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21.02.03
07:43 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Konsequent gegen Farbsprayer vorgehen!

Nr. 95/03 20. Februar 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Justizpolitik TOP 31 Thorsten Geißler: Konsequent gegen Farbsprayer vorgehen!
Nach einer Schätzung des Deutschen Städtetages verursachen Farbsprühereien in Deutschland jedes Jahr Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro. Davon entfallen
- rund 100 Millionen Euro auf öffentliche Verkehrsmittel - 60 Millionen auf private und - 40 Millionen auf öffentliche Gebäude
Seit Ende der 90 Jahre haben Graffiti, die Wände und Gebäude verunstalten, drastisch zugenommen. Rechnet man die Bundeszahlen auf Schleswig-Holstein um, so ergibt sich auch in unserem Bundesland jährlich ein Millionenschaden. Betroffen sind zum einen private Eigentümer. Wer beispielsweise ein Altstadthaus mit hohem Aufwand saniert hat, wird mit besonderem Zorn reagieren, wenn seine Bemühungen durch gedankenlose Sprayer verunstaltet werden. Betroffen aber sind auch öffentliche Eigentümer. Dafür zwei Beispiele:
Nach einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine von mir gestellte Kleine Anfrage waren von den ca. 93.000 qm Lärmschutzwandflächen and den BAB 1 bzw. 226 im Bereich der Hansestadt Lübeck ca. 14000 qm mit Graffiti besprüht. Für eine Beseitigung müssten ca. 278.000 € aufgewendet werden.
Nach einem Bericht des Rats für Kriminalitätsverhütung aus dem Jahr 1999 kostete die Entfernung von Beschmierungen und Graffiti-Bildern die Kieler Verkehrs-AG jährlich 120000 Mark. Es ist bedauerlich feststellen zu müssen, dass unser Bundesland an vielen Stellen ein Bild der Verwahrlosung bietet.
Und daher wäre ein konsequentes Vorgehen gegen Farbsprühereien dringend geboten: Denn es ist nicht zuletzt durch die broken-windows-Theorie nachgewiesen, dass ein Gewährenlassen Nachahmereffekte zur Folge hat.
Es ist nachgewiesen, dass Farbschmierereien das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen, weil sie das Gefühl hat, dass Eigentum durch den nicht wirksam geschützt wird und es bedarf keiner weiteren Darlegungen, dass das Bild der Verwahrlosung, das unser Bundesland an vielen Stellen bietet, den Ruf des Urlauberlandes Schleswig-Hostein nachhaltig schädigt. Erfahrungen anderer Länder - in Europa wie in den USA- haben gezeigt, dass Farbsprühereinen nur durch konsequentes staatliches Vorgehen eingedämmt werden können.
Gefordert sind präventive Maßnahmen, ein hoher Verfolgungsdruck aber auch eine konsequente strafrechtliche Ahndung. Für präventive, insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen liegen seit Jahren Vorschläge auf dem Tisch, die nur umgesetzt zu werden brauchen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, wenn es hierzu kommunale Bündnisse wie beispielsweise in Kiel gibt.
Ein hoher Verfolgungsdruck durch die Polizei, beispielsweise durch Sonderermittlungsgruppen führt stets zu einer höheren Aufklärungsquote. Hier ist der Innenminister gefordert. Unbefriedigend aber sind die strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndungsmöglichkeiten bei Farbschmierereien, und hier sind wir als Landtag aufgrund der Untätigkeit des Bundesgesetzgebers gefordert.
Denn bei der gegenwärtigen Fassung des Straftatbestandes der Sachbeschädigung nimmt die ständige Rechtsprechung eine Sachbeschädigung nur an, wenn eine Substanzverletzung nachgewiesen. Es muss im Einzelfall festgestellt und nachgewiesen werden, dass die Schmiererei oder deren Beseitigung des Untergrund verletzt. Die Möglichkeit der nachträglichen Reinigung schließt eine Sachbeschädigung selbst dann aus, wenn der Sanierungsaufwand erheblich ist.
Der frühere baden-württembergische Justizminister Goll, er gehört der FDP an, hat in einer Bundestagsdebatte völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die ein großer Unsinn ist, den kein Mensch versteht und der nicht vermittelbar ist. Und er hat auf das Paradoxon aufmerksam gemacht, dass ein Eigentümer, der zum Schutz seines Eigentums einen Schutzanstrich auf seine Gebäude anbringt, den Tätern in die Hände spielt, weil er eine strafrechtliche Ahndung von Farbschmierereien damit in der Regel unmöglich macht.
Dennoch sind drei Vorstöße des Bundesrats auf eine Änderung des Bundesrechts am Widerstand von rot-grün im Bundestag gescheitert und auch einer gegenwärtigen erneuten Initiative droht das gleiche Schicksal. Die Initiativen des Bundesrats wurden übrigens auch beispielsweise von Nordrhein-Westfalen, also einem sozialdemokratisch regierten Land unterstützt. Unsere Landesregierung hat zu dem Problem noch keine Meinung entwickelt und hat sich der Stimme enthalten.
Hamburg hat den Spielraum, der durch die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers den Länderparlamenten eingeräumt ist, bereits genutzt und ahndet Farbschmierereien, die keine Sachbeschädigung darstellen, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 €. Wir schlagen Ihnen vor, den gleichen Weg zu gehen und bitten um Unterstützung für unseren Antrag.
Ich danke dem Kollegen Eichstädt, dass er in einer Pressemitteilung signalisiert hat, dass eine gemeinsam getragene Lösung möglich ist. Wenn er aber ausführt, dass Graffiti auch eine international anerkannte Kunstform sei, so ist dies zwar nicht zu bestreiten, ich bitte jedoch darum die Maßstäbe nicht völlig zu verwischen. Der Vergleich der Werke von Keith Haring oder Jean Michel Basquiat mit den in unserem Land anzutreffen Sprühereien macht in der Regel genauso viel Sinn wie der Vergleich des künstlerischen Wertes eines Sofakissens, auf dem der Mann mit dem Goldhelm prangt, mit dem Original Rembrandts.
Die Vizepräsidenten des Deutschen Städtetages, Petra Roth, hat daher Recht, wenn sie sagt: „Farbschmierereien sind keine Kunst, sondern beschädigen öffentliches und privates Eigentum.“
Im übrigen sollten wir übereinstimmen, dass Eigentum auch Schutz vor aufgedrängten "Bereicherungen" verdient.