenburg:Was drinnen ist, muss auf der Verpackung stehen!

Nr. 348/03 29. August 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Innenpolitik TOP 8 Martin Kayenburg: Was drinnen ist, muss auf der Verpackung stehen! Grundsätzlich haben nach unserem Grundgesetz (Artikel 70 und 72 GG) die Länder das Recht der Gesetzgebung. Dieses Recht wurde zu Gunsten des Bundes bei der Entwicklung der Bundesrepublik immer weiter ausgehöhlt. Der Bund hat ehrgeizig immer mehr Kompetenzen an sich gezogen.
Beim Presserecht aber (Artikel 75 Abs. 1 Nr. 2 GG) hat der Bund ausnahmsweise die Rahmengesetzgebungskompetenz. Ausübung - Fehlanzeige. Im Presserecht hat der Bund überhaupt keinen Ehrgeiz entwickelt. Die ihm obliegende Aufgabe, einen Rahmen für ein modernes Presserecht zu schaffen, hat er bis heute nicht erfüllt.
Deswegen haben die Länder seit 1959 Landespressegesetze geschaffen. Dank der Abstimmung der Länder besitzen wir ein weitgehend übereinstimmendes Presserecht, das sich allerdings aus den einzelnen Landespressegesetzen zusammensetzt.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass wir mit dem neuen schleswig- holsteinischen Landespressegesetz einen weiteren Fortschritt für das Presserecht erzielen und dass wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen sollten.
Innenminister Klaus Buß erhofft sich sowohl durch die Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse als auch von der erweiterten Impressumspflicht „mehr Transparenz“, die für eine demokratische Willensbildung notwendig sei (Landeszeitung, 13.08.03). Dem kann ich nur zustimmen. Ich will das auch begründen.
Die örtliche Tageszeitung gehört für viele von uns schon morgens beim Frühstück einfach dazu - genau so wie die Lokalsender. Die Medien berichten, kommentieren und informieren. - Sie sind einflussreich.
Nicht von ungefähr werden die Medien als „vierte Gewalt“ in der modernen Demokratie bezeichnet. Umso wichtiger ist es, dass Medien politisch fair sind. Denn nur aufgrund einer neutralen, überparteilichen Berichterstattung können sich die Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Meinung bilden. Die Medienmacht der SPD aber bringt den fairen Wettbewerb und die Unabhängigkeit doch in Gefahr. Über ihre Medienholding DDVG hält die SPD Anteile an über 70 Printmedien (unter anderem knapp 30 Tageszeitungen, rund 40 Anzeigenblätter, fünf Magazine, „Vorwärts“). Diese Zeitungen haben eine Gesamtauflage von rund acht Millionen Exemplaren und erreichen etwa 16 Millionen Leser.
Darüber hinaus hat die Partei Beteiligungen and drei TV-Produktionsgesellschaften und über 20 Radiosendern mit über 7,5 Millionen Hörern.
Fazit: Die SPD ist ein regelrechter Medienkonzern! Dabei sollen doch eigentlich die Medien als „Vierte Gewalt“ die Parteien kontrollieren und nicht umgekehrt.
Aber nicht genug damit. Die Medienbeteiligungen zahlen sich für die SPD auch finanziell aus - was ich persönlich in einem marktwirtschaftlichen System nicht für vorwerfbar halte, feststellen will ich aber, dass fast 10 Millionen Euro in die Kassen der Sozialdemokraten - und damit natürlich auch in den Wahlkampf - flossen (Quelle: Studie des Medienforschungsinstituts „Medien-Tenor“, Forschungsbericht Nr. 129 vom 15. Februar 2003). Deswegen ist die Union der Auffassung: Insbesondere für Zeitungen sollte dasselbe gelten wir für Lebensmittel - es muss drauf stehen, was drin ist.
Wahrscheinlich sind die finanziellen Aspekte auch der Grund, warum der Medienkanzler Schröder der Aufforderung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) noch nicht nachgekommen ist, er möge angesichts der Konzentration auf dem Zeitungsmarkt dafür sorgen, dass die Besitzverhältnisse für den Leser transparenter werden.
Insofern begrüßt die CDU-Landtagsfraktion den heutigen Gesetzentwurf, der - orientiert nach dem bayerischen Beispiel - ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz ist (Quelle: www.csu-online.de, Pressemitteilung: Eugen Freiherr von Redwitz: Bayerisches Presserecht macht Schule - jetzt auch in Schleswig-Holstein).
Als Politiker und Demokraten müssen wir schon aus grundsätzlichen Erwägungen die Frage klären, ob die Medienbeteiligung von Parteien überhaupt demokratisch ist und ob und gegebenenfalls wie weit die Pressefreiheit dadurch gefährdet beziehungsweise eingeschränkt wird. Einen guten Ansatz für noch mehr Transparenz sehe ich in dem Vorschlag meines bayerischen Kollegen Eugen Freiherr von Redwitz (Leiter der Arbeitsgruppe Medien im Bayerischen Landtag), dass mittelbare Medienbeteiligungen von Parteien explizit mit dem Namen der Partei im Impressum erscheinen müssten, weil Parteien eine besondere Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess spielen. Diese Diskussion sollten wir aber im Ausschuss fortsetzen.
Das gilt auch für die Frage, warum der Gesetzentwurf keine Gesamtlösung nach dem Vorbild des saarländischen Mediengesetzes anstrebt, um so auch im Rahmen einer Deregulierung mehr Transparenz zu schaffen.
Hätte die Regierung sich für eine völlige Neukonzeption der Mediengesetze entschieden und unter anderem das Landespressegesetz sowie das Landesrundfunkgesetz zusammengefasst, hätten wir einen zukunftsfähigen, einheitlichen und für alle technischen Fortschritte offenen Regelungsrahmen geschaffen, der den gestiegenen Anforderungen der Informationsgesellschaft und der Digitalisierung hätte gerecht werden können. Hier haben Sie eine Chance vertan und sind in der Neugestaltung oberflächlich geblieben.
Und dass oberflächlich gearbeitet wurde, zeigt sich auch in den „Persönlichen Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur“ (Art. 1 § 9 (1) 3). Offenbar haben Sie da vergessen, die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre anzugleichen. Denn dort heißt es: „Als verantwortlicher Redakteur kann nicht tätig sein und beschäftigt werden, wer (...) 3. das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat, (...)“.
Anscheinend haben Sie diesen Passus von 1964 ohne jegliche Prüfung übernommen, als die Volljährigkeitsgrenze bei 21 Jahren lag.
Sollte dies jedoch beabsichtigt gewesen sein, so würde mich das sehr wundern, denn bis jetzt galten wir doch als die „Konservativen“ und meine Forderung, die Altersgrenze herabzusetzen, wäre geradezu revolutionär, - auch ein Thema für den Ausschuss.
Ich beantrage Ausschussüberweisung.