Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.02.03
16:49 Uhr
CDU

Martin Kayenburg:Ohne Reformen kein Abbau der Arbeitslosigkeit

Nr. 93/03 07. Februar 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Wirtschaftspolitik TOP 18 Martin Kayenburg: Ohne Reformen kein Abbau der Arbeitslosigkeit
Seit Dezember 2000 steigt die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt kontinuierlich an. Eine Trendumkehr ist nicht zu erkennen.
Im Januar 2003 waren offiziell mehr als 4,6 Millionen Mitbürger arbeitslos. Wissenschaftliche Prognosen lassen für 2003 das Schlimmste befürchten. Selbst eine Zahl von 5 Millionen Arbeitslosen wird nicht mehr ausgeschlossen.
Deutschland befindet sich in einer schwerwiegenden strukturellen Krise. Wirtschaftliches Wachstum findet nicht mehr statt, unser Wohlstand sinkt, die sozialen Sicherungssysteme sind kaum noch finanzierbar, die Verschuldung in Schleswig-Holstein und im Bund steigt ungebremst. Es ist Zeit, endlich zu handeln. Maßnahmen sind längst überfällig.
Eine entscheidende Ursache für die Massenarbeitslosigkeit und die wirtschaftliche Schwäche ist die viel zu hohe Regelungsdichte für die deutsche Wirtschaft. Insbesondere der Mittelstand leidet unter zu vielen und starren Gesetzen und Verordnungen. Deregulierung, Flexibilisierung und eine Absenkung vieler Normen sind unabdingbar. Nur so werden wir eine Umkehr schaffen.
Mehr Beschäftigung ist ohne grundlegende strukturelle Reformen insbesondere in der Arbeitsmarktverfassung kaum denkbar. Beschäftigungsbarrieren müssen abgebaut werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist daher die Reform des Kündigungsschutzrechts.
Aber ich will auch zugestehen: Die Lockerung des Kündigungsschutzes ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung zur kurzfristigen Besetzung von identifizierbaren Arbeitsplätzen. Ein Klimawechsel ist dringend erforderlich.
Die Reform ist auch erforderlich, weil das geltende Recht nicht hat verhindern können, dass mehr als 4, 6 Millionen Mitbürger ohne Arbeit sind. Es hat auch nicht verhindern können, dass viele Ältere arbeitslos geworden sind. Die haben bei unveränderten Schutzrechten kaum noch Chancen auf eine neue Beschäftigung. Die Regulierungsintensität ist einfach zu hoch. Deswegen ist der FDP-Antrag ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch die CDU hat auf Bundesebene entsprechende Anträge eingebracht. Offenbar sind wir von denselben Grundüberlegungen ausgegangen, die auch Wirtschaftsminister Clement, die Wissenschaft, Frau Simonis und in Teilen Bundeskanzler Schröder angestellt haben.
1. Anfang Februar hatte Herr Schröder im ZDF gesagt, es könne über Änderungen beim Kündigungsschutz gesprochen werden, wenn die Wirtschaft Einstellungen in erheblichem Umfang zusagen würde.
2. Herr Clement will die Schwellenwerte, ab denen das Kündigungsgesetz greift, mit einem gleitenden Übergang gestalten. Einstellungsbarriere ersten Ranges.
3. Der Sachverständigenrat hat eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten vorgeschlagen.
4. Professor Siebert sieht mehr Jobs durch Lockerung des Kündigungsschutzes.
Schließlich 5. Frau Simonis stellt fest, dass die Gewerkschaften manchmal zu unflexibel sind, fordert, den Kündigungsschutz auch gegen den Widerstand der Gewerkschaften zu lockern und will zur Belebung des Arbeitsmarktes die Lohnzusatzkosten senken. Dabei hat sie sogar den CDU-Ansatz übernommen, diese Kosten auf unter 40 % zu senken. Recht haben Sie, Frau Simonis!
Trotz dieser Ankündigungen will Rot-Grün ein umfassendes „Vorschlagspaket“ für Reformen am Arbeitsmarkt erst im Sommer vorlegen.
Wir haben dagegen unser Konzept - danach sollen u. a. Einzustellende, vor allem ältere Arbeitnehmer, zwischen Kündigungsschutz und Abfindungsvereinbarungen wählen können - längst vorgelegt.
Da es um zusätzliche Arbeitsplätze geht, haben Sie heute die Möglichkeit, deutlich zu machen,
• ob Sie es ernst meinen mit dem Abbau der Regelungsdichte, • ob Sie der Wirtschaft Luft für künftiges Wachstum verschaffen wollen und • ob Sie den vor allem älteren Arbeitslosen eine neue Chance geben wollen.
Und vergessen Sie nicht: Es ist jungen und älteren Arbeitslosen lieber, mit einem innovativen Kündigungsschutzrecht Arbeit zu haben, als mit einem reformbedürftigen Kündigungsschutzgesetz arbeitslos zu sein.
Wenn Sie dem FDP-Antrag nicht zustimmen, steht Frau Simonis - wie zum Beispiel bei den leeren Versprechungen zur Werftenhilfe - wieder einmal als die Blamierte da, die etwas daherplappert, vollmundig Maßnahmen ankündigt und von niemandem mehr ernst genommen wird.
Wenn Sie nicht zustimmen, gilt auch für die SPD: Es kreiste der Berg und gebar nicht einmal das sprichwörtliche Mäuslein, sondern allenfalls Sprechblasen. Ergreifen Sie also Ihre Chance!