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19.06.03
10:22 Uhr
CDU

Werner Kalinka:Vordinglich sind Reformen, Kosten reduzieren und d as Ge-bot sozialer Gerechtigkeit beachten

Nr. 265/03 19. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Sozialpolitik TOP 17, 20 und 23 Werner Kalinka: Vordinglich sind Reformen, Kosten reduzieren und das Gebot sozialer Gerechtigkeit beachten
In der Landtagsdebatte am 19. Juni 2003 begründete der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, den Antrag der CDU-Landtagsfraktion:
„Die Sozialversicherungssysteme haben in Deutschland entscheidend dazu beigetragen, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen. Sie sind und bleiben unverzichtbarer Bestandteil einer solidarischen Gesellschaft.
Stetiges wirtschaftliches Wachstum, ein hohes Niveau an Erwerbstätigkeit und der Abbau der Arbeitslosigkeit sind entscheidende Voraussetzungen, um die derzeitigen und künftigen Herausforderungen der Sozialversicherungssysteme bewältigen zu können. Die Politik der Bundesregierung und der Landesregierung leistet dazu keinen ausreichenden Beitrag. Sozial ist, was Arbeitsplätze schafft.
Immer weniger Beitragszahler werden die Leistungen des derzeitigen Sozialstaates nicht erwirtschaften können. Deshalb sind eine Kürzung der Leistungen und die Übernahme von mehr Eigenverantwortung durch die Bürger notwendig.
Die demographische Entwicklung: Der Anteil der über 60-Jährigen wird sich bis 2040 verdoppeln. Dies macht es erforderlich, Reformen der Sozialversicherungssysteme langfristig anzulegen.
Steuererhöhungen sind „Gift“ für die wirtschaftliche Entwicklung. Der Haltung des Bundeskanzlers, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Agenda 2010 abzulehnen, wird zugestimmt.
Vordringlich sind vielmehr tatsächliche Reformen der Sozialsysteme, die Kosten reduzieren und das Gebot sozialer Gerechtigkeit beachten. Dazu zählt • soziale Leistungen den wirklich Schwachen zugute kommen zu lassen und dem Missbrauch von Sozialhilfeleistungen wirkungsvoll Einhalt zu gebieten;



• ein transparentes, patientenorientiertes und zukunftsfähiges Gesundheitswesen, in dem unabhängig vom Einkommen jeder Patient die notwendige medizinische Versorgung weiter erhält, dazu nicht zählende Bereiche jedoch auf privater Vorsorgebasis geregelt und versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanziert werden;
• ein Rentensystem, bei dem es sich lohnt, langfristig – im Vertrauen auf die erwartete Rente – einzuzahlen und nicht besorgt sein zu müssen, ohne ausreichende Alterssicherung zu sein;
• die Wirklichkeit des tatsächlichen Renteneintrittsalters den rechtlichen Gegebenheiten (65 Jahre) anzupassen;
• eine Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sofern dieses mehr Arbeit schafft, entbürokratisiert und die Kommunen finanziell entlastet;
• eine Umgestaltung des Kündigungsschutzrechtes, das einerseits den notwendigen Schutz für langjährig Beschäftigte sichert, andererseits den Arbeitgebern, die einstellen wollen, die Möglichkeit eröffnet, Beschäftigungsverhältnisse flexibler zu gestalten;
• eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent auf unter 5 Prozent.
Nach einer solchen Strukturreform ist grundlegend zu prüfen, welcher Teil der Aufwendungen für die soziale Sicherung von allen Mitgliedern der Gesellschaft aufgebracht werden soll bzw. welche Versicherungsleistungen von den Beitragszahlern aufzubringen sind.
Mit Besorgnis ist festzustellen, dass Ankündigungen der Bundesregierung – z. B. hinsichtlich der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2004 – in ihren vorbereitenden Schritten zu wenig mit den Kommunen abgestimmt werden.“