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23.01.03
12:29 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Das Pulver der Regierung zur Trocken legung des Untersuchungsausschusses wird nass gemacht!

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Maurus Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 34/03 vom 23. Januar 2003 Untersuchungsausschuss TOP Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Das Pulver der Regierung zur Trockenlegung des Untersuchungsausschusses wird nass gemacht! Wenn Frau Simonis glaube, sich durch einen in der Parlamentsgeschichte einmaligen Eingriff in die Rechte eines Untersuchungsausschusses für die Berichterstattung über ihre klägliche Regierungsumbildung Luft verschafft zu haben, dann täusche sie sich. Der Untersuchungsausschuss werde in der Zukunft für die Landesregierung noch problematischer werden. Dies erklärte der Obmann der CDU im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Die Landesregierung habe mit ihrer Aktion, keine Aussagegenehmigungen mehr zu erteilen und keine Akten mehr herauszugeben, überdeutlich gemacht, dass sie ohne jede Skrupel den parlamentarischen Anstand verletze. Dies sei auch zutiefst undemokratisch.
Es gehe inzwischen um drei Fälle falscher Aussagen der Ministerpräsidentin, mit der diese sich herumzuschlagen habe: Das Märchen vom Wikinger-Schiff am Geburtstag der Ministerpräsidentin, das Märchen, dass sie vom Verlauf der Kabinettssitzung am 12.02.2002 im Untersuchungsausschuss aufgetischt habe und die schriftliche Unwahrheit in der Gegendarstellung, die an die Tageszeitung „Die Welt“ gesandt worden sei, wonach es keine Berichte über Brückner/B&B in den Pressespiegeln vor dem 20.2.02 gegeben habe. Dies sei von der Regierungspressestelle inzwischen eingeräumt worden. Kerssenbrock erinnerte daran, dass schon der Amtsvorgänger der Ministerpräsidentin wegen ähnlicher Vorgänge aus dem Amt geschieden sei. Er fuhr fort: „ Die Wahrheitspflicht ist eine der vornehmsten Dienstpflichten aller Mitarbeiter des Landes. Der Innenminister ahndet Verstöße dagegen bei Beamten und Angestellten gnadenlos. Was sollen die kleinen Beamten eigentlich sagen, die in Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht bestraft werden, wenn sie derartige Vorgänge sehen?“
Dass es der Landesregierung auch keineswegs um die hehre Wahrung von Rechten ihrer Mitarbeiter gehe, sondern tatsächlich um eine Notbremse, die im Ausschuss bei schwieriger werdender Lage gezogen worden sei, werde aus ihrem Verhalten ganz deutlich. Denn bei Zugrundelegung der Argumentation der Landesregierung habe diese mit der Erteilung von Aussagegenehmigungen und Zurverfügungstellung von Akten über neun Monate ständig sehenden Auges rechtswidrig gehandelt und die Rechte von Mitarbeitern verletzt. Die Wahrheit sei, dass es keine Gefahren und keinen Schaden gebe, der Mitarbeitern durch wahrheitsgemäße Aussagen entsehen könne.
Skandalös sei sodann die Berufung auf ein angebliches Gutachten des Innenministers, das diesen Namen nicht verdiene: 29 dürre Zeilen, davon allenfalls vier mit inhaltlichen Ausführungen zu der angeblichen Unbestimmtheit des Untersuchungsgegenstandes. Die Berufung der Landesregierung darauf sei offenkundig scheinheilig, so Kerssenbrock.
Der CDU-Obmann bekräftigte, dass nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion der bisherige Untersuchungsauftrag ausreichend bestimmt und verfassungsgemäß sei. Es sei kein einziger unzulässiger Beweis erhoben worden. Die Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes erfolge ausschließlich, um der Landesregierung jegliches Pulver zur Trockenlegung des Ausschusses nass zu machen.