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31.03.03
14:16 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Mehr Entscheidungskompetenz und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Länder

Nr. 142/03 31. März 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Innenpolitik Martin Kayenburg: Mehr Entscheidungskompetenz und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Länder Zu dem heutigen Föderalismuskonvent in Lübeck erklärte der Vorsitzende der CDU- Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg:
„Im Mittelpunkt des heutigen Konvents in Lübeck steht der deutsche Föderalismus, der sich als Erfolgsmodell bewährt hat. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses müssen jedoch die Beziehungen zwischen den Kommunen, den Ländern, dem Bund der EU dringend reformiert werden. Die Zuständigkeiten bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben – nach dem Grundgesetz eigentlich Ländersache – zwischen EU, Bund und Land haben sich inzwischen ins Gegenteil verkehrt. Das ist nicht mehr hinnehmbar.
Wir brauchen daher eine Wiederbelebung der ursprünglichen föderalen Elemente und es ist wichtig, dass wir Parlamentarier mit einer Stimme sprechen. Der Konvent in Lübeck hat dafür ein Zeichen gesetzt.
Denn nur, wenn es gelingt, ein Europa der Regionen, ein Europa der Vielfalt und ein Europa der Subsidiarität zu entwickeln, wird auch die große Herausforderung, nämlich die Osterweiterung und damit die Wiedervereinigung Europas mit freien und unabhängigen demokratischen Staaten ein Erfolg. Hier sind die Politiker aufgefordert den Bürgern Europa durch ein klares, wirksames und demokratisches Konzept näher zu bringen.“

Rede des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg zum Föderalismuskonvent am 31.03.03 in Lübeck

Anrede
Die Herausforderungen, vor denen Europa steht, sind vielfältig. Die Erweiterung muss bewältigt werden. Europa muss sich als Weltmacht verstehen und Verantwortung übernehmen. Wir wollen eine starke und handlungsfähige EU.
Wenn die EU keinen Weg zu gemeinsamer Wahrnehmung von Verantwortung findet, wenn die Staaten selbstgerecht und regierungs-egoistisch individual interessiert priorisieren, dann stecken wir schlicht in einer Sackgasse.
Eine Lösung kann der in Laeken angedachte Weg „zu einer Verfassung für die europäischen Bürger“ bieten, wenn die Regionen, die Länder angemessen beteiligt werden, d.h. wir wollen eine Union, die föderal organisiert ist und dem Subsidiaritätsprinzip gerecht wird.
Europäisches Handeln, europäische Gesetzgebung wird künftig stärker in die Rechte der Staaten und der Länder bzw. Regionen eingreifen. Deshalb muss die Mitwirkung der Länder innerstaatlich geregelt werden. Das führt zwangsläufig zu einer Überprüfung und Erneuerung unserer föderalen Ordnung. Diese Herausforderung darf nicht von den Regierungen allein wahrgenommen, sondern diese Aufgabe muss von den Parlamenten geleistet werden.
Anrede
Wir können heute stolz darauf sein, in den Landesparlamenten fraktionsübergreifend gemeinsam eine Chance eröffnet zu haben, ein neues Selbstverständnis in den Landesparlamenten zu verankern und den Föderalismus zu modernisieren.
• Wir haben die Chance, den Reformstau aufzubrechen, das Gewicht der deutschen Länder zu stärken und dem Föderalismus eine neue, europagerechte, moderne Ausprägung zu geben.
• Wir müssen weg von einem „Mitwirkungsföderalismus“, bei dem alle staatlichen Ebenen - vom Bund bis zu den Kommunen – in der jeweils anderen Ebene nicht nur mitreden wollen, sondern auch mitbestimmen können.
• Wir müssen weg von einem Zustand, bei dem sich alle Ebenen gegenseitig blockieren und am Ende überhaupt nichts mehr entschieden wird, hin zu einem echten Wettbewerbsföderalismus.
• Eine Reform des Föderalismus ist deshalb dringend erforderlich und wir freuen uns als schleswig-holsteinische Parlamentarier, dass der Erste Föderalismuskonvent in die auch in der deutschen Staatsgeschichte so bedeutende Hansestadt Lübeck einberufen wurde.
Anrede
Ich will noch einmal drei Forderungen herausstellen, die mir bei einer Reform und Stärkung des Föderalismus besonders wichtig erscheinen:
• Das ist vor allem die Stärkung der Gesetzgebungskompetenz der Länder, • das ist die Mitwirkung der Landesparlamente im Bundesrat und • das ist eine Finanzreform, die eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorsieht.
Eine Reform, eine Neuorientierung des Föderalismus muss eine Stärkung der Entscheidungskompetenzen und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Länder ergeben.
Der föderale Grundgedanke, der davon ausgeht, dass der Bund als Gesamtstaat nur für die Dinge zuständig sein soll, die im Interesse des Volkes einheitlich geordnet werden müssen, soll neu belebt, die Kompetenzzuordnung in der konkurrierenden Gesetzgebung neu definiert werden.
Dringend einer Reform bedarf m.E. auch unsere Mitwirkung im Bundesrat. Die Landesregierungen haben verfassungsrechtlich das Mandat, die Interessen ihrer Länder über den Bundesrat auf der Bundesebene wahrzunehmen. Die Landtage werden als vom Volk gewählte oberste Organe der politischen Willensbildung dabei in die Zuschauerrolle gedrängt.
Gerade auf den Gebieten, die die Länder unmittelbar betreffen, haben die Parlamente somit kein Mitspracherecht auf Bundesebene. Das Parlament erfährt oft erst im Nachhinein, welche Position die Landesregierung im Bundesrat vertreten hat. Das ist ein unbefriedigender Zustand.
Ich will deshalb noch einmal unsere Forderung nach einer Erweiterung bzw. Ergänzung des Artikels 23 des Grundgesetzes wiederholen.
Eine solche Änderung des Grundgesetzes hat zum Ziel, den Landesparlamenten eine Mitwirkung bei der Erarbeitung der Voten ihrer jeweiligen Landesregierung für den Bundesrat einzuräumen. Zumindest sollte sichergestellt werden, dass die Landesparlamente am Entscheidungsprozess der Landesregierungen beteiligt werden.
Seit Jahren reformbedürftig ist auch der wichtige Bereich der Finanzbeziehungen.
• Länderfinanzausgleich, • Gemeinschaftsaufgaben und • die zahlreichen sonstigen Mischfinanzierungen
müssen dringend entflochten und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Auch über eine eigene Steuerautonomie sollten wir diskutieren.
Die Länder müssen in die Lage versetzt werden, wirtschaftliche Gegebenheiten mit eigenen Regelungen auf Landesebene gestalten zu können. Gleiches gilt auch für die Steuereinnahmen der Kommunen. In dieser Steuerautonomie liegt eine große Chance des föderativen Systems.
Lassen Sie uns mit dem Ersten Föderalismuskonvent auch in diesem Sinne einen mutigen Schritt zu einer nachhaltigen Reform des Föderalismus in Deutschland einleiten. Ich wünsche mir, dass der Konvent von Lübeck als Ausgangspunkt einer Wiedergeburt des deutschen Wettbewerbsföderalismus in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingeht und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.