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13.12.02
13:12 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Parlamentsreform und Strukturreform sind auf de n Weg gebracht

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 549/02 vom 13. Dezember 2002


Top 7 und 11 Martin Kayenburg: Parlamentsreform und Strukturreform sind auf den Weg gebracht Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2000 hat das Bundesverfassungsgericht eine Vielzahl von parlamentarischen Funktionszulagen für unzulässig erklärt.
Auch wenn das Urteil zum Thüringer Abgeordnetengesetz erging, so waren wir uns doch alle einig, dass es auch Auswirkungen auf unser Abgeordnetengesetz haben musste.
Wir haben uns in diesem Hause deshalb dafür entschieden, eine unabhängige Diäten-Kommission einzusetzen. Neutrale Sachverständige sollten uns Empfehlungen zur Umsetzung des Urteils geben, um dem Spruch des Bundesverfassungsgericht gerecht zu werden und so auch dem Vorwurf der Selbstbedienung zu begegnen.
Im Dezember 2001, vor genau einem Jahr also, unterbreitete die durch den Landtag berufene Sachverständigenkommission zur Neuregelung der Diäten unter Leitung von Prof. Benda ihre Vorschläge.
Das Ergebnis der Diätenkommission wurde von fast allen gesellschaftlich relevanten Gruppen und in der Öffentlichkeit positiv beurteilt.
„Was die Diätenkommission dem Landtag an Vorschlägen präsentiert hat, ist aller Achtung Wert. ... Hat der Landtag die Kraft dazu, (die Vorschläge umzusetzen) dann könnte in Kiel ein Stück deutscher Parlamentsgeschichte geschrieben werden“, so kommentierte der von uns allen geschätzte Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag die Vorschläge der Kommission. Und weiter: „Zur Diätenreform gehört endlich auch die Reform des Landeswahlgesetzes.“ - Recht hat er.
Auch die ebenso geschätzten Lübecker Nachrichten stellten folgenden Zusammenhang her: „Die entscheidende Frage ist aber, zeitgleich mit einer Diätenreform auch das Parlament zu verkleinern.“ Recht haben auch sie - und genau das werden CDU und SPD gemeinsam bewirken. Jeder in diesem Haus, der hier mitmachen will, ist dazu herzlich eingeladen.
Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Leitung des Landtagspräsidenten wurde dann beauftragt, entscheidungsreife Vorschläge zur umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Diäten zu erarbeiten.
Am 17. Mai 2002 stellte der Landtagspräsident den Bericht der interfraktionellen Arbeitsgruppe der Presse vor.
Dieser Bericht belastete die zunächst positive Grundeinstellung zur Neuregelung der Diäten in der Bevölkerung, da Einzelfragen vorab gelöst und nicht alle Vorschläge als Paketlösung verabschiedet werden sollten, obwohl der Landtagspräsident die Neuordnung der sozialen Systeme im Sinne der Empfehlungen der Diätenkommission für das 1. Halbjahr 2003 angekündigt hatte. Diese zeitliche Vorgabe, meine Damen und Herren, haben wir voll und ganz eingehalten, wenn wir uns heute auf den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag verständigen.
Wir freuen uns darüber, dass auch FDP, Grüne und SSW nun vom Grundsatz her auf die Linie von CDU und SPD einschwenken und zeitgerechte Lösungen anstreben. Etwas abstrus ist allerdings noch die am 11.12. in den „Lübecker Nachrichten“ und gestern in der Pressekonferenz vertretene Auffassung des Kollegen Kubicki, dass unser Vorschlag einer - so wörtlich - „40prozentige Diätenerhöhung zum 1. Juni 2003 gleich (komme)“. Das war natürlich eine bewusste Irreführung. Wahrscheinlich, Herr Kollege Kubicki, wollten Sie nur davon ablenken, dass Sie nach wie vor an der sofortigen Diätenerhöhung von 5,7 % festhalten. Wenn Sie diese Forderung - entsprechend der Beschlusslage des FDP-Parteitages - auch noch aufgeben, finden wir bestimmt eine Basis für sachliche Beratungen. Aufgeregtheiten helfen uns überhaupt nicht weiter.
Unser Entschließungsantrag ist klar formuliert und lässt keinen Auslegungsspielraum zu.
Wir wollen auf der Grundlage der Empfehlungen der Unabhängigen Sachverständigenkommission - im Rahmen des geltenden Rechts und unserer Gesetzgebungskompetenz - die Vorschläge insgesamt - und ich betone nochmals: insgesamt -umzusetzen.
Wir werden und wollen keine „Rosinenpickerei“ betreiben. Zu allen Vorschlägen der Kommission und auch zu gegebenenfalls notwendigen Abweichungen werden wir eine nachvollziehbare Erklärung geben und ein transparentes Entscheidungsprofil vorlegen.
