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20.09.02
13:39 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Mittelstand braucht Gleichbehandlung und Gerech tigkeit

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 392/02 vom 20. September 2002 Wirtschaftspolitik Martin Kayenburg: Mittelstand braucht Gleichbehandlung und Gerechtigkeit „Bei den großen Unternehmen hilft der Kanzler persönlich und bei 1769 Mittelständlern kam allein im ersten Halbjahr 2002 in Schleswig-Holstein der Insolvenzverwalter. Es ist nicht akzeptabel, dass „Bundes- und Landesregierung nur in Schwierigkeit geratenen Großunternehmen helfen, den Mittelstand aber leise sterben lassen“. Das erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, heute bei einer Pressekonferenz in Kiel. Deshalb werde die CDU-Landtagsfraktion in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2003 unter anderem eine Änderung des Haushaltsgesetzes vorschlagen. Die CDU-Landtagsfraktion wolle mit diesem Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Bürgschaftspolitik des Landes leisten.
Die CDU-Landtagsfraktion werde vorschlagen, in den Haushaltsberatungen den § 16 des Haushaltsgesetzes 2003 dahingehend zu ändern, dass ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 80 Mio Euro als Bürgschaftsverpflichtung eingestellt werde. Dieser Betrag, der in der Höhe dem Engagement der Landesbank bei Mobilcom entspreche, solle ausschließlich mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten in Notlagen zugute kommen. Die Summe von 80 Mio werde nicht unmittelbar haushaltswirksam, sie sei aber ein deutliches und dringend notwendiges Signal an den Mittelstand in Schleswig-Holstein.
Die Presseerklärung des Landeswirtschaftsministers vom 13. September sei in diesem Zusammenhang kritisch zu hinterfragen. Es werde nicht deutlich, inwieweit die Zuwendungen des Landes tatsächlich in Not geratene Unternehmen erreichen oder vielmehr Bestandteile des normalen Wirtschaftsförderungsprogrammes der Landesregierung seien. Der Landeswirtschaftsminister könne mit noch so vielen Zahlen nicht darüber hinweg reden, dass es eben in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 793 Unternehmensinsolvenzen mehr gegeben habe als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Diese Zahl sei in ihrer Größenordnung nicht akzeptabel. Es müsse auch Möglichkeiten geben, gerade den kleinen Unternehmen zu helfen, wenn sie in eine oft unverschuldete Notlage gerieten. Zu einem Hilfsprogramm gehöre auch eine bessere Zahlungsmoral der öffentlichen Hand genau so wie die gesetzliche Möglichkeit, in verstärktem Maße öffentliche Mittel bereitzustellen. Die Bundesregierung mit dem Kanzler an der Spitze habe im Fall Mobilcom eine Hilfsaktion gestartet, die einer Fahrt mit einem Heißluftballon gleiche. „Niemand weiß, wo der Ballon landet.“ Bisher sei in keinster Weise sicher, dass Mobilcom die von der Bundes- und Landesregierung zugesagten Hilfsmittel bekomme und insbesondere sei noch völlig offen, wie viele Arbeitsplätze mit den staatlichen Mitteln wirklich gerettet werden können. Es sei nicht länger hinnehmbar, sagte Kayenburg, dass Regierungen in großen Insolvenzfällen öffentlichkeitswirksam Geld verteilten, während allein im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 1769 kleinere Unternehmen den Gang zum Konkursrichter nicht vermeiden konnten.
Die von der CDU vorgeschlagene Änderung des Haushaltsgesetzes sei eine notwendige politische Weichenstellung, weil gerade in Schleswig-Holstein mittelständische Unternehmer das Rückgrat der Wirtschaft bildeten. Im Mittelstand seien mehr Arbeitsplätze und mehr Ausbildungsplätze entstanden bzw. vorhanden, als in großen Unternehmen. Da sei es ungerecht und wirtschaftspolitisch unsinnig, wenn in der Bürgschaftspolitik des Landes die falschen Schwerpunkte gesetzt würden.
Er hoffe, sagte Kayenburg, dass es gelingen werde, eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen bei dem Unternehmen Mobilcom zu retten. Er habe aber Zweifel daran, dass die Blitzaktion von Bundes- und Landesregierung uneingeschränkt den EU-Vorschriften und anderen gesetzlichen Vorgaben entspreche. Es scheine sich Tag für Tag mehr herauszustellen, dass Bundes- und Landesregierung wegen des laufenden Wahlkampfes schnell reagieren wollten und dabei Recht und Gesetz und die einschlägigen Regeln für die Vergabe von Krediten nicht befolgten.