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02.04.03
16:52 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Mutige Entscheidungen zur Verkleinerung des Landtag es

Nr. 148/03 02. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Landespolitik TOP 5 Klaus Schlie: Mutige Entscheidungen zur Verkleinerung des Landtages SPD und CDU legen dem Hohen Haus heute den am 13. Dezember 2002 angekündigten Antrag zur Änderung der Landesverfassung vor.
Entsprechend dem Vorschlag der „Unabhängigen Sachverständigenkommission zu Fragen der Abgeordnetenentschädigung“ in Schleswig-Holstein wollen wir in Artikel 11 Absatz 3 unserer Landesverfassung zur allgemeinen Regelung über die angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Aussage zur Entschädigung der Abgeordneten einen Zusatz über den Kreis der Abgeordneten aufnehmen, die wegen ihrer besonderen parlamentarischen Funktion eine zusätzliche Entschädigung enthalten.
Wir folgen dabei unmittelbar den Vorschlägen der sogenannten Benda-Kommission und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass bei der Entschädigung von Mitgliedern der Landtage der maßgebliche Prüfungsmaßstab in erster Linie die jeweilige Landesverfassung ist. Die Kommission unter Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts schlägt vor, dass der begrenzte Personenkreis der zukünftigen Zulagenempfänger in der Landesverfassung festgelegt wird. Wir folgen diesem Vorschlag, weil wir neben dem Kreis der vom Bundesverfassungsgericht definierten Zulagenempfänger - dies sind der Landtagspräsident, die Landtagsvizepräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden auch die Parlamentarischen Geschäftsführer eindeutig rechtlich abgesichert zu diesem Zulagenempfängern definieren wollen. Dadurch ist laut Professor Benda sichergestellt, dass das Prinzip gewahrt ist, dass die Gewährung einer Funktionszulage sich auf die „zahlenmäßig begrenzten Spitzenpositionen im Parlament“ beschränkt. Über die vom Bundesverfassungsgericht hinaus definierten Funktionen ist somit auch die wichtige Funktion der Parlamentarischen Geschäftsführer rechtssicher als funktionszulagenberechtigter Kreis erfasst.
Der zweite Punkt der Änderung der Landesverfassung betrifft die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten. In Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 wird die Zahl des Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages bisher mit 75 festgeschrieben. Vorher ergab sich die Zahl der Abgeordneten aus dem Landeswahlgesetz und stand somit zur Disposition der einfachen Mehrheit im Landtag. Die Festlegung der Abgeordnetenzahl in der Landesverfassung soll dazu beitragen, dass diese Frage aus der politischen Alltagsauseinandersetzung herausgehalten werden soll und im Interesse einer verfassungspolitischen Kontinuität die Abgeordnetenzahl der Disposition der jeweiligen Regierungsmehrheit entzogen werden soll.
SPD und CDU wollen mit Beginn der 16. Wahlperiode im Jahr 2005 die Zahl der Abgeordneten in der Landesverfassung auf 69 festlegen. Statt der bisher 45 wird es dann nur noch 40 Wahlkreise geben. Dies ist der richtige Weg, um dauerhaft einen kleineren Landtag zu gewährleisten und gleichzeitig die Präsenz der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen im Flächenland Schleswig-Holstein sicherstellen. Dies ist ein mutiger Schritt. Wenn heute 89 Landtagsabgeordnete darüber entscheiden, dass in zwei Jahren im Regelfall 20 Abgeordnete weniger im Landtag sitzen werden, dann muss jeder, der darüber entscheidet, schon ein Stück politischer Geradlinigkeit unter Beweis stellen - schauen wir einmal bei der Abstimmung in der 2. Lesung, wer dazu bereit ist.
Auch der Wegfall von 5 Wahlkreisen stellt in einem relativ dünn besiedelten Flächenland wie Schleswig-Holstein für die beiden großen Volksparteien eine große Herausforderung dar, weil wir uns als unmittelbare Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verstehen. Diesen Anspruch muss - oder besser noch - kann man mit einer Partei mit 3 oder 5 Abgeordneten nicht haben. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist es allerdings.
Überhang- und Ausgleichsmandate können nicht abgeschafft werden, so dass es bei einem extrem guten Wahlergebnis für eine Partei im Höchstfall 77 Abgeordnete geben könnte. Dies allerdings ist ein rein theoretischer Fall. Die Abgeordnetenzahl wird nun dauerhaft auf 69 begrenzt. Dies ist eine sachgerechte und mutige Entscheidung.
Nun darf man als Politiker auch bei mutigen Entscheidungen ja nicht darauf hoffen, dass man deshalb gelobt wird - aber man darf ja zumindest hoffen, dass diejenigen, die - gleich ob Journalist, Steuerzahlerbundfunktionär, professioneller Leserbriefverfasser oder Bürger - sich doch zumindest mit den Sachargumenten auseinandersetzen. Ich habe die Hoffnung bei den meisten angesprochenen Gruppen nicht aufgegeben. Den meisten Sachverstand verspüre ich bei der Diskussion mit den Bürgern im Land, den geringsten bei den Steuerzahlerbundfunktionären.
Unabhängig davon beantrage ich Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung und hoffe, in der Mai-Sitzung des Landtages darauf, dass alle Fraktionen im Haus dieser Reduzierung des Landtages auf 69 Abgeordnete zustimmen.