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04.04.03
13:13 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Liquidität für mittelständische Betriebe verbessern

Nr. 162/03 04. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Finanzpolitik Hans-Jörn Arp: Liquidität für mittelständische Betriebe verbessern Wer mit mittelständischen Unternehmern redet, der weiß um ihren Unmut. Vor den Wahlen versprechen, nach den Wahlen vergessen – so ein weit verbreitetes Gefühl bei den Betroffenen. Wenn wir es ernst meinen mit der Bedeutung des Mittelstandes für Beschäftigung und Ausbildung, müssen wir uns gerade in ihrem Sinne um eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen kümmern.
Genau an dieser Stelle setzt unser Antrag an. Wir wollen erreichen, dass die Landesregierung so schnell wie möglich eine Bundesratsinitiative startet, um das Umsatzsteuerrecht zu verändern. Es soll erreicht werden, dass kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Millionen € die Umsatzsteuer erst nach dem Eingang der Zahlungen und nicht zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abführen müssen. Das geltende Recht geht von einer Sollbesteuerung aus. Derjenige, der Umsätze erzielen will, muss bereits mit der Rechnungslegung die Umsatzsteuer für die zu erwartenden Umsätze an das Finanzamt abführen. Eine Ausnahmeregelung ist in § 20 des Umsatzsteuergesetzes enthalten. Das bedeutet: Ein Unternehmer, der eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware geliefert hat, hatte Kosten für die Dienstleistungserbringung oder die Lieferung der Ware, hat noch keine Einnahmen, muss aber bereits die Umsatzsteuer auf die zu erwartenden Umsätze abführen. Der mittelständische Unternehmer finanziert de facto den Fiskus vor. Wir wissen aber, dass immer häufiger Kunden ihre Rechnungen gar nicht oder nur extrem verspätet bezahlen. Das führt dann zu den immer häufiger bekannt gewordenen Liquiditätsengpässen, auf die auch die Insolvenzrate zurückzuführen ist. Allein 3.436 Insolvenzen 2002 in Schleswig- Holstein und damit fast doppelt soviel wie im Jahr davor, muss zu allen möglichen Überlegungen führen, um diese Anzahl drastisch zu reduzieren.
Wir wollen erreichen, dass die mittelständischen Unternehmer, wenn sie bis zu 2,5 Millionen € Jahresumsatz erzielen, die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Dabei müssen wir natürlich europäisches Wettbewerbsrecht beachten. Deshalb müssen wir auch im Bundesrat für eine Mehrheit aller Bundesländer und für eine Lösung werben, die mit dem europäischen Wettbewerbsrecht in Einklang steht. Ich bitte Sie, unsere Initiative zu unterstützen und damit eine Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen zu ermöglichen. Sie hat auch noch den Charme, dass sie den Steuerzahler nicht zusätzlich Geld kostet, sondern für die öffentlichen Haushalte kostenneutral ist.
Wenn wir diese Bundesratsinitiative erfolgreich auf den Weg bringen, dann könnten mittelständische Unternehmen auch bei uns im Lande diese Möglichkeit der Liquiditätsverbesserung eingeräumt werden. Hiermit lösen wir auch ein Versprechen ein, das wir vor den Wahlen gegeben haben, nämlich dass wir uns vor allem um die kümmern, die in diesem Land ein besonderes Risiko im Hinblick auf Beschäftigungs- und Ausbildungssicherung eingegangen sind, nämlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Wir müssen den Firmen wieder Luft zum Atmen und Lust zum Handeln geben. Hierzu gehört auch, dass will ich zum Schluss nur noch kurz erwähnen, eine entschlossene Entbürokratisierung.
Wenn es Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die die kontrollierte Nichteinhaltung von Vorschriften als „überlebensnotwendigen Notwehrakt“ bezeichnen, dann zeigt dies einmal mehr: Es ist Zeit zum Handeln!