Wir wissen natürlich, dass es bezüglich der Neuregelung der Altersversorgung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung noch Beratungs- und Klärungsbedarf gibt. Bei der Altersversorgung zum Beispiel, weil der Vorschlag der Diätenkommission nach den bundesgesetzlichen Regelungen nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann und weil seitens der Kommission nicht alle Fakten der bisherigen Lebensläufe der Abgeordneten berücksichtigt worden sind.
Für die Krankenversicherung allerdings werden wir bis zum 1. Juni eine Umsetzungslösung vorlegen. Teillösungen wollen wir vermeiden, weil wir der Überzeugung sind, dass nur eine ehrliche Umsetzung der Empfehlungen der Diätenkommission die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz bringen wird.
Wir wollen deswegen, die Abgeordnetenentschädigung neu regeln. Funktionszulagen einschränken und nachwirkende Leistungen beschneiden.
Die Abgeordnetenentschädigung wird sich an zwei Leitlinien zu orientieren haben, an der Transparenz einerseits und am Prinzip der Gleichbehandlung der Abgeordneten andererseits. Als Bezugsgröße soll, wie es die Diätenkommission vorgeschlagen hat, die Richterbesoldungsgruppe R2 gelten - und da fühle ich mich mit der Kollegin Heinold völlig einig, die in der 64. Sitzung sagte: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, warum wir eine Erhöhung der Diäten brauchen. Diese Erhöhung ist unstrittig. Wir brauchen sie - wir wollen aber ein Paket schnüren, das wir der Bevölkerung dann auch mit gutem Gewissen erklären können.“
Recht haben Sie, Frau Heinold, und wir laden auch die Grünen ein: machen Sie mit bei der Paketlösung von CDU und SPD.
Funktionszulagen sollen zukünftig nur noch die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident, die Fraktionsvorsitzenden (und ein Vertreter / eine Vertretein des SSW) und, wie wir meinen, auch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Fraktion erhalten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz wird mit diesem Vorschlag umgesetzt.
Es werden alle Leistungen überprüft werden, die Abgeordnete nach der Mandatsausübung als Übergangsgeld und/oder in Form einer Altersentschädigung erhalten. Dabei werden auch die Regelungen über Zuschüsse zum Beispiel zu den notwendigen Kosten in Pflege, Geburts- und Todesfällen in die Überlegungen einbezogen.
Nun haben die kleinen Fraktionen - und hier wiederum mit besonderem Eifer der Kollege Kubicki - den Zeitpunkt kritisiert, zu dem wir die Restrukturierung vollziehen wollen.
„Wir sind doch - verdammt noch einmal - verpflichtet, die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, so schnell es geht. Oder wollen Sie weiter in einem Zustand leben, von dem alle Beteiligten sagen, er sei verfassungswidrig? Ich will das nicht, weder um den Preis des Populismus noch um den Preis des weiteren Beibehaltens dieser Struktur“, das stammt übrigens nicht von mir, sondern wörtlich vom Kollegen Kubicki am 20. Juni diesen Jahres in diesem Hohen Haus.
Recht hat er - warum nur heute so ängstlich, Herr Kollege? Arbeiten Sie mit. Lassen Sie uns ein überzeugendes und schlüssiges Konzept vorlegen, das zum 1.6.2003 in Kraft tritt - wir wollen nicht länger in einem verfassungswidrigen Zustand leben - auch nicht um den Preis des Populismus.
Es ist aber wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes unsere Entscheidungen transparent machen. Dies fällt angesichts der Berichterstattung in den Medien, aber auch aufgrund der zum Teil unglücklichen bisherigen Vorgehensweise nicht immer leicht.
Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Restrukturierungsprozess überzeugen. Dies gilt sowohl für die bereits angesprochene Strukturreform als auch für die Parlamentsreform zur Verkleinerung des Landtages.
Die Kommentare in den Zeitungen lassen die Vermutung aufkommen, dass im Landtag säßen ohnehin zu viele Abgeordnete, aber egal, welchen Vorschlag wir unterbreiten, der Steuerzahlerbund will immer noch weniger. Wer allerdings ernst genommen werden will, sollte bei seinen Vorschlägen seriös bleiben.
Deshalb ist es wichtig, die Wahlkreise auch nicht erst 2010, sondern bereits für 2005 neu zu schneiden und die Abgeordnetenzahl deutlich zu verringern. Jede andere Entscheidung wäre nicht zu vermitteln.
Konkret fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Anzahl der Wahlkreise auf 40 zu begrenzen und die Landesverfassung dahingehend zu ändern, dass nicht mehr 75, sondern grundsätzlich 69 Abgeordnete dem Landtag angehören.
