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28.04.03
16:54 Uhr
CDU

Kerssenbrock: Landgericht Berlin hält Aussage von Simonis für unwahr

Nr. 182/03 28. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


2. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kerssenbrock: Landgericht Berlin hält Aussage von Simonis für unwahr Zu der Berichterstattung der Zeitung „Die Welt“ sowie der Beweisaufnahme des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom heutigen Tage erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock MdL:
„Das Landgericht Berlin hat nunmehr amtlich durch drei Berufsrichter festgestellt, dass der Aussage der Ministerpräsidentin vor dem Ausschuss nicht geglaubt werden kann.“
Simonis hatte zu einem Treffen mit Pröhl anlässlich ihres Geburtstages am 04.07.2001 behauptet, dass es nicht private Gründe für dieses Treffen gegeben habe, sondern dass an diesem Tage über den Verbleib des Wikingerschiffes entschieden werden musste. Insbesondere sei nicht über die Vorgänge um das Kieler Schloss gesprochen worden. In ihrem Rechtsstreit mit dem Magazin „Der Spiegel“ ist Simonis mit dieser Aussage gescheitert. Die Richter hielten diese Aussage für unwahr und die angegebenen Gründe für vorgeschoben. Das Gericht habe festgestellt, dass die vom „Spiegel“ zitierte Falschaussage „durchaus zum Rücktritt der Ministerpräsidentin führen kann“.
Die heutige Beweisaufnahme hat ergeben, dass sämtliche Zeugen vor Abbruch der Verhandlungen über die Doppelrolle Pröhls informiert waren. Auch insoweit gerät die Aussage von Frau Simonis, sie habe als einzige weder von dem Interesse des Hamburger Unternehmers Brückner an dem Schloss sowie die Vorstandstätigkeit Pröhls für dessen Aktiengesellschaft B&B nichts mitbekommen, immer mehr in Zweifel.