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04.04.03
10:37 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Regierung Simonis unfähig zu Verwaltungsstrukturreform

Nr. 156/03 04. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Innenpolitik TOP 6 Klaus Schlie: Regierung Simonis unfähig zu Verwaltungsstrukturreform In der Debatte über die Antwort der Landesregierung auf die „Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verwaltungsstrukturreform 1996 – 2002“ erklärte der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Innenpolitiker Klaus Schlie, dass die Dürftigkeit der Antwort der Regierung Simonis die Unfähigkeit zu einer wirklichen Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein eindrucksvoll dokumentiert.
Seit 1988 gibt es Denkfabriken, Leitbilddiskussionen, Seminare, Klausurtagungen und als Ergebnis nur Ankündigungen, aber keine Maßnahmen. Auch die letzte Kabinettsklausur, die monatelang mit einem hohen Erwartungshorizont hinsichtlich einer wirklich durchgreifenden Reform des mehrschichtigen Verwaltungsaufbaus in Schleswig-Holstein versehen wurde, enthält keine einzige tatsächlich umsetzbare Strukturreform.
Am Beispiel der Umweltverwaltung wird deutlich, dass Schleswig-Holstein sich eine außerordentlich personalintensive und somit kostenträchtige und vor allen bürokratische Verwaltungsstruktur leistet. Anstelle einer durchgreifenden Reduzierung der Aufgaben und einer wirklichen Verlagerung der Vollzugsaufgaben auf den kommunalen Bereich ist alles im Diskussionsdickicht stecken geblieben. Außer in einem Geheimpapier des grünen Umweltministers, dass u.a. auch eine Gebietsreform mit drei anstelle von elf Kreisen vorsieht, gibt es auch aus der Strukturkommission der Landesregierung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wurde, keinen einzigen konkreten Vorschlag.
Die CDU fordert nach wie vor in Schleswig-Holstein den konsequenten zweistufigen Verwaltungsaufbau, verbunden mit einer konsequenten Funktionalreform, d.h. einer wirklichen Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene. Diese Aufgabenverlagerung muss aber auch mit einer Verantwortungs- und Entscheidungsbefugnis verbunden sein.