Natürlich haben wir bisher die Festschreibung der Größe des Landtags auf das Verfassungsziel von 75 Abgeordneten als ersten richtigen Schritt bezeichnet und ich hatte erklärt, dass dieses Ziel ziemlich verlässlich nur erreichbar sei, wenn die Zahl der Landtagswahlkreise auf 38 gesenkt werde.
Nach einem Vergleich aller relevanten Wahlkreismodelle sprechen wir uns heute für eine Begrenzung der Anzahl der Wahlkreise auf 40 aus: Diese Wahlkreisanzahl und die Begrenzung der Zahl der Abgeordneten auf 69 sind unseres Erachtens der richtige Weg, um dauerhaft einen kleineren Landtag zu sicherzustellen.
Bei der Landtagswahl 1996 wären weder bei 40 Wahlkreisen und 29 Listenplätzen noch bei 38 Wahlkreise und 37 Listenplätzen ein Überhang- und Ausgleichsmandat angefallen. Dem Landtag hätten also jeweils die vorgegebene Zahl von 69 bzw. 75 Abgeordneten angehört. Sie sehen, wir stehen für eine echte Verkleinerung des Landtages.
Die Landtagswahl 2000 hätte demgegenüber beim Modell 38/37 zu 79 Abgeordneten und beim 69er Modell zu 77 Abgeordneten geführt. Festzuhalten bleibt aber
dass die Landtagswahl 2000 keine repräsentative Wahl war und bei der 69er-Regelung immer noch 2 Abgeordnete weniger im Landtag säßen als bei der 38/37-Regelung.
Verglichen mit der derzeitigen Sitzverteilung wären also nach unserem Modell insgesamt 12 Abgeordnete weniger im Landtag. Dies ist der Beweis, das wir eine wirkliche Verkleinerung erreichen werden.
Geht man nun mit den Vorschlägen der Unabhängigen Diätenkommission davon aus, dass ein Abgeordneter im Jahr ca. 84.000 € erhält, so wäre dies bei der 69er- Regelung eine Ersparnis von rund 5.000.000 € innerhalb einer fünfjährigen Legislaturperiode gegenüber der jetzigen Regelung- und diesen Betrag kann unser Land nun wirklich gut gebrauchen! Ferner hat meine Fraktion nach - zugegebenermaßen langen - Diskussionen die Überzeugung gewonnen, dass die Begrenzung auf 40 Wahlkreise einem Flächenland wie Schleswig-Holstein noch besser gerecht wird als unser erster Vorschlag, und ich will daran erinnern, dass der Kollege Lehnert bereits bei der Einbringung des FDP-Antrags am 10. Mai 2000 für die CDU erklärt hat, dass die Zahl der Abgeordneten nachhaltig begrenzt werden müsse und dass es eine Reihe von Möglichkeiten gebe, dieses Ziel zu erreichen. Eine Verringerung der Wahlkreise von 45 auf 37 sei nicht zwangsläufig erforderlich und nun wörtlich: „Ich wüsste nicht, warum die Zahl der Wahlkreise nicht auf 38 oder beispielsweise auf 40 festgesetzt werden sollte.“
Die CDU hat sich also nicht von Anfang an, wie es die FDP so gerne darstellt, für das 38/37 Modell entschieden. Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken, Herr Kubicki. Insofern ist mir auch schleierhaft, wie Sie uns vorwerfen können, die Verfassung verkauft zu haben. Aber wahrscheinlich können Sie bei Ihrem Ärger über Ihren nunmehr erfolglosen Antrag nicht mehr fair formulieren.
Abschließend möchte ich noch mal meine Erleichterung darüber ausdrücken, dass uns gemeinsam mit der SPD ein Entschließungsantrag gelungen ist, der die Strukturreform der Diäten mit der Parlamentsreform verknüpft. Die CDU hat von Anfang an eine derartige Verknüpfung für den einzig richtigen Weg gehalten, um so eine transparente und gut vermittelbare Lösung zu finden.
Natürlich sind wir erst am Anfang des Weges, aber angesichts der von uns gesetzten Zielvorgaben bin ich davon überzeugt, dass wir ihn erfolgreich beschreiten werden.
Wir beantragen deshalb, den Bericht des Landtagspräsidenten gemäß § 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes zur Kenntnis zu nehmen, den Vorschlag des Landtagspräsidenten zur Diätenerhöhung aber nicht umzusetzen.
Ich fordere Sie auf, bringen Sie sich ein, arbeiten Sie mit, kehren Sie zur Sachlichkeit zurück, damit diese Parlamentsreform endlich Wirklichkeit werden kann.