Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.08.03
15:01 Uhr
CDU

Jürgen Feddersen: Vorrang des Küstenschutzes gesetzlich verankern

Nr. 338/03 28. August 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Agrarpolitik TOP 16 Jürgen Feddersen: Vorrang des Küstenschutzes gesetzlich verankern In den letzten Wochen haben wir mehrfach gehört, Minister Buß räume im Zweifel dem Küstenschutz Vorrang vor anderen Interessen ein. Vorrang vor anderen Schutzinteressen heißt auch, dass dem Naturschutz eine Gleichrangigkeit nicht zugebilligt wird, soweit eine Konkurrenzsituation besteht.
Ich wüsste gerne, wie der grüne Koalitionspartner dies sieht.
Entscheidender ist jedoch die Frage der Glaubwürdigkeit und die praktische Umsetzung, Herr Minister Buß. Wenn Sie es ernst meinen, dann folgen Sie unserem Vorschlag. Setzen Sie sich ein für entsprechende Änderungen in den Gesetzen - wie zum Beispiel im Nationalparkgesetz. Es reicht nicht aus, den Menschen an den Küsten das zu sagen, was sie gerne hören wollen und wenn es darauf ankommt, ganz anders zu entscheiden. Hier in Schleswig-Holstein drückt man es sehr einfach aus: „Tun Sie Butter bei die Fische“!
Gehen Sie einen Schritt weiter und untermauern Sie, was Sie den Menschen versprechen und verankern Sie den Vorrang gesetzlich. Die Lebenswirklichkeit sieht bisher leider völlig anders aus. Unser Arbeitskreis „Agrar“ hat sich kürzlich das Deichbauvorhaben in Maasholm- Oehe angesehen. Von der Planung bis zum Bau sind neun Jahre vergangen. Allein rund fünf Jahre hat das Landesamt für Natur und Umwelt mit der Prüfung in Anspruch genommen. Solche Verfahrenszeiten sind einfach nicht akzeptabel. Jeder private Bauherr hat Anspruch auf eine Entscheidung der Behörde innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Erfolgt keine Entscheidung, kann er dennoch mit dem Bau beginnen. Auch für Deichbauvorhaben müssen angemessene Fristen gesetzt werden. Hier muss gelten, was Sie formuliert haben, Herr Minister Buß: „Im Zweifel hat der Küstenschutz Vorrang vor anderen Interessen“. Entweder ein Deichbau ist notwendig, dann muss er zügig ausgeführt werden. Oder er ist nicht notwendig, dann kann man den Bau lassen und viel Geld sparen. Eine Besonderheit in Maasholm-Oehe ist die rund zweijährige Diskussion zwischen dem Land und dem örtlichen Deichverband über die Höhe der aufzubringenden Eigenleistung! Ich will gerne deutlich machen, dass die Vereinbarung über die Eigenleistung in Höhe von 5,5 Prozent sehr angemessen und nicht zu kritisieren ist.
Dagegen halten möchte ich jedoch, dass zusammen mit der Verfahrensdauer beim Landesamt sieben Jahre ins Land gegangen sind, in denen sich die Preise um rund 15 Prozent verteuert haben. Da hilft dann am Ende auch kein günstiges Ausschreibungsergebnis mehr.
Ach im Interesse der Landeskasse ist es daher angebracht, den Vorrang für den Küstenschutz nicht als Leerformel durch das Land zu tragen, sondern auch mit einer notwendigen Straffung der Verfahren deutlich zu machen.
Notwendig ist aber auch, innerhalb der Landesregierung klar zu machen, welche Prioritäten gelten sollen. Beispiel Sylt. Dort wird mit dem Umweltministerium über Natu5rschutzpläne an der Ostküste diskutiert, die auch den Küstenschutz berühren. Ich zitiere aus der Tageszeitung „Die Welt“ vom 20. 08. 2003: „Bei einer Informationsveranstaltung des Umweltministeriums wurde uns gesagt, dass bei der Abwägung der Interessen ausschließlich ökologische Gesichtspunkte zählen.“
Herr Minister Buß, die Ernsthaftigkeit des Vorranges für den Küstenschutz muss daher bezweifelt werden.
Wir Küstenbewohner werden nicht zulassen, dass Sie uns Sand in die Augen streuen, aber die Wirklichkeit völlig anders aussieht.
Wir hätten heute auch die fertigen Gesetzesänderungsvorschläge erneut auf den Tisch legen können. Das aber haben wir schon gemacht – und zwar bei vergangenen Gesetzesnovellierungen wie zum Beispiel beim Nationalparkgesetz. Unsere Vorschläge hat Rot-Grün jedoch damals abgelehnt. Wenn Sie mit uns in dieser Frage nunmehr einig sind, gibt es keinen Grund, untätig zu bleiben.
Deshalb rufe ich Ihnen nochmals zu, Herr Minister: „Tun Sie Butter bei die Fische“ und legen Sie dem Parlament entsprechende Vorschläge für Änderungen der einschlägigen Gesetze vor. Nur das ist glaubwürdig und verlässlich und für alle Beteiligten bindend. Unsere Unterstützung kann ich Ihnen zusagen.